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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 375

1849 - Münster : Coppenrath
Cwltnr der Römer §. 84. Das Religionswesen. 1) ^te Religion war bei den Römern in alle Verhältnisse des Staates, wie der Familie auf das engste verflochten. Als der eigentliche Stifter derselben galt ihnen der König Numa Pompilius, dem sie sowohl die Abfassung der ältesten Religions- urkunden, als auch die Einsetzung der Priestercollegien zuschrieben. Da die erste Bevölkerung Rom's aus Latinern, Sabinern und Etruskern bestand, so sind auch alle diesen Völkern angehörenden Götter und Religionsinstitute nach dieser Stadt gekommen und sind zugleich hier in mannigfache Beziehungen und Verbindungen mit einander gebracht worden. Mit der Ausdehnung der römi- schen Herrschaft vermehrten sich auch die Götter in Rom's Mauern; denn die Römer waren überhaupt tolerant gegen fremde Religionen, und bei Belagerungen feindlicher Städte riefen sie wohl den Beistand der dort verehrten Gottheit an, unter dem Versprechen, dieselbe aus der eroberten und zerstörten Feste nach Rom überzusiedeln und hier eben so glänzend zu verehren. So kam der Dienst der Juno von Veji nach Rom. Besonders ein- flußreich wurde die nähere Verbindung mit den Griechen; und die zwölf olympischen Gottheiten derselben haben sämmtlich auf I. A. Hartung, die Religion der Römer nach den Quellen f dargestellt. 2 Th. 1836. — R. H. Clausen, Aeneaö und die Penaten; die italischen Volksreligionen unter dem Einfluß der griechischen bärge- stellt. 2 Th. Hamburg und Gotha, 1839—40.
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