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1. Teil 1 - S. 150

1876 - Leipzig : Teubner
— 150 — und Sicherheit verbürgenden Herrschaft willig sich unterwarf, wiederholt sich übertragen liefs. Die Uebernahme des imperium und der tribunicischen Gewalt (seit 23 auf Lebenszeit), die Ernennung zum princeps se-natus 28, der Titel Augustus, die Verwaltung aller Provinzen in welchen Heere standen (provinciae principis) durch kaiserliche Legaten, wodurch der Monarch Herr sämmtlicher Streitkräfte des Reichs wurde, und die Errichtung der in den zehn wichtigsten Plätzen Italiens verteilten prätoriani-schen Cohorten 27, die Annahme der consularischen Gewalt auf Lebenszeit, der cura legum et morum mit dem Recht gesetzlich gültige Verordnungen zu erlassen im Jahre 19, endlich im Jahre 12 der Würde des pontifex maximus bilden die Stufenleiter, auf der sich die Monarchie vollendete. Staatsverwaltung. Augustus benutzte die Gewalt zum Ausbau der von Cäsar gelegten Grundlagen (§ 185). Seine Absicht war, durch straffe Centralisation der Verwaltung und durch allmähliche Aufhebung des rechtlichen Unterschiedes zwischen Italien und den Provinzen das ungeheure Reich zu einem gleichmäfsigen Ganzen zu gestalten, die Woltaten des Rechtsschutzes der Gesammtbevölkerung zu sichern und die materiellen Interessen sämmtlicher Teile des Reichs gleicbmäfsig zu fördern. 1) Administrative Mafsregeln: Unterstellung sämmtlicher, jetzt fest besoldeter Provinzialbeamten unter den Kaiser (strenge Handhabung der Gesetze gegen Bestechung und Erpressung, schon dadurch das Loos der Provinzen erleichtert), Schutz der Provinzen durch stehende Heere und ein festgeordnetes Verteidigungssystem*), Ausbreitung eines Strafsennetzes über das ganze Reich (Mittelpunkt der goldene Meilenstein auf dem Forum zu Rom) und Einrichtung einer Art Reichspost (feste Stationen, geregelter Verkehr durch Boten und Wagen), geographische Aufnahme und Abbildung des ganzen orbis (Agrippa), Volkszählung in denprovinzen und Abschätzung der Grundstücke zum Zweck einer gleichmäfsigeren Verteilung der directen Steuern (Kopf- und Grundsteuer). 2) Der Absicht einer Ausgleichung des Gegensatzes zwischen Italien und den Provinzen diente die Heranziehung der in den Provinzen wohnenden Bürger zum römischen Census, die Verleihung des Bürgerrechts oder des ius latinum an zahlreiche Provinzial- *) 8 Legionen in den beiden Germanien am 1. Rheinufer, 6 in Spa-nien. 7 in Dalmatien, Pannonien und Mösien, 4 an der Ostgrenze von Asien, 2 in Aegypten, 1 in Afrika. In Rom und Italien 9 Prätorianer-cohorten h 1000 Mann, davon 3 in der Hauptstadt, aufserdem tn Rom 3 cohortes urbanae und 7. cohortes vigilum (Schutz- und Feuerwehr). Der praefectus urbi (Polizeipräfect) für Aufrechthaltung der Ordnung in Rom und Umgegend verantwortlich, später von grofsem politischem Einfluss. Gesammtstärke der Armee mit den Hülfstruppen in den Pro-yinzeu mindestens 300,000 M,, die stärkste Säule der Herrschaft.
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