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1. Die neuere Zeit von 1648 bis auf die Gegenwart - S. 151

1901 - Paderborn : Schöningh
151 bevlkerte Hlfte des Knigreichs Sachsen, dessen Beherrscher fr seine lange Anhnglichkeit an Napoleon durch diese Abtretung gestraft wurde. Von dem Groherzogtum Warschau erhielt es zur Herstellung des besseren Zusammenhanges der stlichen Provinzen den Bezirk Posen. Fr seine Verluste an der Ost- und Westgrenze ward es durch einige Gebiete in der Rheingegend (Kln, Trier. Aachen, das Herzogtum Berg), in Westfalen (Corvey und Dortmund), sowie durch einen Teil von Fulda entschdigt. Die frher preuischen Gebiete Ringen und Ostfriesland fielen an Hannover; Preußen erhielt dafr das Herzogtum Lauenburg, welches es an Dnemark gegen Schwedisch-Pommern austauschte. Im ganzen umfate es jetzt 280 000 qkm. 3. In Deutschland blieb die Vielherrschaft bestehen, da weder England noch Rußland eine feste Einigung des deutschen Volkes wnschten: der Deutsche Bund, den die deutschen Staaten auf dem Wiener Kongre schlssen, war nur eine lockere Einigung, die smtlichen Bundesmit-gliedern volle Freiheit lie. Durch die Bundesakte (8. Juli 1815) erhielten 35 Fürsten und 4 freie Städte landesherrliche Rechte. Alle brigen frheren Landesherren wurden mediatisiert", d. h. verloren die Souvernittsrechte. Hannover ward zu einem Knigreich, Sachsen-Weimar. Mecklenburg. Oldenburg wurden zu Groherzogtmern erhoben. Der König der Niederlande galt fr Luxemburg, der König von Dnemark fr Lauenburg als Bundesmitglied. Eine grere Festigung Deutschlands gegen Westen wurde durch die bertragung der Rheinlande an Preußen erzielt. Zu Frankfurt a. sollte ein immerwhrender Bundestag, bestehend aus den Gesandten smtlicher 39 Bundesstaaten, abgehalten werden. Die Bundesakte zerfiel in zwei Teile, von denen der erste allgemeine Bestimmungen der den Bund und die Bundesglieder, der zweite besondere der die Rechte der Unterthanen enthielt. Der erste Teil bestimmte, da die engere Bnndesversammlnng aus 17 Stimmen, das Plenum aber, welches der Krieg und Frieden und der die Abnderung der Bundesgesetze ab-zustimmen hatte, aus 69 Stimmen bestehen solle. Im zweiten Teil der Bundesakte (Artikel 13) wurde die vieldeutige Bestimmung gegeben: In allen Bundesstaaten wird eine landstndische Verfassung stattfinden." B. Das Ausland. 1. Rußland erhielt das Groherzogtum Warschau auer Posen, welches an Preußen abgetreten wurde. Krakau wurde ein Freistaat (bis 1846). Die Vereinigung Warschaus mit Rußland geschah in der Form der Personalunion und unter Zusicherung einer getrennten Verwaltung.
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