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1. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 263

1887 - Leipzig : Kesselring
Pyrenische Halbinsel seit 1815. 263 kmglichen Sinne und schufen so die gemigte Konstitution von 1838, welche indes schon 1842 der noch strenger monarchischen Verfassung des Dom Pedro (S. 262) weichen mute. Vermehrter Steuerdruck und Willkr-lichkeiten brachten im Sommer 1847 einen neuen Aufstand zum Aus-bruch. Der Hof bequemte sich zu bedeutenden Zugestndnissen und verhinderte dadurch weitere Gefahr. _ . Seitdem hat verhltnismige Ruhe in diesem Teil der Pyrentschen Halbinsel geherrscht; nur auf dem Throne selbst traten mannigfache Ver-nderungen ein. * Am 15. November 1853 starb die 35 jhrige Knigin. Ihr Gemahl, Ferdinand von Sachsen-Koburg, fhrte die Regentschaft fr feinen noch unmndigen Sohn (geb. 1837), bis diefer am 17. Dezem-ber 1855 als Dom Pedro V. die Regierung antrat. Schon nach 6 Jahren Peoro v. aber fchied er aus dem Leben (11. November 1861), und fein Bruder Ludwig I. (geb. 1838) bestieg den Thron, der wie fein Vorgnger von Ludwig I. Eifer fr die liberale Entwicklung Portugals beseelt ist. 80* Holland, Belgien und die Schweiz seit 1815. 1. Holland und Belgien: Die Vereinigten Niederlande seit 1814. Aufstand in Brssel, August 1830. Weigerung des Knigs. Kampf. Forderungen der Belgier. Bombardement von Antwerpen. Der Nationalkongre. Konferenz zu London. Leopold I., König von Belgien 1831. Wiedereroberungsversuche Wilhelms I. Die Franzosen erobern die Antwerpner Citadelle 1832. Ende des Streites 1839. Rck-tritt Wilhelms I. 1840. Wilhelm Ii. 18401849. Wilhelm Iii. seit 1849. Belgien: Leopold I. f 1865. Leopold Ii seit 1865. 2. Schweiz: bergewicht der Geschlechter. Neue Kantonverfassungen 1830 ff. Aufhebung der Klster im Aargau 1841. Die sieben katholischen Kantone. Jesuiten 1844. Freischarenzug gegen Luzern, Mrz 1845. Der Sonderbund. Sonderbundkrieg. Bundesverfassung von 1848 und 1874. 1. Holland und Belgien. Der Wiener Kongre hatte, um gegen Frankreichs Kriegsgelste eine starke Vormauer im Nordwesten zu haben, Belgien und Holland zu einem Knigreich, demknigreich der Niederlande", unter Wilhelm I. von Oranien (1814) vereinigt. Diese Die Ber-Vereinigung war aber ohne Rcksicht auf die Verschiedenheit beider Lnder Niederlande erfolgt. Die Belgier, der katholischen Kirche angehrig und in die fe,t 1314. flamlndifche und wallonische Nationalitt geteilt, während Holland evan-gelisch war und nur eine Nationalitt vertrat, klagten der Heranziehung zur Tilgung der hollndischen Staatsschuld, der Nichtachtung ihrer Nationalitt und Sprache, der Zurcksetzung bei Verleihung der Staats- und Militrmter und besonders der Bevormundung des katholischen Kirchen-und Schulwesens durch protestantische Staatsbehrden. Ihre Presse schlug daher einen feindseligen Ton gegen Holland an. Wilhelm I. hoffte, durch ein strenges Auftreten den Geist des Widerstandes zu brechen, ver-mehrte aber nur die Zahl seiner Gegner. Da erscholl die Kunde von dem siegreichen Ausgang der Pariser Juli-revolution und wirkte in Belgien wie ein Funke, in drres Stroh ge-worfen. Bereits am 25. August 1830 zerstrten in Brssel Volkshaufen Aufstand die Druckerei einer im hollndischen Sinn geleiteten Zeitung, den Palast in Brssel des Justizministers und das Haus des Polizeidirektors. 'Ein Brgeraus-1830. schu bernahm die Regierungsgewalt, und in wenigen Tagen wehte in ganz Belgien die brabantifche Fahne. Eine Deputation ging nach dem
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