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1. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 53

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 53 — Abt Nikolaus wurde mit 100 Gulden Jahrgeld abgefunden; dann kamen Broda, Dargun und Marienehe an dte Reihe. Bei den Nonnenklöstern begnügte man sich mit der Forderung, alles katholische Wesen abzuthun. bb) Die Kirchenordnung und die Visitation von 1557, — Weil die Kirchenordnung von 1552 wegen der hochdeutschen Sprache nur ein geringes Verständnis gesunden, ließ Johann Albrechts in Gemeinschaft nnt Ulrich dieselbe revidieren und 1557 in plattd entfcher Sprache herausgeben. Die in demselben Jahre angestellte Visitation wandte sich vor allem gegen die Nonnenklöster Malchow, Dobbertin und Ribnitz. Am heftigsten war der Widerstand der Dobbertiner Nonnen, welche durch Johann Albrechts Mutter, Herzogin Anna, deren Wohnsitz das ^benachbarte Lübz war, kräftig unterstützt wurden. Erst 1562 gelang die Beseitigung Dobbertins. Das Kloster Ribnitz, dessen Äbtissin die Herzogin Ursula, eine Tochter Heinrichs des Friedfertigen war, durfte bis zum Tode derselben 1586 bestehen. i>) Tie Ordnung der lutherischen Landeskirche. Nachdem der glaubenseifrige Herzog alfo im ganzen Lande die Reformation durchgeführt hatte, gab er der lutherischen Landeskirche ihre innere Ausgestaltung durch folgende Verordnungen: aa) Die Konsist orial-Or dnung 1570. — Als oberste Behörde zur Entscheidung in kirchlichen Angelegenheiten wurde 1570 das Konsistorium geschaffen. Sein Vorsitzender wurde der gelehrte Prosessor in Rostock David Chyträus. bb) Die Superintendenten-Ordnung 1571. — Zur Beaufsichtigung über Lehre und Leben der Geistlichen und Kirchendiener wurden 6 Landes-Superintendenten bestellt. <•) Die Sternberger Reversalen 1572. Aus dem Landtage zu Sternberg 1572 gaben die Herzoge Johann Albrecht und Ulrich für sich und ihre Nachkommen den Ständen die feierliche Zuficherung, daß Mecklenburg stets bei der Augsburgischen Konsession erhalten bleiben solle. Die drei Landesklöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow wurden den Ständen zur Nutznießung überwiesen. In den Sternberger Reversalen erhielt das Resormationswerk seinen landesgesetzlichen Abschluß. 9. Johann Albrecht als Freund des Schulwesens. — Neben der großen Fürsorge für die Kirche richtete Johann Albrecht
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