Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vaterländische Geschichte - S. 108

1900 - Berlin : Nicolai
108 $reimb und Feind. Seitdem der Geist Gustav Adolfs von ihnen gewichen war, sanken sie zu zuchtlosen, unmenschlichen Horden herab. Nachdem die Schweden im Bunde mit den Franzosen noch einige Vorteile errungen hatten, endeten die Feindseligkeiten, weil die Kräfte aller Kämpfenden erschöpft waren. •f 11. Ter westfälische Friede. 1648. Lange Jahre unterhandelten die kaiserlichen Räte über den Frieden, und zwar zu Münster mit den Franzosen, zu Osnabrück mit den Schweden und den deutschen Protestanten. Frankreich erhielt das Elsaß, ausgenommen die Reichsstädte (darunter Straßburg), Schweden besonders Vorpommern mit Stettin und den Odermündungen. Brandenburg, das durch Erbvertrag auch Anspruch aus Vorpommern hatte, wurde durch die Bistümer Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin entschädigt, •vsedem Reichsfürsten wurde völlige Selbständigkeit eingeräumt; er konnte sogar Bündnisse eingehen und nach anßen selbständig Krieg führen. Mit dieser Bestimmung sank das Reich zu einem losen Staatenbunde herab. Die kaiserliche Macht wurde zum Schatten, zumal die Fürsten auch bei allen wichtigen Angelegenheiten besragt werden mußten. In Bezug auf die Religion wurde bestimmt, daß die drei christlichen Bekenntnisse gleichberechtigt seien. Das kaiserliche Wiederherstellungsgesetz wurde also aufgehoben, der Augsburger Religionsfriede erlangte neue Gültigkeit und wurde auf die Reformierten ausgedehnt. Im Besitz der Evangelischen sollten alle geistlichen Güter bleiben, die sie mit Beginn des Jahres 1624 besaßen. Die Landesherren genossen unumschränkte Glaubensfreiheit; es wurde ihnen das Recht zuerkannt, die Religion ihres Landes zu bestimmen. Andersgläubige sollten von den Landesherren geduldet, d. h. nicht zur Änderung ihres Bekenntnisses gezwungen werden. Beim Glaubenswechsel des Hofes durfte den Unterthanen nicht der gleiche Wechsel zugemutet, dav Recht der Auswanderung mußte ihnen zugestanden werden. Xxii. Leben und Zustände im Reiche während des dreißigjährigen Krieges, sowie vor und nach demselben. a) Kriegs- und Soldatenleöen. Zur Zeit des dreißigjährigen Krieges hatten die Fürsten noch keine stehenden Heere. Wenn ein Krieg drohte, ließ man die Werbetrommel rühren. Die geworbenen Soldaten fragten nicht danach, wem sie dienten, wenn ihnen nur der verheißene Sold pünktlich gezahlt wurde. Wegen des hohen
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer