1869 -
Braunschweig
: Schwetschke
- Autor: Blanc, Ludwig Gottfried, Lange, Henry
- Auflagennummer (WdK): 8
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrer- und Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Landschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Europa
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): offen für alle
Xl Das russische Reich.
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ganz Rußland; seit Peter dem Großen 1721 nennen sich die russischen
Monarchen Kaiser (Imperator) und Selbstherrscher aller Reußen.
Der Thronfolger führt den Titel Cäsarewitsch, dessen Gemahlin heißt
Cäsarewna; alle Prinzen und Prinzessinnen des kaiserlichen Hauses werden
kaiserliche Hoheit und Großfürsten und Großfürstinnen genannt. — Rußland
hat dreierlei Orden. 1) Hoforden; diese sind: der Orden des heiligen
Andreas, von Peter dem Großen 1698 gestiftet; der weibliche Orden der
heiligen Katharina, ebenfalls von Peter 1714 gestiftet; der von Peter gestif-
tete/aber erst seit 1725 ertheilte Alexander-Rewskyorden; der 1736 gestif-
tete und seit 1815 in 4 Classen vertheilte Orden der heiligen Anna,
welchen Männer und Frauen erhalten können. 2) Verdienstorden: der
Militärorden des heiligen Georg, von Katharina Ii. 1769 gestiftet, er hat
4 Classen; der Orden des heiligen Wladimir, ebenfalls von Katharina
1782 gestiftet; für Civil- und Militärverdienste und wie der vorige in 4
Classen getheilt. 3) Geistliche Orden: der Johanniter- oder ehemalige
Malteserorden, wovon Paul I. 1797 das Großmeisterthum annahm, wird
nicht mehr vergeben. — Außerdem werden noch an verdiente Officiere
goldene Degen mit und ohne Diamanten verliehen, deren Inhaber den
Ordensrittern gleichgeachtet werden; jeder Krieger, welcher die Feldzüge von
1812 und 1813 mitgemacht, hat eine silberne Medaille an einem blauen
Bande erhalten. Auch für treue Dienste im Civil
an Männer und Frauen seit 1828 Ehrenzeichen
Lehrfach
Land-
cemacht.
Es ist schwer und beinahe unmöglich, den wahren Bestand der rus-
sischen Streitkräfte anzugeben, weil ein bedeutender Theil des Heeres aus
unregelmäßigen Truppen besteht. Zn Zeiten der Roth, wie 1812, erhob
sich die ordentliche Waffenmacht vielleicht auf 800,000 Mann und mit der
Nationalmiliz auf 1'/, Mmon, wovon indeß gewiß die Hälfte nur auf
dem Papiere vorhanden war. Die höchste Zahl der wirklich im Dienst
befindlichen Mannschaft beträgt jetzt, Polen eingeschlossen, 668,880
Mann Infanterie, ca. 50,000 Mann Cavallerie, dazu kommen noch Artil-
lerie 1296 Geschütze mit 49,1x10 Mann und die Genietruppen. Die
unregelmäßigen, aus Kosaken, Baschkiren und anderen mehr beute- als
kampflustigen Völkern bestehenden Truppen mögen etwa 120,000 Mann
betragen. Da die Leibeigenschaft aufgehört hat, so ist das Gesetz dem ent-
sprecbend verändert worden. Die Aushebung, welche blos Bürger und
Bauern trifft (denn der Adel, die Geistlichkeit, die Gelehrten, die ftemden
Colonisten sind frei und die Kaufleute können sich mit einer mäßigen Geld-
summe lösen), geschieht gewöhnlich so, oaß von 500 Mann einer oder nach
dem Bedürstnß mehrere ausgehoben werden; das Loos entscheidet unter den
Dienstfähigen. Die Dienstzeit beträgt seit 1827 für die Garden 20, für
die übrigen Truppen 22 Jahre, nach deren Verfluß der Entlassene von der
Leibeigenschaft befreit war. Ende 1865 betrug die Stärke der Armee
(nach Angabe des „Ruff. Invaliden"): 805,000 Mann mit 75,000
Pferden. Die Unterhaltung des Heeres kostet verhältnißr
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