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1. Teil 2 - S. 461

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das deutsche Reichsheer. Unter der Mannschaft zu Pferb waren 2000 Dragoner. An Artillerie hatte jeber Kreis ein Simplum zu stellen: bei jebem Regiment ein Felbstück und anßerbem ein Falkonett als leichtes Geschütz; an grobem Geschütz sollten nach einem schon 1674 erlassenen Artillerie-Reglement alle Kreise vereint zum Triplum aufstellen: 5 Dreiviertelskartaunen (63-Psünber), 10 halbe Kartaunen (24-Psünber) und 10 Feuermörser, welche 100 bis 200 Psunb warfen. Kreise, benen die Anschaffung des groben Geschützes zu schwer fiel, sollten sich unter billigen Bebingungen mit dem Reichsselbzeug-meister durch Zahlung einer Gelbsumme einigen. Von Reichswegen würde ein Brückentrain mit 46 Mann (Meister und Gesellen) unterhalten. Wenn man diese Matrikel ins Auge saßt, so erkennt man, daß eine Verteilung der Kontingente nach der geographischen Größe der Kreise eingetreten ist. Das von jebem Kreise auszubrtngenbe Kontingent hatte biefer in sich zu verteilen. Für die wirkliche Gestellung sollte der kreisausschreibenbe Fürst Sorge tragen und bar auf achten, daß von jebem Kreisstanbe eine solche Mannschaft zu Fuß und Roß gestellt werbe, „welche im Dienst tauglich, alle geforbertc Dienste zu des gemeinen Wesens Besten leisten könnten." Fehlenbes konnte der Kreisoberst auf Kosten des betreffenben Staubes ergänzen und das Gelb sogar aus dem Exekutionswege eintreiben lassen. Zur Löhnung, Unterhaltung und Verpflegung der Truppen und ihrer Pserbe im Felbe, zur Füllung der Magazine, Herstellung der Lazarette, sollten Kreiskassen angelegt, durch Beiträge der Stäube aber eine Reichskriegskasse gebilbet werben, aus welcher der Generalstab besolbet und die Artillerie- und Geniebebürfnisse bestritten werben sollten. Im Kriegsfälle würde ans den Einzahlungen eine „Reichs-Operatious-Kasse" gebilbet, welche zur Disposition des Generalfelbmarschalls staub. In der Nähe des Kriegsschauplatzes sollte auch jebe Kreiskasse eine Operationskasse einrichten. Diese Einrichtungen sinb, ihrem gesamten Umfange nach, übrigens nur bei den sogenannten „vorberen Reichskreisen" (dem knr- und oberrheinischen, schwäbischen, fränkischen und westfälischen) zur Ausbilbung gelangt — erstlich, weil diese Kreise zunächst von Frankreich bebroht waren, dann aber auch toohl, weil sie die bei weitem am meisten zersplitterten waren. Trugen boch z. B. nach der Kreisorbnung von 1681 zum schwäbischen Kontingent nicht weniger als 97 verschobene Stäube bei, barunter solche wie der Prälat von Jßny, der Ivs Infanteristen, die Äbtissin von Gutenzell, welche Vs Reiter und 3vs Infanteristen, der Freiherr von Sickingen, der 5'/g Infanteristen und 2/s eines Reiters, die Reichsstabt Buchau, die 1% Infanteristen zu stellen hatten. Im Jahre 1732 stellten zu einem aus 592 Mann bestehenden Kreis-Kavallerieregiment der Prälat von Petershausen 2, der Prälat von Weißenau 1, die Äbtissin von Heggebach 2, die Reichsstabt Zell 2 Reiter u. s. w. Demgegenüber gehörten zu den übrigen Kreisen meist größere Territorien, die ohnehin stehenbe Heere hielten, welche die Aufstellung eines besonberen Kreismilitärs unnötig erscheinen ließen. Jene vorberen Reichskreise aber traten bereits 1681 untereinanber in
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