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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 217

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 114. Die Epulonen und die Priester der Sibyllinen. 217 fiel mächtig in die Wagscliale. Ihre Kleidung war weifs, bei den Opfern erschienen sie mit einem großen weifsen Kopftuche und einer Stirnbinde (infula): lauter Beziehungen zu dem überaus heilig gehaltenen Dienste der Vesta und der Penaten. — Sie wurden vom pontifex maximus gewählt (capere) aus den unbescholtensten Familien, wo beide Eltern noch lebten (patr'imae et matrimae), mit der Wahl traten sie aus der väterlichen Gewalt in die des Pontifex. Gewöhnlich wählte man sie zwischen dem sechsten und zwölften Lebensjahre; im Amte mufsten sie dreißig Jahre bleiben, nämlich zehn Jahre den Kult studieren, zehn die religiösen Obliegenheiten besorgen und die letzen zehn Jahie die lso\izen unterrichten. Der Dienst war streng: sie mufsten immer beim Heiligtume verweilen und das heilige Feuer Tag und Nacht hüten. Vergehen waien vor allem das Erlöschenlassen des heiligen Feuers, worauf die Geifselung lastete; sodann Vergehen gegen die Reinheit; Strafe dafür lebendiges Begraben auf dem campus sceleratus. Grund dieser Strenge war die enge Verknüpfung der römischen Staatsfamilie mit der Vesta und dafs in Folge davon ein Vergehen gegen die Vesta als den Staat gefährdend erachtet wurde. Der Verletzer einer vestalis wurde öffentlich zu Tode gegeifselt. — Ihre Wohnung war in der Regia, Vorsteherin die vestalis maxima. § 114. ß) Die Epulonen und die Priester der Sibyllinen. 1. Die 196 v. Chr. eingesetzten Septemviri epulones (anfangs drei, dann sieben, zuletzt zehn Mitglieder) hatten ursprünglich blos die Anordnung des epulum Jovis in Capitolio, d. h. das alljährlich am 14. November dem kapitolinischen Juppiter gegebene Göttermahl nebst Spielen zu veranstalten. In der Kaiserzeit mufsten sie die zahlreichen, bei feierlichen Veranlassungen gegebenen Gast-mähler des Senates und die Bewirtung des Volkes an kaiserlichen Festen besorgen. 2. A on gröfserem Einflüsse waren die X Vvivi (anfangs Ilvivi, dann Xviri) sacris faciundis. Dieses Kollegium entstand mit der Aufnahme der sibyllinischen Bücher unter die römischen Ritualen unter Tarquinius Superbus.» Sie hatten die Besorgung der sacra, welche jeweils jene griechischen Orakelbücher befahlen und somit die Oberaufsicht über alle Gottesdienste mit griechischem Ritus (Graeco ritu), und weil durch den großen Einflufs der Sibyllinen auf das gesamte Religionswesen der griechische Gottesdienst immer mehr um sich griff, so wurden die Fünfzehnmänner eine der ersten priesterlichen Behörden. Namentlich leiteten sie die Lekti-sternien und Supplikationen und sie haben wesentlich den Apollodienst befördert. Nach der Sage kam unter Tarquinius Superbus eine greise Seherin, d. h. die kumanische Sibylla, von Cumae nach Rom und bot dem Könige zuerst neun, dann sechs und endlich drei Bücher mit Sprüchen und Weissagungen um stets den gleichen Preis an. Tarquinius kaufte endlich die drei noch
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