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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 166

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
166 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. zum Reichsverweser. Es wird" dieses Wort des Abgeordneten Ludwig Uhland schien dem Volke aus dem Herzen gesprochen kein Haupt der Deutschland leuchten, das nicht mit einem reichlichen Tropsen demokratischen ls gesalbt ist." E. M. Arndt begrte das neue Reichs-oberhanpt im Parlament. Der Bundestag berlie ihm die Aufgabe, 38 Nationalitten und zahllose Sondertriebe, falls er es fertig bringen konnte, zu einigen und zu leiten. An Stelle Gagerns, der ins Reichs-Ministerium trat, bernahm Eduard Simson aus Knigsberg den Vorsitz im Parlament, das den ganzen Sommer mit Beratungen der die Grund-rechte" des deutschen Volkes hinbrachte, die allerdings die Hauptwnsche der so lange am Gngelbande geleiteten Nation erfllten, aber so wenig praktischen Erfolg wie alle andern Beschlsse hatten, weil weder die Nationalversammlung noch der Reichsverweser der die erforderliche ma-terielle Macht zu ihrer Durchfhrung verfgte. Beim besten Willen waren beiden die Hnde gebunden im Jnlande wie gegen das Ausland, welches nicht einmal die Flagge der im Entstehen begriffenen deutschen Flotte anerkannte. Ohnmchtig mute das Parlament genehmigen, was es nicht zu verhindern vermochte, den Waffenstillstand, welchen Preußen im Reichs-kriege mit Dnemark zu Malm schlo (26. August 1848). Ohne preuische Truppen htte es des von den Republikanern deshalb an-gezettelten Aufruhrs in Frankfurt (18./19. September) nicht Herr werden knnen. Was die Revolutionre nicht durch Toben in der Paulskirche erreichen konnten, das fuchtelt sie bei der Machtlosigkeit der Zentralgewalt durch brutale Gewalt durchzusetzen. Der Gedanke an eine deutsche Republik erfllte indes nur einen so schwachen Bruchteil des Volkes und seiner Vertreter, da er keine Aussicht auf Verwirklichung hatte. Da-gegen spaltete die Frage der die Gestaltung und die Zusammensetzung des knstigen Reiches die monarchisch Gesinnten in zwei groe Parteien, beutti^unbkleindeutsche und die grodeutsche. Bei der auerordentlichen eufiiein"n Schwierigkeit, das Verhltnis des deutschen Reiches zu dem sterreichischen deutsche. Staatsverband oder Einheitsstaat zu regeln, hielten die vornehmlich mit der Ausarbeitung der Verfassung betrauten Ausschumitglieder ein Ausscheiden sterreichs fr notwendig. Lste sich dieses vom Reiche, dann erledigte sich die alte Frage der die Leitung des neuen engeren Bundes von selbst, da der Dualismus der Gromchte sterreich und Preußen damit aufgehoben war und Preußen die Fhrung zufallen mute. Trotz des Widerstandes der grodeutschen Partei, die sich ein Deutschland ohne den alten Brnderstaat nicht denken konnte, drang der kleindeutsche Ge-Verfassung.danke durch. Gagerns Antrag. Bildung eines engeren Bundesstaates ohne sterreich und eines besonders zu regelnden weiteren Bundes mit diesem, fand Annahme (26. Oktober). Am 27. Mrz 1849 wurde die Schpfung eines durch ein Staaten- und ein Volkshaus beschrnkten Erb-kaisertums beschlossen, am folgenden Tag durch eine Mehrheit von 42
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