1826 -
Erfurt
: Müller
- Autor: Benicken, Friedrich Wilhelm
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Alle Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Alle Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Selbstunterricht
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
- Geschlecht (WdK): koedukativ
besschuld übernehmen. Schweden erhielt in jenem
Frieden außerdem: Wismar, Bremen und Ver-
den, das Recht der Reichsstandschaft und 5 Millio-
nen Thaler an Kriegskosten, wozu auch der Kurfürst
beisteuern mußte. Frankreich bekam den Elsas,
soweit er Oesterreichs Eigenthum war, mit Brei-
sach , die Hoheit über Metz, Toul, Verdun und
Pignerol, endlich das Besatzungsrecht in Phi-
lippsburg. Sachsen behielt das im Frieden zu
Prag Erworbene: die Lausitz nämlich und die
säkularisirten geistlichen Güter. Hessen gewann
Hirschfeld, vier Aemter und eine Geldentschadi-
gung von 600,000 Thalern; an Meklenb urg sie-
len Schwerin und Ratzeburg; Braun schweig-
Lüneburg erwarb die Alternative in Osnabrück und
einige Klöster. Außerdem ward die Unabhängigkeit
Hollands von Spanien und dem deutschen Reich
anerkannt; von letzterem auch die der Schweiz.
Als Normaljahr in Ansehung der geistlichen Güter
und der Religionsübung erkannten alle Theilhaber am
Frieden das Jahr »624 an. Für die thcilweise wie-
der hergestellte Pfalz ward, weil Baiern deren
einmal gewonnene Kur zugleich mit der Oberpfalz
behielt, eine neue Kur (die achte) errichtet.
Dieß sind die Hauptpunkte des westphali-
schen Friedens, der, in so fern aus ihm das
allgemeine Anerkennen der für Europa's Ruhe noth-
wendigen Erhaltung der Selbstständigkeit Deutsch-
lands hervorgkng, allerdings für eine Grundlage des
europäischen Staatensystems gelten kann. Jndeß darf
nicht geleugnet werden, daß durch die Ertheilung völ-
liger Landeshoheit an jeden Reichsstand und das Hin-
einbringen auswärtiger Interessen in die heimische
Politik, des Kaisers Macht und zusammenhaltendes<
Wirken geschwächt und somit der Grund zur späte-
ren Auflösung des Staatskörpers gelegt worden ist.
Eben so verderblich hat es auf den Gemeinsinn ge-
wirkt, daß den Fürsten des Reichs verstattet wurde mit
fremden Mächten in Bündnisse zu treten. Ward
auch der Reichstag als Band für die Theile des viel-
artigen Ganzen hingestellt, so mußte doch allein
schon das Gesetz, laut welchem Religkonssachen nicht