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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 178

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
178 Die Zeit des Ringens um Verfassungen :c. Notwendig. 114. rieugeftaltung des Beeres. Verfcifhingskontlikt. Schon Heeres- am 8. November 1858 hatte der Prinzregent in einer Anrede an das reform. Staatsministerium ausgesprochen, da die preuische Heeresverfassung einiger Reformen bedrfe, wenn sie im Moment der Entscheidung den Erwar-tungen" entsprechen solle. Preuens Heer" erklrte er mu mchtig und augesehen sein, um, wenn es gilt, ein schwerwiegendes Ge-wicht in die politische Wagschale legen zu knnen." Von der unabweis-baren Notwendigkeit der Neugestaltung berzeugt, hatte er bereits vor zehn Jahren seine Ansichten in einer Denkschrift eingehend dargelegt und nahm ihre Durchfhrung jetzt in Angriff, untersttzt von dem General und spteren Kriegsminister Albrecht von Roon (Dezember 1859). Reformen Die Mngel der Heeresorganisation, die besonders bei der Mobil-be leeres. macfyutlg Jahre 1859 zutage traten, bestanden hauptschlich darin, da die Zahl der eingestellten Rekruten nicht der seit 1814 von 11 Millionen auf 18 Millionen angewachsenen Bevlkerung entsprach und in-folge davon im Falle der Mobilmachung eine Menge wehrfhiger, unverheirateter junger Männer hinterm Ofen sa. während zahlreiche Fa-milienvter, die dem ersten Landwehr-Aufgebot augehrten, ins Feld rcken muten. Um diesem doppelten Mistand abzuhelfen, forderte der Prinzregent in seinem Reformplan, den er als sein eigenstes Werk" be-zeichnete und als unerllich fr Preuens Strke und Sicherheit beharrlich festhielt, Erhhung der jhrlichen Truppenaushebung von 40 000 auf 63000 Mann, also Vermehrung der Regimenter, ferner wirkliche Durch-fhruug der dreijhrigen Dienstzeit bei der Fahne und einige Verschie-bungen bezglich der Dienstzeit bei der Reserve und der Landwehr, durch welche sogar die Gesamtdienstpflicht von 19 auf 16 Jahre sank. Ausbruch Da die liberale Kammermehrheit ans Wiedereinfhrung der zwei-des jhrigen Dienstzeit (18331852) bestand und die Kosten (9 Millionen Konflikts.1860 und 1861 fr die erforderlichen Manahmen" zur Erhal-tung der Streitbarkeit des Heeres nur als Provisorium" d. h. einst-weilen bewilligte, mute es zu einem Zusammensto zwischen Regierung und Landtag kommen, weil die Manahmen" nach dem Reformplan getroffen, die neuen Regimenter errichtet waren und nicht wieder ausgelst werden konnten. Vergebens deutete König Wilhelm bei seiner Thronbesteigung (2. Januar 1861) auf Preuens Beruf und die mg-Wilhelms licheu Ansprche an seine Wehrkraft hin: Es ist Preuens Best im-^"von"^mung nicht, dem Genu der erworbenen Gter zu leben. In Preuens der Anspannung seiner geistigen und sittlichen Krfte, in dem Ernst und 58mlf' der Aufrichtigkeit seiner religisen Gesinnung, in der Vereinigung von Gehorsam und Freiheit, in der Strkung seiner Wehrkraft liegen die Bedingungen seiner Macht." Meine Pflichten" setzte er hinzu fr Preußen fallen mit meinen Pflichten fr Deutschland zusammen." Fr das engere und das weitere Vaterland war es nicht ohne Bedeu-
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