1869 -
Langensalza
: Beyer
- Autor: Kaiser, Hermann
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
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3) Die Zinsen, welche die Schuldner bereits bezahlt haben,
sind von dem Kapital in Abzug zu bringen, und der Rest
ist nach Verlauf von drei Jahren zahlbar.
Durch diese Gesetzvorlagen (in welcher letztern eigentlich eine
Ungerechtigkeit lag, welche nur die sehr große Roth der
Schuldner und der übertriebene Wucher der Gläubiger entschuldigen
konnten) sahen die Patricier sich in ihren alten Vorrechten be-
einträchtigt. Sie suchten daher gegen die Bestrebungen dieser beiden
Männer anzukämpfen. Der Senat hatte, zu Gunsten der Patricier,
die acht übrigen Tribunen dahin gebracht, daß sie durch ihren
Einspruch (Veto) die Vorlesung dieser Gesetze in der Volksver-
sammlung, mithin auch die Abstimmung über dieselben verhinderten;
doch die beiden Tribunen widersetzten sich, zum Verdrusse der Pa-
tricier, indem sie besonders aus die Wahlen höherer Beamten nicht
eingingen.
Licinius und Septius waren auf fünf Jahre zu Tribunen
gewählt worden, und während dieser Zeit hielten sie fest an ihrer
Vorlage. Als sie aber auch für die folgenden 5 Jahre wieder zum
Tribnnate gelangten und die Patricier noch immer widerstrebten,
so unterließen sie es, bei den Magistratswahlen ihr Veto zu
wiederholen; denn der Staat bedurfte bei drohender Kriegsgefahr
der höheren Beamten. Dadurch bewiesen sie, daß nur die Liebe
zum Vater lande, nicht Ehrgeiz, ihre Bestrebungen leitete,
was ihnen nur zum Ruhme gereichen konnte.
Später aber erreichten sie doch ihre Absicht. Nachdem 10
Jahre lang gekämpft worden war, wurden endlich die Gesetzvor-
lagen angenommen, weil der Versuch des Senats, die übrigen
Tribunen für sich zu gewinnen, fruchtlos blieb und der hochbetagte
Camillus, der so eben als Sieger aus dem zweiten gallischen
Kriege zurückgekehrt war, ihm (dem Senate) Nachgiebigkeit anempfahl.
Die Patricier, welche ihre V o rr e ch te verloren hatten, entschädigte
man einigermaßen dadurch, daß die richterliche Gewalt von dem
Confútate getrennt und einem patricischen Prätor*) übertragen
*) Prätor war bei den Römern die vornehmste Magistratsperson nach
dem Cónsul, unter welchem er im Kriege eommandirte. Im Innern
war ihm die bürgerliche Rechtspflege anvertraut.