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1. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 144

1889 - Berlin : Nicolai
144 — Art. Xv. Sollen I. Churfl. Durchl. die Gr äff schafften von der Marck und Ravensperg zusambt dem Ampt Windeck, so zuvor zu dem Fürftenthumb Berg gehörig, mit allen Gerechtigkeiten, so von Alters biß dato diß Ampt gehabt und genossen, verbleiben, dargegen aber verbleiben über das vorgenannte Theil von dem Fürftenthumb Clev die Fürsten- thümber Gölch und Berg und die Herrligkeit Ravenstein den? Hu. Pfaltzgr. und sol ein jeder Herr sein Land oder Theil uebeu der Sessiou auf Reichs- und Craißtäge, auch alle andern Digniteteu, Lehnen, Regalien, Geleith und audere Gerechtigkeit, Zukommen und Gefäll, welchen Namen dieselbe anch haben mögen, ebener Massen, wie es die alte Fürsten und Grafen derenselbeu Fürstenthnmben, Graffschafften und Herrligkeiten genossen haben; und gleicher Weiß der Herr Pfaltzgr. und dessen Mannliche Erben, wegen deß Fürftenthumb Gölch und Berg, also sollen auch I. Churfl. Durchl. und dero Männliche Erben wegen des Hertzogthumbs Clev und der Graff- schafft Marck und Ravensberg auff allen Reichs- und Craißtägeu ihre Session haben, und nachdem wie vom Fürstenth. Clev die Herrligkeit Ravenstein, also anch vom Fürftenthumb Berg die Graffs. Ravensberg und das Ampt Windeck abgetheilet ist, als sol von sothanen Abtheilungen ein jeder, der alteu genosseneu matricul gemäß, den Abstand von gemelten Reichs- und Craiß-Zöllen andern Fürsten praesentiren lassen und bekaut machen. Die Landschätzung und Steuer betreffend, sol einem jeden Chur- oder Fürsten, wie abgetheilt, dieselbe einig und allein zukommen; was aber die übrige Herrligkeiten, Renten und Güter, so in Braband und Flandern gelegen, oder von Alters zu Lehen bekommen seynd, betrifft, soll einem jeden Chur- und Fürsten nach Gefallen freystehen sein Recht deß wegen insonderheit ihm und den seinigen zum besten zu verfolgen^). — Actum Düsseldorfs, 11. May 1624. Wolffgang Wilhelm. Adam Grave Schwartzeuberg. 110. Gustav Adolf und Brandenburg. Audieuzbericht des kurfürstlichen Gesandten von Wilmerstorff, Stettin, Juli 1630. <Helbig, Gustav Adolf und die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg 1630—32, Leipzig 1854, S. 12 ff.) Ihre Königl. Majestät (nachdem sie mich gnädigst ausgehört, aber da ich an das propos des armistitii2) komme, etwas gelächelt) haben mir selbst, weil auch souft niemand dabei gewesen, weitläufig geantwortet, dessen summa dieses gewesen: — Ich kann nicht wiederum zurück, jacta est alea, trans- *) Der Hauptvergleich wurde am 19. Septbr. 1666 in Kleve abgeschlossen; Lnndorp, A. P. Ix., S. 46 ff. 2) Der Gesandte hatte den Auftrag, dem Könige einen Waffenstillstand vor- zuschlagen, wofür der Kurfürst sich bereit erklärte, die Vermittlung zu übernehmen und zum Frieden zu helfen.
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