Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte - S. 217

1866 - Schleswig : Schulbuchh. Heiberg
217 messen konnten. Ganz besonders interessirte er sich für das Seewesen und den Schiffsbau. Der Reichsrath, der für den jungen König die Regierungs- geschäfte besorgte, ließ daher auf dem Skanderburger See eigens ein Schiff für ihn erbauen und bestellte erfahrene Seeleute, welche ihn in Allem unter- weisen mußten, was zur Schifffahrt gehörte. So wußte denn auch bald der begabte Christian alle Schiffgeräthe vom größten bis zum kleinsten nicht bloß zu benennen, sondern auch zu gebrauchen und konnte selbst im Sturm und Unwetter ein Fahrzeug regieren. Ja, er verstand sich auch auf den Schiffsbau und hat später zu vielen Kriegsschiffen, die er erbauen ließ und die für die schönsten in Europa galten, eigenhändig das Modell verfertigt. So vorbereitet übernahm Christian, nachdem ihm vom Kaiser 1593 die Volljährigkeit bewilligt worden war, die Regierung des königlichen Antheils von Schleswigholstein selbst, während die vormundschaftliche Regierung des Reichsrath in Dänemark noch 3 Jahre fortdauerte. Er richtete nun seine unermüdliche Thätigkeit besonders auf die Be- förderung des Handels, der Schifffahrt, der Wissenschaft und der Wehrkraft des Landes. So ließ er im Jahre 1604 die Stadt Krempe zu einer starken Festung einrichten und 1616 am Ausflusse des Rhins in die Elbe Glück- stadt erbauen und ertheilte dieser Stadt bedeutende Freiheiten, damit sie mit Hamburg, welche sich der Verbindung mit Holstein mehr und mehr zu entziehen strebte, wetteifern möge. Vier Jahre später ließ er die neue Stadt ebenfalls stark befestigen. Bis 1616 hatte Johann Adolf über den herzoglichen Antheil von Schleswigholstein regiert, und dieser hatte schon 1608 für das herzogliche (das gottorfsche) Haus festgesetzt, daß für seine Nachkommen in Zukunft das Recht der Erstgeburt in reiner Linienfolge gelten und den jüngern Söhnen nur eine Apanage zu'theil werden solle. Für Holstein hatte der Kaiser und für Schleswig König Christian diese Verfügung bestätigt. Als nun Johann Adolf 1616 starb, verlangte sein ältester Sohn Friedrich Iii. auf Grund jener Verfügung die Erbhuldigung von den Ständen. Diese wollten freilich nicht auf das Wahlrecht verzichten, mußten aber nachgeben und sich mit ihrem Fürsten dahin verständigen, daß hinfort die Wahl auf die Erstgeburt be- schränkt werde. Der gottorfsche Antheil war also jetzt kein Wahlreich mehr, sondern ein Erbreich, und der erste schleswigholsteinische Erbherzog aus dem Oldenburger Hause war Friedrich Iii. Auch dieser Fürst war, wie Christian Iv., ein Mann von ungewöhnlicher Bildung und bemüht, die Lage seines Landes nach Kräften zu bessern. Obwohl er sich für seine Person entschieden zum lutherischen Bekenntniß hielt, so war er doch sehr zur Dul- dung geneigt. Das bewies er nicht bloß dadurch, daß er den Geistlichen feines Landes das Streiten und Eifern gegen Andersglaubende auf den Kanzeln verbot, sondern auch durch die Aufnahme der Holländer, welche damals um ihres Glaubens willen ihr Vaterland verlassen mußten. Die Niederländer waren nicht lutherisch, wie Friedrich, sondern hatten den durch Calvin gereinigten evangelischen Glauben angenommen, waren aber in zwei Parteien zerfallen. Die Prädestinatianer hielten sich streng an der von Calvin aufgestellten Lehre von der Gnadenwahl und behaupteten, einige Christen seien von vorne herein zur Seligkeit, andere von vorne herein un- abänderlich zur Verdammniß bestimmt. Die Remonstranten oder Arminianer
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer