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1. Die Neuzeit - S. IV

1905 - Bamberg : Buchner
Iv Gymnasien habe sich mit der Einprgung der Daten zu begngen Auch ich bin weit entfernt davon, eine geschichtsphilosophische Betrachtungs-weise in die Schule einfhren zu wollen. Handelt es sich doch fr den Schler auch aus der obersten Stufe nicht darum, die Entwickelung der ganzen Mensch-heit zu begreisen, sondern darm, die Geschichte der einzelnen Nationen, in erster Linie die Geschichte des deutschen Volkes kennen zu lernen. Ich wei serner Wohl, da es der Gymnasialjugend nicht srommt, ein Raisonne-ment der die Tatsachen zu hren, sondern da sie die Taten selber kennen lernen will. Aber andererseits ist eine bloe Aufzhlung der Ereignisse nimmermehr geeignet, die Jugend zu einem Verstndnis der Geschichte anzu-leiten. Man vergesse nicht, da diese Teile der Geschichte 1720 jhrigen Jnglingen vorgefhrt werden sollen, die im Urteil heranreifen, die begierig sind, den Zusammenhang des bisher Erlernten zu begreisen. Man bedenke serner, da diese jungen Leute zu einem groen Teil spter keine Gelegenheit mehr suchen und finden, ihr geschichtliches Wissen zu ergnzen und zu ver-tiefen. Aus eben diesem Grunde ist auch die Fortfhrung der Darstellung bis zur Gegenwart eine unabweisbare Aufgabe des Verfassers gewesen, welche brigens schon durch die neueren Schulordnungen aller deutschen Staaten geboten erschien. Der Hauptgrund, weshalb mehrere Lehrbcher der Geschichte sich auf die nackten Tatsachen" beschrnken, ist eingestandenermaen die Besorgnis, in konsessioneller Beziehung Ansto zu erregen. Gewi macht der Umstand, da die Schler unserer hheren Lehranstalten verschiedenen Konsessionen angehren, eine knappe und unparteiische Darstellung aller konfessionellen und politischen Verhltnisse zur ersten Pflicht des Verfassers eines geschicht-lichen Lehrbuches; insbesondere wird derselbe alles Dogmatische gerne dem Religionslehrer berlassen. Aber andererseits gebietet gerade die Er-wgung, da die aus den Gymnasien hervorgehenden Jnglinge dereinst leitende Stellen in unserem parittischen Staatswesen einnehmen sollen, nicht ngstlich jeder Errterung konfessioneller Verhltnisse aus dem Wege zu gehen. Unser Staat braucht von religisen Grundstzen geleitete, dabei aber tolerante und mavolle Brger und Beamte; es wre traurig um unsere Gymnasien bestellt, wenn sie die ihnen anvertrauten Schler nicht zu solchen erziehen knnten. Und da auch ein geschichtliches Lehrbuch konses-sionelle Verhltnisse berhren darf und kann, beweist neben anderen das treffliche Lehrbuch der bayerischen Geschichte von Preger. Wenn aber ein-sichtige Beurteiler dieser Frage meinen, das gedruckte Buch habe sich aus die Tatsachen zu beschrnken, die Darlegung des Zusammenhanges dagegen
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