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1. Das Zeitalter Friedrichs des Großen, Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I. - S. 84

1902 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
84 sehr ergiebigen Einnahmequellen, da man mancherlei Unterschleif stillschweigend gutheißt. Neben den wirklichen Ausländern, welche der Mehrzahl nach aus dem „Reiche" stammen, aus den kleinen und kleinsten Staaten Deutschlands, zum Teil Deserteure aus sämtlichen Heeren Europas sind, hat fast jede Kompanie noch ihre „getauften" Ausländer, kurzweg ihre „Getauften". Begiebt es sich nämlich, daß junge Männer aus den von der Militärpflicht befreiten Städten, Bezirken oder Ständen freiwillig Dienst nehmen, so müssen sie sich in der Regel darein fügen, zu Ausländern gestempelt zu werden. Sowie sie beim Eintritt ihr Handgeld empfangen, nennt man ihnen irgend eine Stadt des deutschen Reiches, die sie bei der Revue dem nachfragenden General als ihre Heimat zu bezeichnen haben. Fast alle Unteroffiziere, auch viele Gemeine find verheiratet. Jede dieser Soldatenfamilien hat in der Kaserne ihre Wohn-räume, Stube und Kammer. In der ersteren hausen Mann und Frau nebst den Kindern, die letztere ist meist, je nach der Zahl der zeitweilig anwesenden Mannschaft, an vier bis sechs Soldaten vergeben. In der Regel muß jede dieser Familienmütter noch ans irgend einen Nebenverdienst bedacht sein. Wer von den Frauen keine besondere Fertigkeit ausbeuten kann, strickt wenigstens Strümpfe oder spinnt vom Morgen bis zum Abend Wolle. Sogar viele der Soldaten sieht man in ihren dienstfreien Stunden an Rädern und Hecheln sitzen, denn ihr dürftiger Sold, acht Groschen auf je fünf Tage, ist zum Lebensunterhalte unzulänglich. Allgemeine Kasernenküchen kennt man nicht, der Soldat J6ekö|tigt sich, wie er will und vermag. Gewöhnlich ißt er zu Mittag bei dem „Kirapphans", dem Marketender, meist einem verheirateten Unteroffizier. Die Weiber sind wie die Männer der Militärgerichtsbarkeit des Kompaniechefs unterworfen und können, wenn sie etwas verbrochen haben, in den an die Wacht-ftube angrenzenden „Brummstall" gesperrt werden, wo sie bei Wasser und Brot ihre Strafe absitzen müssen. Die Söhne der verheirateten Soldaten sind schon durch ihre Geburt militärpflichtig, empfangen aber, sobald sie wirklich in die Kompanie eintreten, ein Handgeld, das nur etwas geringer ist als der den Angeworbenen gewährte Betrag. Schon von ihrem ersten Lebensjahre an werden sämtliche Soldatenkinder aus der Regimentskasse verpflegt. Später unterrichtet sie der Regimentsschulmeister auf Staatskosten. Auch die Soldaten-
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