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ficht solcher Waren, welche im Lande selber hergestellt werden Konnten, verbot der König oder belegte sie mit sehr hohen Eingangszllen, eme Ausfuhr von Rohstoffen durftenichtstattfinden (Merkantilstem)!
Auf diese Weise erhielten Tausende von Menschen eine lohnende Beschftigung, und preuische Erzeugnisse fanden ihren Weg bis nach Amerika.
. Auch grndete Friedrich zu Berlin eine Bank, bei der sich die Kaufleute zur Anlage oder zum vorteilhafteren Betriebe ihres Geschftes gegen mige Zinsen Geld leihen konnten, damit sie Wucherern nicht in die Hnde fielen.
Zur Hebung des Binnenhandels und Erleichterung des Ver-kehr3 setzte Friedrich Weichsel, Elbe und Oder miteinander in Ver-blndnng; er legte den Bromberger, Plauenschen und Finow-Kanal an. Durch Schaffung eines Seehafens an der Mndung der Oder in die Ostsee (in Swinemnde) wurde Stettin bald eine sehr wohlhabende Handelsstadt. - Die Seehandlung sollte den ber-seeifchen Handel Preuens untersttzen.
Fr Handel und Gewerbe rief der König gleich zu Anfang seiner Regierung eine eigene Ministe rialab teilnng ins Leben.
5. Sorge fr die Rechtspflege. Um die Rechtspflege hat sich Friedrich auerordentlich verdient gemacht. Im Verein mit den tchtigen Juristen Eoeeeji und von Earmer arbeitete er an der Verbesserung des Gerichtswesens. Er trennte die Justiz von der Verwaltung und erlie eine neue Gerichtsordnung (Codex Fridericianns). Eine neue Prozeordnung bestimmte, da jeder Proze binnen Jahresfrist erledigt fein mute. Von feinem Grokanzler von Earmer lie er dasmllgemeine Landrecht ausarbeiten, das.erfte bedeutendere Gesetzbuch in deutscher Sprache. Zu Friedrichs Zelten war hier und dort die Folter noch im Gebrauch; er schaffte sie ab und machte ebenfalls den H exen pro z essen fr immer ein Ende. Der König setzte rechtskundige Richter ein und forderte von ihnen strenge Gerechtigkeit, jhr mt wissen," sagte er zu ihnen, da der geringste Bauer, ja Bettler ebensowohl ein Mensch ist, wie Seine Majestt, indem vor der Justiz alle Leute gleich sind, es mag sein ein Prinz, der gegen einen Bauern klagt, oder auch umgekehrt, so ist der Prinz vor der Justiz dem Bauer gleich und mu nach der Gerechtigkeit verfahren werden ohne
) Der Franzose Mirabeau jagt von diesem efe^e: Mit diesem Werke ist Preußen dem brigen Europa um ein Jahrhundert voraus."
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Friedrich_Weichsel Friedrich Friedrich Friedrich Friedrichs Friedrichs Mirabeau
Extrahierte Ortsnamen: Amerika Berlin Ostsee Swinemnde Stettin Europa
30
Wahrheit oder Dichtung enthalten, in Versen oder nicht in Versen
geschrieben sein, hieß Roman. Nur in dem eigentlichen Deutsch-
land hielt sich unsere Sprache frei von fremder Beimischung.
Die neueren Sprachen mögen zwar wohlklingender sein, als die
deutsche, sie können sich aber an Reinheit und Kraft mit unserer
Ursprache nicht messen.
Auch die Gerichtsverfassung und Gesetzgebung
hatten sich merklich ausgebildet und erweitert. Geschriebene Ge-
setze gab cs jedoch vor der Mitte des fünften Jahrhunderts in
Deutschland noch nicht. Der herkömmliche Gebrauch entschied
über die meisten Nechtsfälle. Solche Gewohnheitsrechte pflanzten
sich mündlich in kurzen Sprüchen fort und wurden erst später
schriftlich aufgezeichnet. Jedes Vergehen, selbst der Mord, konnte
durch eine Strafe an Vieh oder Geld gesühnt werden. Mit
großer Genauigkeit ward aber ein Unterschied gemacht zwischen
Sklaven und Freien, Deutschen und Römern. Bei den Franken
mußten für die Ermordung eines Sklaven 45 Goldschillinge
(Gokdgulden), eines Franken 200, eines Römers aber nur 100
gezahlt werden. Bei den Sachsen wurde Pferdcdiebstahl mit
dem Tode, Menschenmord aber mit Geld, und bei den Aleman-
nen Weibermord doppelt so hart bestraft, wie Männermord.
