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1. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 185

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 130. Die Julirevolution und ihre Nachwirkungen. 185 Vereine verboten und Druckschriften politischen Inhaltes durften nur mit Genehmigung der Regierungen erscheinen. Die Zentraluntersuchungskommission von 1819 erlebte eine Wiedergeburt. Sie ließ zur Eindämmung demagogischer Umtriebe zahllose Verhaftungen vornehmen. Ein Opfer der Verfolgungen waren die Dichter Heinrich Laube und Fritz Reuter. — In den meisten Staaten blieb von nun an die Ruhe gewahrt und es fchwand angesichts der Erfolglosigkeit aller bisherigen Kundgebungen die politische Teilnahme des Volkes, bis sie im Jahre 1837 durch ein Vorkommnis in Hannover von neuem geweckt wurde. 6. Hannover war von 1714 an, in welchem Jahre das han-Verfamngsbruch noversche Fürstenhaus den englischen Thron bestiegen hatte, von Eng- 1837-land aus regiert wordeu (§ 85, 11a). 1833 hatte König Wil- helm Iv. dem Lande eine durch den Professor Dahlmann ausgearbeitete Verfassung gegeben. 1837 starb Wilhelm Iv. Während in England nach dem dort geltenden Erbfolgerecht dessen Nichte Viktoria (f Januar 1901) den Thron bestieg, übernahm in Hannover, wo das Salische Gesetz galt, der Bruder des Verstorbenen, Ernst August, die Regierung. Derselbe versagte der Verfassung die Anerkennung, weil diese u. a. die Domänen zu Staatsgütern erklärt und den König hinsichtlich seiner Einnahmen auf die Zivilliste angewiesen hatte. Preußen und Österreich warnten vor Ungesetzlichkeit und Gewalttat; allein Ernst August achtete auf keinerlei Vorstellungen. Er löste die Ständeversammlung auf, erklärte die Verfassung für ungültig und entband die Beamten des auf dieselbe geleisteten Eides. Diese Tat ries große Aufregung im Lande hervor. Allerorten gewann man die Überzeugung, daß, wenn „die einfache Nichtzustimmung des Thronfolgers zu einer rechtsgültig vereinbarten Landesverfassung genügte, dieselbe umzustoßen", überhaupt kein Recht und kein Staatsgrundgesetz mehr auf sicherem Boden stünde. Sieben Professoren der Göttinger Universität, darunter der Historiker Dahlmann, die berühmten Germanisten I. und W. Grimm, der Literarhistoriker Gervinns, verweigerten den Huldigungseid. Der König entsetzte sie ihres Amtes und verfügte, daß Dahlmann, I. Grimm und Gerviuus das Laud zu verlassen hätten. — „Das Ereignis goß wieder frisches Lebensblut einträchtig vaterländischer Überzengnng in die Adern Deutschlands" (Dahlmann). In allen Kreisen der Gebildeten herrschte Entrüstung. Man betrachtete die „Sieben" als Märtyrer für eine gute Sache und hegte ihnen gegenüber so weitgehende Sympathien, daß man Vereine gründete, durch welche sie vor Entbehrungen geschützt werden sollten.
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