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1. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 226

1861 - Leipzig : Teubner
226 Die innere Entwicklung Roms. schlug, ward che abgelehnt*): ein Beweis daß die Rittercenturien nicht mehr der kriegstüchtige Kern des Heers, der so oft die Schlachten entschieden, son- dern ein abgesonderter Stand sein wollten und nach der Absicht der Nobilität sein sollten-). Fast überall finden wir denn die Reiterei zahlreicher aus den Bundesge.noßen, als aus den Römern. Die Not hatte ferner gezwungen, nicht allein den Census der Legionssoldaten ans 4000 As herunterzusetzen, sondern auch häufig die noch niedriger stehenden Bürger zum regelmäßigen Kriegsdienst zu ziehn8). Wer begreift nicht, daß das römische Fußvolk immer mehr auf- hörte jene arbeitgehärtete, für Weib und Kind, Altar und Herd, Hufe und Hof fechtende Bauernschaft zu sein, daß es immer mehr nur für die Beute seinen Dienst zu thun lernte. Allerdings kamen auch Unregelmäßigkeiten bei den Aus- hebungen vor, welche 169 zu ärgerlichen Handelns, 151 zum erstenmal zur Anwendung des Looses führten^). Es kann unzweckmäßig erscheinen, daß die Wahl der Militärtribunen von der Laune der Volksgunst abhängig war, als sie aber 171 den Coss. überlaßen ward6), bewährte sich dies als eine schlechte Maßregel, natürlich wenn Nobilitätsinteressen entschieden. Man gieng schon 169 wieder davon ab^) und nahm — wol nur für diesen speciellen Fall — 168 die Wahl so vor, daß die Militärtribunen nur aus solchen, die Ämter bekleidet hatten, für 8 Legionen zur Hälfte vom Volk, zur Hälfte von den Coss. ge- wählt, L. Ämilius Paulus aber aus diesen die Auswahl für die zwei nach Ma- kedonien zu führenden Legionen überlaßen tuarb8). Wir finden überdies doch, daß die Wahl durch das Volk für manchen tüchtigen Soldaten das Mittel zum Emporsteigen ward^). 9. Gegen die Verschlechterung des römischen Staats fand allerdings eine stete Opposition statt. Der Volkstribunat, welcher zunächst dazu berufen scheint, hat sie am wenigsten geleistet, und allerdings konnte er, da die Frei- heiten ja gesetzlich fest standen, nur auf Anklagen gegen Misbräuchestch einlaßen, wobei er denn nicht selten das Werkzeug fremden Haders und fremder Leiden- schaft ward^). Da die Schäden des Staats aus der Gesinnung und moralischer Unwürdigkeit, nicht sichtbarer und erweislicher Gesetzesübertretung Hervorgiengen, so lag die Ahndung vielmehr der Censur ob und deren Note hatte auch große Kraft; aber konnte man von ihr immer Abhülfe erwarten, da sie aus der höch- sten Nobilität, den Consularen, besetzt ward, konnte man auf die Dauerhaf- tigkeit der Abhülfe rechnen, da kein folgender Censor an die Amtshandlungen seiner Vorgänger gebunden war? In der That richtet sich die Opposition nicht gegen die bestehenden Einrichtungen, sie sucht keine politischen Reformen, viel- mehr wenden tüchtige Männer ihre ganze Kraft auf die Bekämpfung der Üp- pigkeit, Habsucht, Ungerechtigkeit, auf die Stützung und Zurückführung ein- heimischer Sitte und Tugend. Hätte sie staatsmänuisch die schwachen Seiten der republikanische!: Verwaltung beseitigt und dieselbe in eine den wahren Be- dürfnissen entsprechende Form gebracht, hätte sie nicht mit den Auswüchsen das notwendig neue und gute zugleich getroffen, hätte sie — mit einen: Worte — die Einseitigkeit des römischen Wesens unter Wahrung aller seiner guten Eigenschaften abzustreifen gewust, wie es einem L. Ämilius Paulus gelungen, sie würde vielleicht die Revolution, welche in: folgei:den Zeitalter so gräßlich her- einbricht, verhindert, oder doch hinalisgeschoben haben. Der bedeutendste Ver- treter dieser Opposition istm. Pore ins Cato, von der Nachwelt als das Bild 1) Cat. fr. orat. Xliii1 p. 66 sq. eil. .Toni. — 2) Momms. I 765 u. 795. — 3) Momms. T 795. — 4) Liv. Xltt1 14. - 5) App. p. 78 sq. — 6) Liv. Xlii 31. — 7) Liv. Xltit 12. — 8) Liv. Xl1v 21. — 9) Beispiel in bcr folgcubcn Periode G. Marius. — 10) Liv. Xxxlx 5.
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