Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Deutsche Sozialgeschichte - S. 128

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
128 Mittelalter. Arbeit im allgemeinen. Staatsbürgersinn glücklich verschmolzen. Alle Stände, auch die gebildeten, waren so mit dem Heere in engste Verbindung gebracht. Der Landsturm dagegen, die Gesamtbewaffnung der ganzen männlichen Bevölkerung, war eine zu verwegene Anwendung der allgemeinen Wehrpflicht. Namentlich unter den gebildeten und wohlhabenden Klassen Berlins regte sich dagegen heftiger Widerspruch. Gesetzlich wurde die allgemeine Wehrpflicht 1814 für den ganzen Staat eingeführt. Von der alten kriegerischen Zucht wurde nichts aufgegeben, dagegen die neue sittliche und geistige Entfaltung der Einzelpersönlichkeit und im Zusammenhange damit die des Volksgeistes gebührend gewürdigt. Alle Stände sollten fortan im gemeinsamen Gedanken des Dienstes für König und Vaterland sich begegnen. Die Verwirklichung dieses Gedankens wurde aber um so wichtiger, da bald dunkles Gewölk am sozialen Himmel gefahrdrohend heraufzog. Zehnter Abschnitt. Das Aufkommen des vierten ober Arbeiterstandes. Unter Arbeit ist diejenige Thätigkeit zu verstehen, die Werte schaffen will, sich also einen für die Menschheit irgendwie nützlichen Zweck setzt (ein Einbrecher z. B. „arbeitet" nicht, mag er auch noch so schlau vorgehen und noch so viel Schweiß bei seiner Thätigkeit vergießen. Sie dient eben nur dem Eigennutze). Körper und Geist sind bei jeder Arbeit beteiligt, wenn auch in sehr verschiedenem Maße; selbst ein Holzhacker und Steineklopfer kann in seinem Berufe sich ebenso wenig gänzlich der Verstandesthätigkeit entschlagen, wie der Gelehrte der körperlichen. Schon früh ward nun der Be-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer