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1. Erzählungen aus der neuesten Geschichte (1815 - 1881) - S. 120

1877 - Oldenburg : Stalling
- 120 -X. Die Revolution in der'schweiz. Der Sonderbund. Auch in der Schweiz hatten die Beschlsse des Wiener Congresses keine befriedigenden Zustnde herbeigefhrt. Die Verfassungen in den einzelnen Kantonen, von der Erbaristo-kratie in Bern an bis zur Demokratie in Uri, stimmten darin berein, da berall eine Oligarchie die Leitung der ffent-lichen Angelegenheiten an sich genommen hatte. In allen Kantonen war es gewissen Geschlechtern gelungen, einen vorherrschenden Einflu zu gewinnen und ihrem Kreise zu erhalten : sogar in den demokratischen Kantonen befanden sich einzelne Familien, wenn auch freilich durch Wahl, im Besitz der bedeutendsten Aemter, indem durch regelmige Erneue-rungen der Wahlen sich stillschweigend ein anerkanntes her-kmmliches Recht entwickelt hatte. Nach dem Wiener Congre sollten zwar die einzelnen Kantone in ihren inneren An-gelegenheiten von einander unabhngig sein, zugleich aber auch eine staatliche Gesammtheit bilden. Aber der Patriciat suchte die verschiedenen Kantone mglichst auseinander zu halten, um sich durch diese Zerrissenheit in seiner einflu-reichen Stellung zu erhalten, und die fremden Mchte, besonders Oestreich, begnstigten das Streben der Aristokratie, um die Idee einer Gesammtschweiz nicht aufkommen zu lassen. In der Schweiz herrschte dieselbe Reaction wie in den brigen Staaten Europas, und Metternichs Rathschlge galten auch den Machthaber dieser Republik wie Orakelsprche, seine Winke wie Befehle. So verschlo die Tagsatzung ihre Ver-Handlungen der Oessentlichkeit, und verkaufte auch noch im neunzehnten Jahrhundert Kraft und Blut der einheimischen Jugend an fremde Regierungen nach Frankreich und Neapel, um einer Menge junger Patricier Offizierstellen zu verschaffen, während die Soldaten von jeder Befrderung ausgeschlossen und einer entehrenden Disciplin Preis gegeben waren. Im dessen war, ungeachtet der Herrschaft bevorrechteter Klassen, die Vorstellung von einer ursprnglichen rechtlichen Gleichheit aller Eidgenossen niemals im Volke ganz erloschen, und die
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