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1. Andeutungen für den vorbereitenden Unterricht in der allgemeinen Geschichte - S. 93

1835 - Stendal : Franzen und Große
93 143. Karlsv. Macht. Karl V. war nach dem Tode (1516) seines Groß- vaters von mütterlicher Seite, Ferdinands des Katho- lischen, König der nun verbundenen Reiche Castilien und Aragon und der Nebenlander des letzter« in Eu- ropa (Neapel, Sicilie», Sardinien), so wie er von seinem Vater Philipp die Niederlande und von sei- nem väterlichen Großvater Maximilian!, die östrci- chischen Lande geerbt hatte, die er jedoch seinem jün- ger» Bruder Ferdinand abtrat 1521. Mit solcher Macht hatte er den stets zum Kriege reizenden, gleich- falls mächtigen, Gegner wohl besiegen können, wenn ihn nicht oft mitten im Lauf der wichtigsten Begeben- heiten Geldverlegenheiten gedrückt hätten. Den ersten Kampf endigte er siegreich durch die Schlacht bei Pa- via 1525, wo der unbesonnene Franz gefangen ward, und durch den Frieden zu Madrid 1526. 144. Fortgesetzte Kriege zwischen Karl V. und Franz I. Allein durch diesen Frieden wurden die Streit- puncte nur noch vermehrt, da Karl auf die Abtretung des Herzogthums Burgund, das seinem Urgroßvater gehört hatte, bestand. Franz erfüllte diese Bedingung nicht, und führte den zweiten Krieg glücklicher (1527— 1529), besonders wegen des Kaisers Geldnoth, die sei- nen Feldhcrrn Karl von Bourbon zu verzweifelten Schritten in Italien nöthigte. Im Frieden zu Cam- bra: 1529 wurden bloß Ansprüche auf Burgund noch Vorbehalten, in den folgenden Vertragen zu Nizza 1538 utd zu Crespy 1544 ward auch dieser nicht mehr ge- daht. Mailand aber erhielt Franz nie, sondern Karl erteilte es seinem Sohne Philipp.
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