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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 110

1898 - Göttingen : Vandenhoeck & Ruprecht
110 Viii. Dtiefen, Das Schattenreich in der Paulskirche. er bis dahin als der beharrliche Bundesgenosse der Dänen gegen die Herzogtümer geübt hatte. Diese Erinnerung hatte Dahlmann selber aufgefrischt durch die Erzählung des Schicksals, das den Beschwerden der holsteinischen Ritterschaft beim Bundestag widerfahren war. Die erste vom Jahr 1822 war wohl beraten, dann aber in den Akten begraben worden, die zweite (ebenfalls von Dahlmann verfaßt und in 1000 Exemplaren eingereicht) ließ der Präsidialgesandte Graf Müuch-Belliughausen nicht einmal unter den Bundesgesandten zur Verteilung, geschweige denn in der Öffentlichkeit zur Verbreitung kommen. Die ganze Auflage wurde in der Bundeskanzlei aufgehoben, bis sie Makulatur geworden war, und dann dem Verfasser zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hatte auf Schleswig gar kein formelles Recht und die Präsidialmacht Österreich stand mit Dänemark noch immer in so freundschaftlichem Verkehr, daß von dieser Seite eine aufrichtige Teilnahme an der Sache der Herzogtümer nicht erwartet werden durfte; folglich blieb nur der Ausblick auf die „bevorstehende provisorische Exekutivgewalt", auf die auch der Ausschuß in seinem Bericht hinwies und deren Bildung gerade für die europäischen Dinge unerläßlich geworden schien. So war es denn durchaus kein Zufall, daß der feurigste Vorfechter Schleswig-Holsteins zugleich den Antrag auf Errichtung eines Bundesdirektoriums stellte, welches bis zur Gründung der endgültigen Reichsgewalt die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands nach außen üben und insbesondere die Oberleitung des gesamten Heerwesens führen sollte. Nach Dahlmanns Vorschlag sollte dieses Direktorium aus drei Männern bestehen, welche von den deutschen Regierungen bezeichnet und nach Zustimmung der Versammlung ernannt werden sollten und in denen er sich Österreich, Preußen und das übrige Deutschland vertreten dachte. Aus der laugen Verhandlung, die sich seit dem 19. Juni an diesen Antrag knüpfte, ragen zwei Momente heraus, deren jedes für die Lage Deutschlands wie für die Stimmung dieses Hauses besonders kennzeichnend ist. Gegen den Antrag des Ausschusses stellten die Abgeordneten Braun aus Cöslin, Röder von Neustettin und Nizze von Stralsund einen Abänderungsantrag, von dem wir sofort sehen werden, wie viel Mut dazu gehörte, ihn überhaupt zu stellen und öffentlich zu verteidigen. Er lautete nämlich in seinem ersten Teil: „Bis zur definitiven Begründung einer obersten Regierungsgewalt für Deutschland werde die Ausübung derselben in allen gemeinsamen Angelegen-
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