Bei den Friesen wurde der Tcmpelrüuber mit abgeschnittenen
Ohren zur Ebbezeit an den Meeresstrand gelegt, damit ihn die
Fluth mit sich fortreiße. Auch jede körperliche Verletzung war
genau berechnet und jedes böse Wort, das der eine sprechen
mochte gegen den anderen. Für einen Arm, den man Jemanden
abschlug, mußten bei den Franken 100 Schillinge bezahlt werden,
für den Daumen 45, für den Zeigefinger 25, für ein Auge 72,
für die Nase 45, für ein Ohr 15, für die Zunge 100 Schillinge.
Wer den anderen Fuchs schimpfte, zahlte 3, wer ihn Hase
schalt, 6 Schillinge. Dieses Strafgeld, Wehrgeld genannt,
war für die damaligen Zeiten sehr hoch, weil das Geld noch
selten war. So galt ein Ochs 2 Goldschillinge, eine Kuh nur
1, ein Hengst 6, eine Stute 3. Wer cs nicht entrichten konnte,
mußte dem Beleidigten oder dessen Verwandten als Knecht dienen.
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250
an das Volk verschenken, oder doch um einen sehr geringen Preis
verkaufen. Da aber trat der junge feurige Koriolan auf und
rieth, man solle es dem Volke nur unter der Bedingung geben,
daß es die Tribunen wieder abschaffe, die täglich anmaßender
und herrschsüchtiger würden. „Mag doch der Pöbel — rief er
unter anderem mit bitterem Hohne, — wieder nach seinem heiligen
Berge oder nach einem sonst beliebten Hügel ziehen; wir wollen
sehen, wer ihn abermals zurückruft!" Hierüber gerieth das Volk
in Wuth. Es verlangte Bestrafung des Mannes, der so frevent-
lich die eben hergestellte Ruhe stören und den feierlich geschlossenen
Vertrag brechen wolle. Koriolan sollte als Hochverräter vor
Vas Volksgericht gestellt werden, und die Tribunen bestimmten
ihm den Tag. Über eine so unerhörte Forderung erschraken die
Patticier. Sie gaben jedoch nach, weil sie mit Gewißheit die
Lossprechung des Angeklagten erwarten durften, da in der Volks-
versammlung, in welcher nach Centurien gestiinmr wurde, sie, 'als
die Reichsten, auch die meisten Stimmen hatten. Allein die
Tribunen, die gerade dieses verhindern wollten, versammelten das
Volk nicht wie bisher, nach Centurien, wodurch jene die
Oberhand behaltenen hätten, sondern nach Tribus, in welchen
Mann für Mann seine Stimme gab, das Volk also offenbar das
Übergewicht hatte. Diese neue Art der Versammlung nannte
man Comitia tributa, und war der zweite große Sieg, den die
Plebejer errungen hatten.
Jetzt konnte Koriolan seiner Verurtheilung gewiß sein. Darum
wartete er auch nicht den Beschluß der Volksversammlung ab,
sondern verließ zürnend Rom und schwur schreckliche Rache seiner
Vaterstadt. Er ging zu den bittersten Feinden der Römer, zu
den Volskern mnd reizte diese zu einem neuen Kriege gegen seine
Vaterstadt auf. Er selbst ward an die Spitze des Heeres gestellt
und drang mit seinem Gewalthaufen stürmend in Latium ein
und warf. Alles vor sich darnieder. Schrecken ging vor ihm her.
Im Angesichte der zitternden Hauptstadt schlug er sein Lager auf
und verwüstete mit Feuer und Schwert ringsum die Ländereien
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274 —
Am 26. December wurde der König nebst seinen Sachwal-
tern vorgeladen. Ehe sie m dem Saale erscheinen konnten, muß-
ten sie eine Zeitlang im Vorzimmer warten; sie gingen in dem-
selben auf und ab. Ein Deputirter, der vorüberging, hörte Ma-
lesherbes in der Unterredung mit seinem erhabenen Schützlinge sich
der Titel: „Sire! Ew. Majestät!" bedienen und fragte finster:,, Was
macht Sie so verwegen, hier Worte auszusprechen, die der Con-
vent geachtet hat?" „Verachtung des Lebens!" antwortete der
ehrwürdige Greis. — Dann wurden sie in den Saal gelassen.
