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1. Theil 2, Abth. 2 - S. 82

1822 - München : Lentner
82 Wasserprvbe, der Kesselfang, das Kreuzurtheil und der gerichtliche Zweykampf waren. Diese Unschuldsproben erhielten sich ungeachtet ihrer Unvollkommenheit bis ins zwölfte Jahrhundert. Der ganze sittliche und bürg erliche Z ustand der Deutschen Völkerschaften, in den ersten Jahrhunder- ten nach der Völkerwanderung, war in gewisser Hinsicht schlimmer, als das alte einfache Leben, da sie noch den unmittelbaren Antrieben ihrer Natur folgten. Sie waren in dem Uebergange aus dem unbewußten Naturleben zu einiger Bildung; und diese Zeit eines Voikes ist die übelste, weil das Bewußtseyn der sittlichen Würde zu er- wachen anfangt, ohne daß die Kraft der Selbstbeherr- schung schon da ist, um die gewaltigen Triebe und Lei- denschaften zu überwinden. Doch muß hier bemerkt werden, daß die ganze vor- liegende Schilderung nur auf die ausgewanderten und er- obernden Deutschen Völker paßt, und daß dagegen die Alemannen, Bayern, Thüringer und Sachsen, also die Bewohner des eigentlichen Deutschlands, noch lange in den alten Sitten und Verfassungen geblieben, und die Bewahrer der Deutschen Eigenthümlichkeit gewesen sind. 6. Bonifacius, Apostel der Deutschen. Die Gothen, Burgunder, Longobarden und Franken hatten schon früher das Cbristenthum angenommen; im eigentlichen Deutschlande aber erschien es um ein paar Jahrhunderte später. Denn obschon die Alemannen, Thü- ringer und Bayern den Franken unterworfen worden, so gaben diese sich doch nicht viel Mühe, die heilige Lehre unter ihnen zu verbreiten. Es schien, als wenn sie, die das Christenthum durch Noth und im Getümmel der Schlacht angenommen hatten, es auch nur durch das
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