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1. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte der Römer - S. 27

1869 - Langensalza : Beyer
27 3) Die Zinsen, welche die Schuldner bereits bezahlt haben, sind von dem Kapital in Abzug zu bringen, und der Rest ist nach Verlauf von drei Jahren zahlbar. Durch diese Gesetzvorlagen (in welcher letztern eigentlich eine Ungerechtigkeit lag, welche nur die sehr große Roth der Schuldner und der übertriebene Wucher der Gläubiger entschuldigen konnten) sahen die Patricier sich in ihren alten Vorrechten be- einträchtigt. Sie suchten daher gegen die Bestrebungen dieser beiden Männer anzukämpfen. Der Senat hatte, zu Gunsten der Patricier, die acht übrigen Tribunen dahin gebracht, daß sie durch ihren Einspruch (Veto) die Vorlesung dieser Gesetze in der Volksver- sammlung, mithin auch die Abstimmung über dieselben verhinderten; doch die beiden Tribunen widersetzten sich, zum Verdrusse der Pa- tricier, indem sie besonders aus die Wahlen höherer Beamten nicht eingingen. Licinius und Septius waren auf fünf Jahre zu Tribunen gewählt worden, und während dieser Zeit hielten sie fest an ihrer Vorlage. Als sie aber auch für die folgenden 5 Jahre wieder zum Tribnnate gelangten und die Patricier noch immer widerstrebten, so unterließen sie es, bei den Magistratswahlen ihr Veto zu wiederholen; denn der Staat bedurfte bei drohender Kriegsgefahr der höheren Beamten. Dadurch bewiesen sie, daß nur die Liebe zum Vater lande, nicht Ehrgeiz, ihre Bestrebungen leitete, was ihnen nur zum Ruhme gereichen konnte. Später aber erreichten sie doch ihre Absicht. Nachdem 10 Jahre lang gekämpft worden war, wurden endlich die Gesetzvor- lagen angenommen, weil der Versuch des Senats, die übrigen Tribunen für sich zu gewinnen, fruchtlos blieb und der hochbetagte Camillus, der so eben als Sieger aus dem zweiten gallischen Kriege zurückgekehrt war, ihm (dem Senate) Nachgiebigkeit anempfahl. Die Patricier, welche ihre V o rr e ch te verloren hatten, entschädigte man einigermaßen dadurch, daß die richterliche Gewalt von dem Confútate getrennt und einem patricischen Prätor*) übertragen *) Prätor war bei den Römern die vornehmste Magistratsperson nach dem Cónsul, unter welchem er im Kriege eommandirte. Im Innern war ihm die bürgerliche Rechtspflege anvertraut.
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