Malesherbes konnte vor Rührung nicht sprechen; da trat der feu-
rige Deseze auf und vertheidigte seinen König mit so bewunde-
rungswürdiger Kraft und Gewandtheit, daß, wäre nicht schon
langst der Tod des Königes von der Rotte der Jakobiner beschlos-
sen gewesen, jetzt seine'rettung hatte erfolgen müssen. Nachdem
Defeze geendigt hatte, trat Ludwig selbst auf und sprach mit vie-
ler Fassung einige eindringende Worte; dann wurde er in's Ge-
fangniß zurückgebracht. ,
Jetzt entstand wieder eine stürmische. Bewegung im Con-
vente. Das Mordgeschrei der Jakobiner tönte rings um den
Saal, an allen Thüren, an allen Fenstern; von der Gallerie her-
unter brüllte dumpf das Gesindel nach: „Tod! Tod!" und fun-
kelte Jeden mit drohenden Augen an, der es wagte, für die Ret-
tung des Königes zu sprechen. Ein Jakobiner, ein ehemaliger
Fleischer, verlangte sogar, den König in Stücke zu hauen und in
jedes Departement ein Stück zu versenden! Der Kampf der Par-
teien über die Art und Weise der Verurtheilung wahrte mehre
Tage und Nachte hindurch fort; das bestehende Gesetz, nach wel-
chem ein Angeklagter nur durch zwei Drittel der Stimmen ver-
urtheilt werden konnte, wurde aufgehoben und bloße Simmen-
mehrheit festgesetzt. Nach diesen und ähnlichen Handlungen der
empörendsten Ungerechtigkeit wurde der König endlich am 17. Ja-
nuar 1793 durch eine Mehrzahl von 5 Stimmen (von 366 ge-
gen 361) zum Tode verurtheilt. Malesherbes überbrachte wei-
nend ihm zuerst die Trauerbotschaft. Ludwig blieb gefaßt und
antwortete ruhig: „Nun gut, so bin ich doch nicht langer in
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150
im Kriege und bekleideten die höchste obrigkeitliche und priesterliche
Würde im Frieden. Im Kriege war ihre Macht fast unum-
schränkt, im Frieden aber sehr beschränkt. Ihnen zur Seite stand
in allen Angelegenheiten des Staates die Gerüsta, oder der
Rath der Alten. Dieser zählte acht und zwanzig Mitglieder,
die wenigstens sechzig Jahre alt sein mußten und in der Volks-
versammlung auf Lebenszeit gewählt wurden. Die beiden Könige
führten den Vorsitz. Der Rath der Alten hatte die Verwaltung
des Staates, berieth die Gesetze und bereitete alle wichtigeren
Angelegenheiten zur Mittheilung an die Volksversammlung
vor. Jeder Spartaner, der dreißig Jahre alt war, hatte das
Recht, in derselben zu erscheinen und zu stimmen. Sie wurde
gewöhnlich zur Zeit des Vollmondes gehalten. Auf die Vorträge
und Anträge der Könige und des Rathes antwortete die Ver-
sammlung nur im Allgemeinen, ohne förmliche Abstimmung,
bloß mit zustimmendem oder ablehnendem Rufe. Neben diesem
Rathe der Alten bestand noch eine besondere Behörde von fünf
Ephoren, d. i. Aufsehern. Anfangs übten diese bloß eine
gewisse richterliche Gewalt in bürgerlichen Sachen; später aber
wurde ihr Wirkungskreis sehr erweitert. Sie bekamen die
richterliche Oberaufsicht über Bürgersitte, öffentliche Erziehung
und Amtsführung der Behörden, so daß sie als Wächter der
Gesetze nicht nur jeden Bürger, sondern auch jeden Beamten,
selbst die Könige, zur Rechenschaft ziehen konnten.
Das war die Grundlage der Staatsverfassnng; aber dabei
blieb Lykurgus nicht stehen. Er suchte unter allen Bürgern
auch die möglichst große Gleichheit des Vermögens und hierdurch
die alte Einfachheit in Leben und Sitten der Dorer wieder in
Aufnahme zu bringen. Es sollte weder Reiche noch Arme ferner
in Sparta geben; darum ließ er eine neue Bert Heilung
der Ländereien vornehmen. Neuntausend größere Grundstücke
kamen an die Spartaner, dreißigtausend kleinere an die Periöken.
