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1. Die Neuzeit - S. 182

1905 - Bamberg : Buchner
182 Jlich und Berg (mit Dsseldorf), Westfalen, ferner die frheren geistlichen Herrschasten, Kln, Trier (mit Koblenz); im Norden den Rest von Vor-Pommern (Stralsund und Rgen); als auswrtige Besitzungen erhielt es Neuenburg und Valengin zurck. Preußen bildete gegenber der Zert von 17951806 (f. S. 131) nun wieder ein wesentlich deutsches Land (mit etwa 10v2 Millionen Einwohner), war aber durch Hannover und Kurhessen in zwei ungleiche Teile getrennt und seine Verteidigungs-linie reichte von Memel bis Saarbrcken. 3. Bayern gab Tirol, Salzburg, Inn- und Hausruckviertel an fter-reich, Jlich und Berg an Preußen; dafr erhielt es die linksrheinischen Gebiete der Pfalz zurck, ferner Wrzburg und Afchafsenburg; auch behielt es die brigen in Franken und Schwaben gewonnenen Gebiete. Das Versprechen einer Verbindung Bayerns mit der Pfalz blieb unerfllt. 4. Von den zwei anderen in der Napoleonischen Zeit zu Knigreichen erhobenen deutschen Staaten behielt Wrttemberg seinen Besitzstand, dagegen wurde Sachsen aus die Hlfte seines Gebietes beschrnkt, behielt aber seine zwei Grostdte sowie den gewerblichsten Teil des Landes. 5. Hannover wurde zum Knigreich erhoben und durch Ostfriesland und Hildesheim vergrert. 6. Zu dem sterreichischen Kaiserstaate und den fnf Knigreichen kamen noch das Kurfrstentum Hessen-Kassel, die Groherzogtmer Baden (mit den frher kurpflzischen Stdten Heidelberg und Mannheim) und Hessen-Darmstadt; auch die beiden Mecklenburg, Oldenburg und Sachsen-Weimar wurden zu Groherzogtmern erhoben, desgleichen Luxemburg, das unter dem König der Niederlande stand. 7. Auer den sieben Groherzogtmern blieben zehn Herzogtmer (4 thringische: Sachsen-Meiningen, Sachsen-Kobnrg und Gotha, erst spter ver-einigt, Sachsen-Altenburg; 3 anhaltische: Dessau, Kothen, Bernburg, sowie Nassau, Braunschweig und das unter dem König von Dnemark stehende Holstein); und zehn Frstentmer (2 Hohenzollern, 2 Schwarzbnrg, 2 Reu, 2 Lippe, Waldeck und Liechtenstein), endlich vier freie Städte (Frankfurt, Hamburg, Bremen und Lbeck), Diese 38 souvernen Staaten' bildeten den Deutschen Bund, dessen Verhltnisse in der Wiener Bundesakte vom 8. Juni 1815 geregelt wurden. sterreich und Preußen traten dem Bunde nur mit den Gebieten bei, welche vordem zum Reiche gehrt hatten. Demnach waren von sterreich nur die Krn-lnder zwischen Bodenfee und Leitha, Sudeten und Trieft bei dem Bunde: das sge-nannte Deutsch-sterreich, das indes stark mit slavischen Gebieten durchsetzt war. Von den preuischen Provinzen blieb nicht nur Posen, sondern auch, wiewohl vorwiegend von Deutschen bewohnt, Ost- und Westpreuen auerhalb des Bundes. Dagegen gehrten drei fremde Könige dem Bunde fr ihre Nebenbesitzungen an: der König von England fr Hannover (bis 1837), der König der Niederlande fr Luxemburg (bis zum Ende des Bundes), der König von Dnemark fr Holstein und?aueuburg (bis 1864). 1 Als 39. Bundesglied kam spter die Landgrafschaft Hessen-Homburg hinzu.
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