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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 112

1911 - Erfurt : Keyser
— 112 — Zum Verständnis bezgl. Angaben seien hier die damaligen Münzen genannt. Man rechnete nach Groschen. Die ältesten Erfurter Groschen stammen aus dem Jahre 1468. Ihr Wert war verschieden. Die alten galten nur 3 Pf.; txm ihnen gingen 60 ans ein Schock (damals übliche Zählweise der Groschen). Die neuen Groschen, auch Löwengroschen genannt, galten 9 Pf. (Löwenpfennig), die Schneeberger sogar 12 Pf. Außerdem rechnete man noch nach Goldgulden oder Florenen, genannt nach der Republik Florenz. Ein solcher galt 1506 in Erfurt 23 Schneeberger Groschen — 276 Pf. An ihre Stelle traten später die silbernen Guldengroschen oder Taler, nach Joachimsthal in Böhmen bezeichnet. Sie galten 24 gute Groschen zu 12 Pf. = 288 Pf. Die neben diesen bestehenden Silbergulden hatten anfangs einen Wert von 21 guten Groschen = 252 Pf., später aber galten sie nur noch 16 gute Groschen = 192 Pf. Auch findet man Talente erwähnt; 1 Talent = 20 Schillinge = 80 alte Groschen = 240 Pf. — Der Geldwert dieser Münzen freilich war bedeutend höher; fo erhielt man damals z.b. für 1 Gulden, alfo für 252 Pf., 50 Pfund Rind- oder Hammelfleisch, das Pfund zu 5 Pf., oder 21 Pfund Speck, das Pfund zu 1 Groschen, oder 10 Gänse oder 21 Hühner usw. Merkenswert und für die Jetztzeit tröstlich ist es, daß damals schon in Erfurt eine hohe Gemeindesteuer, das sogenannte Ungeld erhoben wurde. Es war eine Verbrauchssteuer, also eine indirekte Steuer: 1. Kaufzettel: ohne solchen Erlaubnisschein, dessen Lösung z. B. für ein Malter Korn (= 12 Scheffel zu je 0,5496 hl) 8 alte Groschen betrug, durfte niemand auf dem Markte Getreide verkaufen oder saufen; ebensowenig Wein, für den man von dem Erlöse eines Schock Groschen nicht weniger als 8 abgeben mußte, also eine Steuer von 13 bis 14 Proz., oder in natura von einem Eimer ein Stübchen (Bechergefäß ohne Fuß von ungefähr Litergröße). 2. Mahlgeld, das 1499 von einem Malter Korn 16 alte Groschen, von einem Malter Gerste 8 alte Groschen betrug; 3. Schlachtgeld: wer im Hause schlachtete, mußte für ein Schwein 6 Groschen, für ein Kalb 9 Pfennige, für ein Lamm 1 Groschen bezahlen; 4. Braugeld: je nach der Größe des Gebräues waren 10 bis 20 Schock Groschen zu zahlen; bekanntlich gab es in Erfurt die sogenannten „Biereigen", d. h. Bürger, welche im Besitze eines Hauses mit Braugerechtigkeit waren. Man sieht, die mittelalterliche Stadtgemeinde besteuerte rücksichtslos alles, dessen sie habhaft werden konnte, selbst die Nah-rnngs- und unentbehrlichsten Genußmittel. Ebenso wenig zaghaft waren die Erfurter in der Besteuerung ihrer Untertanen, d. H. der Insassen des Erfurter Gebietes, das fast einem weltlichen Fürstentume an Größe gleichkam (s. Nr. Iii). Hl
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