Jede spartanische Familie erhielt vom Staate ein gleichgroßes
Grundstück zur freien Benutzung. Das Grundstück selbst war
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Römern unter Aulus Postum ins zu einer blutigen Schlacht.
Es war ein Heldenkampf wie auf der Ebene von Troja. Feld-
herr stritt gegen Feldherr, aber die römische Tapferkeit siegte.
Zwei Söhne und der Schwiegersohn des Tarquinius fielen.
Da endlich floh der alte Tarquinius, tief gebeugt und an sei-
nem Glucke verzweifelnd, nach Cumä in Campanien. Hier rief
bald nachher der Tod den lebensmüden Greis von dem Schau-
platze seiner vieljährigen Leiden.
Streit zwischen -eil Patriciern und Plcbezern;
von 510 bis 300 vor Chr.
85. Der Dictator (501)* — Die Volkstribnnen (493*).
Innere Unruhen. — Durch die Vertreibung des Tar-
quinius war jedoch die erwünschte Ordnung und- Ruhe nicht in
die Stadt zurückgekehrt. Pie Römer wurden selbst uneinig und
erbitterte Feinde unter einander. Statt der Könige regierten
jetzt die Patricier mit den aus ihrer Mitte erwählten Eonsuln
und drückten aus alle Artsthre niederen Mitbürger, die Plebejer.
Sie bekleideten ausschließlich alle öffentlichen Aemter, sie richteten
nach Willkür das Volk, sie hatten den Nießbrauch aller Staats-
ländereien O'ger publicus), die sie gegen hohen Zins den Ple-
bejern verpachteten. In den häufigen Feldzügen eines jeden
Jahres ließ der Patricier seine Aecker durch seine Hörige, die
Clienten, bestellen. Das konnte der arme Plebejer nicht; er
mußte sitz wüst liegen lassen und sein kleines Eigenthum wohl
gar dazu verkaufen, um nur die Kosten des Feldzuges zu be-
streiten; denn für Waffen und Lebensunterhalt während dessel-
den mußte ja Jeder selbst sorgen. Und kehrte er dann siegreich
aus den Schlachten heim, so fand er oft seine Felder verwil-
dert oder vom Feinde verwüstet, und gerieth mit Weib und Kind
in die drückendste Noth. Er sah sich gezwungen, zu dem rei-
chen Patricier seine Zuflucht zu nehmen, aber er fand nur eine
*) Gleichzeitig: Dariuö rüstet zum Kriege gegen Griechenland.
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273
aller Rechte und Pflichten. Ihre Schirmvögte, die Volkstribunen,
waren die unermüdlichem Vorkämpfer und Anführer in diesem
Streite und führten das Volk von Sieg zu Sieg, bis auch das
letzte Bollwerk eingestürzt war, welches die beiden Stände von
einander getrennt hatte. Anfangs waren der Volkstribunen
zwei, dann fünf, später wurden sie bis auf zehn vermehrt.
Ihnen wurden zwei Gehülfen, Aednen genannt, zugesellt,
welche die Aufsicht über die öffentlichen Plätze, Gebäude, Straßeil
führen, Wucher und Uebertheuerung verhüten sollten. Diese
bildeten demnach eine Art von städtischer Polizeibehörde.
86. Coriolanus (488).
Der junge Patricier Casus Marcius Coriolanus
war der erste, welcher die furchtbare Gewalt dieser plebejischen
Schutzobrigkeit erfahren mußte. Durch die Entweichung des
Volkes auf den heiligen Berg und durch die ewigen Kriege mit
den benachbarten Staaten war der Feldbau unterblieben und
dadurch eine Hungersnoth in Rom entstanden. Der Senat hatte
zwar in der Umgegend einiges Getreide ankaufen lassen; aber
dieses war bei weitem nicht zureichend gewesen. Endlich kamen
große Schiffe voll Getreide aus Sicilien an. Hiero, der König
von Syrakus, hatte hiermit der nothleidenden Stadt ein Geschenk
gemacht. Run entstand im Senate die Frage, wie bei der Aus-
theilung desselben zu verfahren sei. Die meisten Senatoren
waren der Meinung, man muffe einen Theil davon an das
Volk verschenken, oder doch um einen sehr geringen Preis ver-
kaufen. Da aber trat der junge feurige Coriolanus auf und
stellte den Antrag, man sollte es dem Volke nur unter der
Bedingung geben, daß es die Tribunen wieder abschaffe, die
täglich anmaßender und herrschsüchtiger würden. „Mag doch
der Pöbel," rief er unter Anderem mit bitterem Hohne, „wieder
nach seinem heiligen Berge oder nach einem sonst beliebigen
Hügel ziehen; wir wollen sehen, wer ihn abermals zurückruft!"
Hierüber gerieth das Volk in Wuth. Es verlangte Bestrafung
Weiter'- Wcltgcsch. I. 24. Aufl. Itz
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wagte, sich um das Amt eines Oberpriesters zu bewerben, welches
sonst nur den ältesten und verdienstvollsten Senatoren ertheilt
wurde. Am Tage der Wahl begleitete ihn seine Mutter, weinend
vor Angst und Besorgniß, bis zur Thüre. „Mutter/' rief er,
„du siehst mich als Oberpriester oder als Verbannten wieder!"
Er ging, und zum Erstaunen und Zittern der Senatoren wählte
das Volk seinen Liebling zum Oberpriester.
Nach Verlaus des Jahres sollte er wieder als Statthalter
nach dem jenseitigen Spanien gehen. Aber seine Gläubiger
wollten ihn nicht aus der Stadt lassen, denn er war ihnen
mehre Millionen Thaler schuldig. Er wußte den reichsten Römer,
Crassus, zu bereden, daß dieser für ihn gutsagte; dann reifete
er ab. Auf der Reise kam er durch ein kleines armseliges
Städtchen jenseits der Alpen, über welches seine Begleiter ihren
Spott trieben und scherzend die Frage auswarfen, ob wohl
unter den -dürftigen Einwohnern desselben Neid und Rangstreit
herrschen möchten. „Ganz gewiß," sagte Cäsar bedeutungsvoll;
„ich wenigstens möchte lieber der Erste in diesem Flecken, als
der Zweite in Rom sein!"— In Spanien zeigte er sich zuerst
als Feldherr und kehrte mit Ruhm und Beute nach Rom zurück.
Hier galt er jetzt beim Volke Alles.
110. Erstes Triumvirat (60 vor Chr.).
Cäsar. Pompegus. Crassus.
Keiner fand sich zu Rom mehr getäuscht als Pomp ejus.
Bisher hatte er allgemein für den berühmtesten und angesehensten
Bürger gegolten. Sein Name war in drei Welttheilen wegen
der großen Siege zu Wasser und zu Lande verherrlicht. Zuerst
besiegte er in Spanien im Jahre 72 das Heer des bereits
meuchlerisch gefallenen Anführers Sertorius, der als An-
hänger des Marius in den Engpässen dieses Landes den Krieg
fortgesetzt und alle Angriffe seiner Gegner lange glücklich
zurückgeschlagen hatte. In dem folgenden Jahre (71) endigte
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Extrahierte Personennamen: Cäsar Cäsar Cäsar Anführers_Sertorius Marius Marius
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Rom Spanien Rom Spanien
25
die deutsche verdrngt werden, wurde aber doch auf mannigfache Weise mit ihr vermischt. Aus dieser Mischung der beiden Sprachen unter ein-ander entstanden ganz neue Sprachen, welche man romanische nennt. Hierzu gehren die portugiesische, spanische, franzsische und italienische. Nur in dem eigentlichen Deutschland hielt sich unsere Sprache frei von jeder Beimischung. Die neueren Sprachen mgen zwar wohlklingender sein, als die deutsche; sie knnen sich aber an Rein-heit und Kraft mit unserer Ursprache nicht messen.
