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1. Geschichte für die Schulen des Herzogtums Braunschweig - S. 25

1912 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
_ 25 — denn Acht und Bann drohten dem, der auf eigene Faust auszog, seinen Feind zu bestrafen. Zur Schlichtung aller Streitigkeiten wnrde das Reichskammer-gericht eingesetzt, das weder vom Kaiser noch von einem Landesherrn abhängig sein sollte. Alle deutschen Landstände freuten sich dieser Einrichtung, die Schweiz aber wollte sie nicht anerkennen und riß sich 1499 ganz vom Deutschen Reich los. 4. Landsknechte. Um den Eiusällen der Türken und Franzosen wehren zu können, errichtete Maximilian ein Reichsheer. Es bestand aus Söldnern, die nur aus des Kaisers Landen (meist ans dem Bauernstande) genommen wurden und daher den Namen „Landsknechte" erhielten (S. 15). 5. Neichsstcuer. Zur Erhaltung dieses Heeres legte Maximilian eine Reichs» steiter, den sogenannten „gemeinen Pfennig", aus. Jeder, der über 15 Jahre alt war, mußte von je 1000 Guldeu seines Besitzes einen Gulden, von 500 Gülden einen halben Gulden zahlen u. s. w. Mit der Einnahme dieser Steuer waren die Pfarrer beauftragt. 26. Stabtleben im Mittelalter. 1. Bauart. Um eine echt deutsche Stadt des Mittelalters kennen zu lernen, wollen wir uus die Stadt Braunschweig vergegenwärtigen, wie sie vor etwa 600 Jahren beschaffen war. Die ganze Stadt war damals mit einer Mauer umgeben, die sich innerhalb des Mauergrabens erhob. Auf der Mauer standen in angemessenen Entfernungen runde oder eckige Türme, im ganzen 41, die zur Ausnahme der Geschütze dienten. An zehn Stellen führten durch die Mauer überwölbte Tore, die durch mächtige Torflügel geschlossen werden konnten. Über dem Tore befand sich ein viereckiger Turm, worin der Torwärter wohnte. Er hatte das Tor des Abends zu schließen und des Morgens zu öffnen. Von den eingehenden Waren mußte er den Zoll erheben. Nahte der Stadt ein Feind, so gab der Wächter den Bürgern mit seinem Horn ein Zeichen. Später, im 14. und 15. Jahrhundert, wurden außerhalb dieser Mauer noch zwei andere Festuugsliuieu (Wall mit Graben) um die Stadt gelegt. Aus der mittleren sind jetzt die Wallpromenaden entstanden, an die äußere, die „Landwehr", erinnern noch die Namen Ölper Turm, Glicsmaroder Turm, Schöppeustedter Turm re. Diese Türme dienten zum Aufenthalt für die ausspähenden Wächter. Die Straßen der Stadt waren gekrümmt und so eng, daß man oft über sich den blauen Himmel kaum sehen konnte. Vor den Häusern lagen sogenannte Steiuwege; auch der Raum zwischen den beiderseitigen Steinwegen scheint gepflastert gewesen zu sein. Die Häuser waren mit überstehenden Stockwerken gebaut und mit zierlichen Ecktürmchen, Holzbildern und frommen Sprüchen geziert. Meistens standen ihre Giebel nach der Straße hin. 2. Wchr und Waffen. Jeder Bürger war zum Waffendienste verpflichtet. Die Waffen hatte er sich selbst zu halten. Wenn die Reihe an ihn kam, mußte er des Nachts aus einem der Tore Wachtdienste tun. Ertönte die Sturmglocke, dann eilte jeder Bürger bewaffnet nach dem Markte feines Stadtteils. Ebenso wurden auch alle Pferde und Wagen dorthin gebracht. Neben der Bürgerwehr hatte die Stadt noch Söldner. (S. 15.) Ihr Befehlshaber war der Stadthauptmann. 3. Am Abend. Sobald die Dunkelheit eintrat, wurde geläutet. Wer dann noch auf der Straße zu tun hatte, mußte mit Licht versehen sein. Um Zusammenrottungen
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