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1899 -
Halle a. S.
: Schroedel
- Autor: Hartmann, Heinrich Ludwig Wilhelm
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Bürgerschule, Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte, Brandenburg-Preussen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
59 -
b. Das Schutz- und Trutzbündnis mit Österreich und Italien. (Dreibund.)
c. Die Sorge für das Heer und die Marine.
d. Die Erweiterung der Kriegshäsen.
6. Das Erbauen des Nordostseekanals. (Kaiser Wilhelms-Kanal.)
2. Ter innere Ausbau des neuen Reiches.
a. Die einheitliche Gerichtsverfassung. Bürgerliches Gesetzbuch.
b. Die Post- und Telegraphenverwaltung. (Weltpostverein. Postmeister Stephan.)
C. Die Verstaatlichung der Eisenbahnen.
d. Die gemeinsamen Maße,' Münzen und Gewichte.
3. Deutschlands Schutzgebiete. (Kolonieen.)
a. In Afrika: Togo- und Kamerungebiet, Deutsch-Ostasrika und Deutsch - Südwestasrika.
b. In Australien: Das Kaiser-Wilhelmsland. (Neu-Guinea.)
Die Bismarck-, Marschall- und Salomonsinseln.
4. Die Sorge für das Arbeiterwohl.
a. Fabrikinspektoren, Einigungsämter, Verpslegnngsstätten, Arbeiter-kolonieen.
b. Die Krankenversicherung. 1883. 1883. aa. Versicherungspflicht. Alle Arbeiter müssen sich versichern.
bb. Die Orts-, Fabrik-, Bau-, Jnnungs- und Knappschaftskrankenkassen.
cc. Die Bezahlung der Beiträge. Arbeitgeber (’/O und Arbeitnehmer (2/3). dd. Die Unentgeltlichkeit des Arztes und der Heilmittel. Krankengeld bis 13 Wochen. (1/2 des Tagelohnes.) Sterbegeld (20 fache des Tagelohnes.)
Aufgaben. Sprich von dem großen Segen der Krankenversicherung!
Welche Bedeutung hat das Sterbegeld?
e. Unfallversicherung 1884. 1884. aa. Zweck ist, die Arbeiter, die einen Unfall erlitten haben,
längere Zeit vor Not zu schützen, bb. Alle, die in gefährlichen Betrieben arbeiten, sind zu versichern.
cc. Von der 13. Woche an sorgt die Kasse sür die weitere Heilung der Kranken und bezahlt ein Jahresgehalt von 2/a des Verdienstes. Beim Tode: Beerdigungskosten. Die Witwen erhalten eine Rente (20 °/0 von dem Verdienste des Mannes.) Die Kinder bis zum 15. Jahre 15 °/0 vom Verdienste des Mannes. Zusammen bis 60 °/0. dd. Berufsgenossenschasten bilden eine Unsallkasse für sich.
5. Wilhelms Persönlichkeit.
a. Seine rechte Gottesfurcht. Wahlspruch: „Gott mit uns."
„Welch eine Wendung durch Gottes Fügung!"