Auch die Gerichtsverfassung und Gesetzgebung hatten sich merklich ausgebildet und erweitert. Geschriebene Gesetze gab es jedoch vor der Mitte des fnften Jahrhunderts in Deutschland noch nicht. Der herkmmliche Gebrauch entschied der die meisten Rechtsflle. Solche Gewohnheitsrechte pflanzten sich mndlich fort und wurden erst spter schriftlich aufgezeichnet. Jedes Vergehen, selbst der Mord, konnte durch eine Strafe an Vieh oder Geld geshnt werden. Mit groer Genauigkeit ward aber ein Unterschied gemacht zwischen Sklaven und Freien, Deutschen und Rmern. Bei den Franken muten fr die Ermordung eines Sklaven 45 Goldschillinge (Goldgulden), eines Franken 200, eines Rmers aber nur 100 bezahlt werden. Bei den Sachsen wurde Pferdediebstahl mit dem Tode, Menschenmord aber mit Geld, und bei den Alemannen Weibermord doppelt so hart bestraft wie Man-nermord. Bei den Friesen wurde der Tempelruber mit abgeschnittenen Ohren zur Ebbezeit an den Meeresstrand gelegt, damit ihn die Flnth mit sich fortreie. Auch jede krperliche Verletzung war genau berechnet und jedes bse Wort, das der Eine sprechen mochte gegen den Andern. Fr einen Arm, den man Jemanden abschlug, muten bei den Franken 100 Schillinge bezahlt werden, fr den Daumen 45, fr den Zeigefinger 25, fr ein Auge 72, fr die Nase 45, fr ein Ohr 15, fr die Zunge 100 Schillinge. Wer den andern Fuchs schimpfte, zahlte 3, wer ihn Hafe schalt, 6 Schillinge. Dieses Strafgeld,.Wehrgeld ge-nannt, war fr die damalige Zeit sehr hoch, weil das Geld noch selten war. So galt ein Ochs 2 Goldschillinge, eine Kuh nur 1, ein Hengst 6, eine Stute 3. Wer es nicht entrichten konnte, mute dem Beleidigten oder dessen Verwandten als Knecht dienen.
Das Gericht wurde ffentlich unter freiem Himmel gehalten, gewhnlich unter groen Bumen, die berhaupt die Versammlungspltze bezeichneten (noch jetzt ist in Ostfriesland der Upstalsboom bekannt).
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Deutschland Sachsen Alemannen_Weibermord Ostfriesland
236
Das gab Veranlassung zur Wahl besonderer patricischeraedilen, die man Aediles curles nannte, weil auch sie wie die Consuln, Censo-ren und Prtoren in Amtsgeschften auf einem besonderen Sessel, sella curlis, saen, die brigen Aedilen hieen nur plebejische.
Seitdem die Patricier aus den Hauptvorrechten ihrer Geburt ver-drngt waren, blieb der Kampf um gleiche Berechtigung zu den noch brigen Ehren und Wrden nur ein Spiel fr das Volk. Schon nach zwei Jahren (364) wurde ein Aednls curlis aus dem Plebejer-Stande gewhlt, neun Jahre spter (355) auch ein Dicttor, fnf Jahre darauf (350) ein Censor, und abermals vierzehn Jahre spter (336) selbst ein Prtor. Und als im Jahre 300 sogar das Priesterthum, das noch immer den Patriciern vorbehalten blieb, ebenfalls den Plebejern zugnglich wurde, da endlich hatte aller Unterschied auf-gehrt. Da endlich war die alte Scheidewand, welche diese Stnde so lange von einander getrennt hatte, gestrzt; siegreich ging das Volk aus dem zweihundertjhrigen Kampfe um gleiche Berechtigung mit den Pa-triciern hervor.
91. Kriege gegen die Samniter (342290).
Um so krftiger konnten nun die wieder ausgeshnten Brger gegen ihre Feinde zu Felde ziehen und die Eroberungen fortsetzen. Fnf Kriege sind aus dieser Zeit besonders bemerkenswerth, da durch ihren glcklichen Ausgang die Rmer sich den Besitz des grten Theiles der italienischen Halbinsel verschafften. Diese Kriege sind: 1) der erste Samniterkrieg von 342340. 2) Der letzte Latinerkrieg von 339337. 3) Der zweite Samniterkrieg von 325304. 4) Der dritte Samniterkrieg von 298290. 5) Der Krieg Roms gegen die Stadt Tarent und den König Pyrrhus von 282272. Bedeutender als alle bisherigen Kriege, welche die Rmer fhrten, war der Krieg gegen das krftige, kampflustige Berg-volk der Samniter, ver sie nach und nach mit allen Vlkern Unter-Italiens in Berhrung brachte. Die Veranlassung zu demselben war folgende: die Sidiciner nahmen bei einem feindlichen Angriffe der Samniter ihre Zuflucht zu den Campn ern, und diese, in zwei Treffen geschlagen, zu den Rmern. Da diese aber wegen eines Bndnisses mit den Samnitern Anstand nahmen, so ergaben sich ihnen die Campaner mit ihrem ganzen Lande. Die Rmer, welche nun an Campanien nicht mehr ein fremdes Land, sondern ihr Eigenthum zu schtzen hatten, er-
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