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1. Von der deutschen Urzeit bis zur Reformation - S. 292

1913 - Langensalza : Beltz
292 Die Reformation. zweiten Reichstag zu Speyer (1529) wurde zunächst ein Beschluß gefaßt, der jede weitere Neuerung in den evangelischen Ländern untersagte. Die evangelischen Fürsten und Städte legten hiergegen eine feierliche Einsprache, einen Protest, ein. Davon haben sie den Namen „Protestanten" erhalten. Sie waren nicht gewillt, sich in Glaubenssachen von Kaiser und Reich Vorschriften machen zu lassen, sondern „fest entschlossen, gegen die Reichsobrigkeit ihren Glauben zu verteidigen. Sie erklärten: „In Sachen, die Gottes Ehre und der Seelen Seligkeit angehen, müsse ein jeder für sich selbst vor Gott stehen und Rechenschaft geben." Aber ihr Widerspruch nützte nichts. Nun sollten die Religionsstreitigkeiten endgültig beigelegt werden. Der Kaiser schrieb deshalb zum Frühjahr 1530 einen Reichstag nach Augsburg aus. Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen, der Nachfolger Friedrichs des Weisen, ließ von Melanchthon die Hauptlehren des evangelischen Glaubens kurz und gründlich zusammenfassen und reifte mit Melanchthon, Jonas und Spalatin nach Augsburg. Der gebannte und geächtete Luther durfte den Reichstag nicht besuchen; er war auf der Feste Coburg in sicherer Geborgenheit. Coburg war die südlichste sächsische Stadt. Luther hatte hier Zuflucht genommen, um seinen Freunden in Augsburg möglichst nahe zu sein, wenn sie von ihm Rat einholen lassen wollten. Melanchthon hatte unterdessen den ersten Teil des großen evangelischen Glaubensbekenntnisses (Augsburgische Konfession), welches dem Reichstage vorgelegt werden sollte1), fertiggestellt und schickte ihn an Luther. Dieser ließ sagen, daß die Schrift ihm gefalle und er nichts daran zu ändern und zu bessern wisse; er würde es auch gar nicht tun, weil er „so sanft und leise nicht treten" können. Wie sehr Luther Anteil nahm an allem, was in Augsburg vorging, beweist sein Brief an Melanchthon: „Tag und Nacht beschäftige ich mich damit, bewege es in mir hin und her, denke nach, disputiere bei mir, durchforsche dafür die Schrift, und immer stärker wird in mir die volle Gewißheit von unserer Lehre und immer fester werde ich, daß ich mir, ob Gott will, nun nichts werde nehmen lassen, es gehe darüber, wie es wolle. . . Ich bin hier wie ein sorgloser Zuschauer. . . Fallen wir, so fällt Christus mit, er, der Regierer der Welt. Aber ich will lieber mit Christo fallen als mit dem Kaiser stehen." Es war am 25. Juni 1530, als der kursürstl. sächsische Kanzler das evangelische (lutherische) Bekenntnis in deutscher Sprache feierlich und laut verlas. Daraus wurde diese später sogenannte Augsburgische Konfession dem Kaiser überrreicht, wobei dieser sagte, es sei das eine sehr wichtige und ernste Sache, welche wohl bedacht werden müsse. Melanchthon war in großer Sorge. Luther erfuhr das und schrieb ihm: „Ich hasse von Herzen die großen Sorgen, von denen du, wie du schreibst, verzehret wirst," und er sprach ihm Mut zu und mahnte zum Gottvertrauen. Der Kaiser ließ nun von Dr Eck und andern katholischen Theologen eine Widerlegung des Augsburgischen Bekenntnisses ausarbeiten (die Consutatio). Auch diese wurde auf der Reichsversammlung verlesen, und die Sache sollte damit erledigt sein. Innerhalb eines Jahres sollten die evange- x) Ein Glaubensbekenntnis der Evangelischen war diese Schrift erst, als sie abgelehnt worden war. Für den Reichstag war sie zunächst lediglich ein Bericht über die evangelische Lehre und die Gebräuche in den lutherischen Kirchen. Dieser Bericht war verlangt worden, um für die Verhandlungen über die Religionssache eine bestimmte Grundlage zu haben.
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