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1. Lehrbuch der Erdkunde für höhere Schulen - S. 9

1908 - Leipzig : Freytag [u.a.]
Der Horizont und die Himmelsrichtungen. 9 Auch das fließende und stehende Wasser bieten Verkehrsstraßen ®«Je*r dar, die mit Flößen, Kähnen und Schiffen befahren werden. Diese Wasser, werden zum Teil mit Dampf vorwärts bewegt. Die Schiffbarkeit eines Flusses hängt vou der Tiefe des Wassers und von der Geschwindigkeit des Stromes ab. Zu flaches und infolge starken Gefälles zu rasch fließendes Wasser machen die Schiffahrt unmöglich. Solche Verkehrs- Hindernisse hat der Meusch oft künstlich beseitigt. Auch hat er das Netz der Wasserstraßen durch Anlage von Kanülen ergänzt. Die wichtigsten Wasserstraßen sind die offenen Meere, auf denen sich von Festland zu Festland der Verkehr bewegt. Diese Seeschiffahrt begründet den Welt- verkehr, dessen Ansgangspnnkte die großen Häsen des Landes sind. Von der Fruchtbarkeit des Bodens, von dem Reichtnme des Landes § 15. an Stoffen, die in der Industrie verwertbar sind, und von den günstigen Verkehrsverhältnissen hängt die Art der Besiedlung ab. Die Menschen dichte, wohnen nicht überall gleich dicht beieinander. Ein Blick von dem Gipfel eines Berges lehrt das fchon. Dort reiht sich Ortschaft an Ortschaft und daneben breiten sich weite Flächen aus, die kaum eine menschliche Wohnung zeigen. Die Orte drängen sich namentlich längs der Hauptstraßen. Auch am Flusse im Tale liegen zahlreiche Siedlungen. Die Menschen sind auch in ihrem Aussehen, besonders in der Farbe ®®[Jt der Haut und des Haares, sehr verschieden. Wir teilen sie in Völker Rassen, und Rassen. Wir selbst gehören der weißen Rasse an. Sodann weichen sie hinsichtlich ihrer geistigen Fähigkeiten, ihrer Gesittung und Religion erheblich voneinander ab. Auf höherer Stufe der Gesittung vereinigen sie sich zum Schutze ihrer Uuteruehmnngen wie ihrer Person und ihres Eigentums zu geordneten Gemeinwesen, zu Staaten, an deren Spitze Staaten, entweder ein erblicher Fürst oder ein erwählter Führer, ein Präsident, steht. Erstere Verfassung des Staates bezeichnen wir als Monarchie, letztere als Freistaat oder Republik. Wir haben eine Reihe von Erscheinungen kennen gelernt, welche in § 16. ihrer Gesamtheit die Natur eines Landes ausmachen. Sie zu schildern b®e® und ihre wechselseitigen Beziehungen festzustellen, ist die Aufgabe der künde. Laudeskunde. Erweitern wir unsere Betrachtung ans die gesamte Erde, so treiben wir Geographie oder Erdkunde. Der Himmel und seine Erscheinungen. Der Horizont und die Himmelsrichtungen. Von dem Gipfel eines Berges aus überschauen wir eine angen- 8 17. scheinlich kreisrunde Landfläche. Über ihr wölbt sich der Himmel. Wo 0°' sich Himmel und Erde zu berühren scheinen, liegt der Horizont, die Grenzlinie unseres Gesichtskreises. Am Horizonte erkennen wir den Kirchturm eines fernen Ortes. Wo liegt der Ort? Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir den Gesichts- krets einteilen, wie der Kreis, welchen der Zeiger der Uhr beschreibt, geteilt ist. Aber die Teilung muß unabhängig sein von Gegenständen^ die der Erde selbst angehören, da die Richtungen nach diesen sich je nach unserer Stellnug ändern. Ule, Lehrbuch der Erdkunde. Ausgabe^L, 2. Aufl. o
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