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1. Der Regierungsbezirk Lüneburg - S. 42

1895 - Lüneburg : Herold & Wahlstab
— 42 — gewesen, um die durch Zuzug der Einwohner benachbarter Dörfer der Ort Burgdorf erwuchs. Das wiederholt zerstörte und aufgebaute Schloß (siehe S. 11.) ist das gegenwärtige Amtshaus. Eine Eigentümlichkeit weist das Dorf Hänigsen, 7 km nordöstlich von Burgdorf, auf: Die Bewohner tragen eine altmodische malerische Tracht, in der man sie häufig auf dem Burgdorfer Markt sehen kann. Zu erwähnen ist ferner das große Dorf Ütze an der Fufe. Ein in der Ge- schichte bekannter Ort ist das 11 Km südöstl. von Burgdorf gelegene Dorf Sievershausen (= Siegfriedshausen). Hier nämlich fand ain 9. Juli 1553 die blutige Schlacht zwischen Markgraf Albrecht von Brandenburg - Kulmbach und Herzog Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig statt. Der erstere ward besiegt, 4000 Fnßsoldaten und 53 Fahnen der Lands- knechte gerieten in die Hände der Sieger. Aber der Sieg war teuer erkauft. 4000 Tote bedeckten das Schlachtfeld, darunter 3 Prinzen, 9 Grafen und 300 edle Ritter. Der Kurfürst Moritz von Sachsen ward verwundet und starb nach zwei Tagen, erst 32 Jahre alt. Seine Eingeweide sind unter dem Taufstein der Kirche zu Sievershausen bei- gesetzt, während sein einbalsamierter Leichnam nach dem Freiberger Dom übergeführt ward. Zum ewigen Andenken an diesen Sieg hat der damalige Prediger zu Sievershausen ein Gemälde für die Kirche anfertigen lassen, das die Fürsten und die Schlacht darstellt. Dreihundert Jahre später ist auf der Kampfstelle ein Denkmal errichtet worden. Der südliche Teil des Kreises hat quten Kleiboden. In alten Urkunden heißen die Bewohner „Die Freien vor dem Walde". Noch heute wird das Amt Ilten „Das große Freie" genannt. Von jeher hatten sich die Eingesessenen mit Aus- schluß der Brinksitzer und Anbauer großer Freiheiten zu er- freuen. Sie waren frei vom Zoll und der alten landschaft- lichen Aeeife und hatten unbeschränktes Jagdrecht. Bis in die jüngste Zeit hatten sie ihr eigenes Gericht. Sie durften ihre Höfe teilen und frei veräußern, während im übrigen Lüneburgschen nach alten Gesetzen 95 °/0 der Höse unteilbar sind. Sie waren frei vom Militär, mußten aber dafür Celle besetzen. Bei festlichen Gelegenheiten erschienen die
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