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1. Das Altertum - S. 135

1885 - Heilbronn : Henninger
34. Kapitel. Der Ständekampf bis zu den licinisch-sextischen Gesetzen. 135 und von den Konsuln unter allen Umständen (Mique) einer aus der Plebs genommen werden müssen. 4) Die Plebejer sollen zu einem der drei großen Priesterkollegien, den Zehnmännern für die Befragung der sibylli-nischen Orakelbücher, Zutritt erhalten- die Kollegien der Pontifices und Augurn dagegen sollten noch patricisch bleiben. Diese vier „Rogationen“ (Gesetzesvorschläge) befriedigten sowohl die Wünsche der ärmeren Plebejer (Antrag 1 u. 2) als die der reicheren und angeseheneren (Antrag 3 u. 4) und wurden deshalb von dem ganzen Stande unter Führung der beiden Tribunen 10 Jahre lang mit solcher Zähigkeit verfochten, dafs die Altbürger am Ende ihren Widerstand fallen liefsen; und so wurde im Herbst 367 Lucius. Sextius Lat er anus als erster plebejischer Konsul für das Jahr 366 gewählt. Man erleichterte den Patriciern dadurch das Nachgeben, dafs 366 1) vom Konsulat das gerichtliche Amt (wie 443 die ( ensür) abgezweigt und dafür ein neuer, patricischer, Beamter geschaffen wurde, der Prätor,1) und dafs 2) neben die plebejische Ädilität (S. 127) die kur ul is che gestellt wurde; die beiden, zunächst den Altbürgern entnommenen, kurulischen Ädilen hatten die Aufsicht über den Markt, die Strafsen, Wirtschaften und öffentlichen Spiele zu führen, und die plebejischen teilten sich mit ihnen in diese Geschäfte, die mit dem Wachstum der Stadt immer zahlreicher und umfassender wurden; die Ädilen hatten seitdem die Stadtpolizei im weitesten Sinne zu handhaben. f. Mit der Annahme der leges Liciniae Sfxtiae durch den Senat war der Ständekampf nach über 130jähriger Dauer im Princip entschieden; die Plebejer, welche schon seit ihrer Wahlfähigkeit zur Quästur ohne Zweifel auch in den Senat eingedrungen waren — wenn dies nicht schon 510 begonnen hat —, waren von nun ab befähigt, das höchste Staatsamt zu bekleiden, und alle anderen Ämter fielen ihnen im Laufe der nächsten zwei Menschenalter zu gleichen Teilen mit den Patriciern zu. Dies geschah 366 schon mit der kurulischen Ädilität, 356 mit der Diktatur, 351 mit der Censur, 337 mit der Prätur, 300 durch die lex Ogulnxa mit den Priesterämtern der Pontifices und Augurn. Natürlich gelangten nicht alle Plebejer, sondern in der Regel nur die aus den reichen und angesehenen Familien zu den Ämtern; und aus diesen Familien und den Patriciern bildete sich allmählich x) Seit 241 giebt es zwei Prätoren (urbänus u. peregiinus), seit Sulla 8, seit Cäsar 16.
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