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1. Geschichte des Mittelalters - S. 118

1888 - Wiesbaden : Kunze
118 Zweite Periode des Mittelalters. baren Hülle sich verbarg, entsprochen haben. Der Knabe brachte seine Jugendzeit in Rom mit Studien zu, trat in den Orden der Benediktiner ein und zeichnete sich später als Mönch des burgundischen Klosters-Cluny durch Gelehrsamkeit, Sittenstrenge und umfassende Bekanntschaft mit den Angelegenheiten der Kirche aus. Dann wurde er einflußreicher Ratgeber mehrerer Päpste; er kam in vertraulichen Umgang mit Gregor Vi. und begleitete Leo Ix. nach Rom. Hier wurde er Subdiakonus und blieb seitdem die Haupttriebfeder der päpstlichen Regierung. Sein frommer, ernster Sinn erfüllte ihn mit Wehmut und Entrüstung über das in der Kirche herrschende Verderben. Den Hauptgrund desselben fand er in der Abhängigkeit der Kirche von der weltlichen Macht. Darum suchte er die Kirche davon zu befreien und ein Übergewicht derselben, eine Hierarchie, über die weltlichen Obrigkeiten zu begründen. Schon 1059 setzte er unter Papst Nikolaus Ii. auf der Kirchenversammlung zu Rom den Beschluß durch, daß die Päpste, welche bis dahin unter der Einwirkung des Kaisers von der römischen Geistlichkeit, dem Adel und dem Volke gewählt worden waren, künftig von 7 Kardinalbischöfen und 28 Kardinalpriestern ernannt werden sollten und der Kaiser das Bestätigungsrecht jedesmal erst vom Papste zu empfangen habe. Dieses Kardinalkollegium, welches 1586 aus 70 Mitglieder festgesetzt wurde, versprach der Normannenherzog Robert Guiscard zu schützen, der sich von der Sache des Kaisers trennte, den Papst als Lehnsherrn anerkannte und von diesem zum Herzog von Apulien und Kalabrien erhoben wurde. Hildebrand bestieg 1073 unter dem Namen Gregor Vii. den römischen Stuhl und benutzte die Tradition der Kirche, wie die eigne Kraft dazu, die Hierarchie dauernd zu befestigen und der weltlichen Macht überzuordnen. Seine Ansichten über die Stellung, welche der Papst gegenüber dem Kaiser und der weltlichen Macht einzunehmen habe, drückte er in folgenden Sätzen aus: „Der Papst ist der Stellvertreter Christi aus Erden; als solchem kommt ihm auch die höchste Gewalt auf Erden zu. Ihm sind die Könige zum Gehorsam verpflichtet, mithin alle geistlichen und weltlichen Verhältnisse untergeordnet. Denn wie die Welt durch zwei Lichter erleuchtet wird — durch die Sonne, das größere, und den Mond, das kleinere: so wird auch die Welt nur durch zwei Gewalten gelenkt, die größere apostolische und die kleinere königliche. Und wie der Mond nur sein Sicht von der Sonne erhält, so empfangen auch alle weltlichen Regenten ihre Gewalt nur vom Papste, dem die fetntge unmittelbar
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