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1. Grundriß der deutschen Geschichte - S. 210

1882 - München : Lindauer
210 das Groherzogtum Berg, ein neues Gebiet zu beiden Seiten des Nieder-rheins und den greren Teil Sachsens; Holland wird mit Belgien wieder vereinigt, und dieses Knigreich der Niederlande" nebst dem zu Deutschland gehrigen Groherzogtum Luxemburg dem vormaligen Statt-Halter von Holland als Wilhelm I gegeben; Bayern behlt die Frsten-tmer Ansbach und Baireuth und erlangt fr seine an sterreich abgc-tretenen Lnder Wrzburg, Aschaffenburg und einen Strich Landes am linken Rheinuser (die Rheinpfalz); Sachsen verliert auer dem Herzogtum War-schau noch die Hlfte seines Knigreiches; Hannover wird zu einem Knigreiche erhoben und erhlt von Preußen die Frstentmer Hildesheim und Ostfriesland nebst andern Besitzungen; Wrttemberg, Hessen-Kassel und Baden behalten im Ganzen ihre vorigen Grenzen; Hessen-Darm st ad t bekommt die Stadt Mainz und ein Gebiet am linken Rhein-user; Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und das um einen Teil Sachsens u. a. vermehrte Sachsen-Weimar werden Groherzogtmer; Dnemark behlt Holstein und bekommt einen Teil des Herzogtums Lauenburg. Nachdem die souvernen Fürsten und die freien Städte Deutsch-lands allen Bestimmungen der W i e n e r B n n d e s a k t e beigetreten waren, schlssen die Kaiser von sterreich und Rußland und der König von Preußen am 25. September 1815 unter dem Namen des heiligen Bundes" eine Verbrderung, wo-durch sie und die nachtrglich beitretenden Mchte sich verpflich-teten, sich gegenseitig zu untersttzen und sowohl in der Regie-rnng ihrer Staaten als im politischen Verkehre mit sremdeu Staaten die Vorschriften des Christentums und der Gerechtigkeit zur Richtschnur zu nehmen. Um auch mit Frankreich vollends in Ordnung zu kommen, wurde am 20. November 1815 der zweite Pariser Friede geschlossen, welcher die Bestimmungen der Wiener Bundesakte besttigte und Frankreich auf die Grenzen von 1790 beschrnkte. Fr ankreich mute das Herzogtum Bouillon (spr. Bujon) an die Niederlande, einen Teil Lothringens an Preußen, Landau, welches deutsche Bundesfestung ward, an Bayern abtreten, 700 Millionen Franken Kriegskosten zahlen und eine Okkupationsarmee der Verbndeten auf fnf Jahre in den Grenzprovinzen und Grenzfestungen unterhalten. Bayern schlo am 14. April 1816 mit sterreich einen neuen Vertrag, worin ihm die Anwartschaft auf die mainz-hessischen mter Amorbach, Miltenberg, Heubach, Alzenau und die Zusage ge-geben wurde, da die Pfalz rechts des Rheines und der badische Main-und Tauberkreis an Bayern sailensolle, wenn der Groherzog Kar l von Baden ohne Hinterlassung mnnlicher Nachkommen sterben wrde.
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