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1. Skandinavisches Reich, Deutschland, Oesterreich, Italien, Griechenland, Russisches Reich - S. 717

1869 - Braunschweig : Schwetschke
Xl Das russische Reich. 717 ganz Rußland; seit Peter dem Großen 1721 nennen sich die russischen Monarchen Kaiser (Imperator) und Selbstherrscher aller Reußen. Der Thronfolger führt den Titel Cäsarewitsch, dessen Gemahlin heißt Cäsarewna; alle Prinzen und Prinzessinnen des kaiserlichen Hauses werden kaiserliche Hoheit und Großfürsten und Großfürstinnen genannt. — Rußland hat dreierlei Orden. 1) Hoforden; diese sind: der Orden des heiligen Andreas, von Peter dem Großen 1698 gestiftet; der weibliche Orden der heiligen Katharina, ebenfalls von Peter 1714 gestiftet; der von Peter gestif- tete/aber erst seit 1725 ertheilte Alexander-Rewskyorden; der 1736 gestif- tete und seit 1815 in 4 Classen vertheilte Orden der heiligen Anna, welchen Männer und Frauen erhalten können. 2) Verdienstorden: der Militärorden des heiligen Georg, von Katharina Ii. 1769 gestiftet, er hat 4 Classen; der Orden des heiligen Wladimir, ebenfalls von Katharina 1782 gestiftet; für Civil- und Militärverdienste und wie der vorige in 4 Classen getheilt. 3) Geistliche Orden: der Johanniter- oder ehemalige Malteserorden, wovon Paul I. 1797 das Großmeisterthum annahm, wird nicht mehr vergeben. — Außerdem werden noch an verdiente Officiere goldene Degen mit und ohne Diamanten verliehen, deren Inhaber den Ordensrittern gleichgeachtet werden; jeder Krieger, welcher die Feldzüge von 1812 und 1813 mitgemacht, hat eine silberne Medaille an einem blauen Bande erhalten. Auch für treue Dienste im Civil an Männer und Frauen seit 1828 Ehrenzeichen Lehrfach Land- cemacht. Es ist schwer und beinahe unmöglich, den wahren Bestand der rus- sischen Streitkräfte anzugeben, weil ein bedeutender Theil des Heeres aus unregelmäßigen Truppen besteht. Zn Zeiten der Roth, wie 1812, erhob sich die ordentliche Waffenmacht vielleicht auf 800,000 Mann und mit der Nationalmiliz auf 1'/, Mmon, wovon indeß gewiß die Hälfte nur auf dem Papiere vorhanden war. Die höchste Zahl der wirklich im Dienst befindlichen Mannschaft beträgt jetzt, Polen eingeschlossen, 668,880 Mann Infanterie, ca. 50,000 Mann Cavallerie, dazu kommen noch Artil- lerie 1296 Geschütze mit 49,1x10 Mann und die Genietruppen. Die unregelmäßigen, aus Kosaken, Baschkiren und anderen mehr beute- als kampflustigen Völkern bestehenden Truppen mögen etwa 120,000 Mann betragen. Da die Leibeigenschaft aufgehört hat, so ist das Gesetz dem ent- sprecbend verändert worden. Die Aushebung, welche blos Bürger und Bauern trifft (denn der Adel, die Geistlichkeit, die Gelehrten, die ftemden Colonisten sind frei und die Kaufleute können sich mit einer mäßigen Geld- summe lösen), geschieht gewöhnlich so, oaß von 500 Mann einer oder nach dem Bedürstnß mehrere ausgehoben werden; das Loos entscheidet unter den Dienstfähigen. Die Dienstzeit beträgt seit 1827 für die Garden 20, für die übrigen Truppen 22 Jahre, nach deren Verfluß der Entlassene von der Leibeigenschaft befreit war. Ende 1865 betrug die Stärke der Armee (nach Angabe des „Ruff. Invaliden"): 805,000 Mann mit 75,000 Pferden. Die Unterhaltung des Heeres kostet verhältnißr M f" •
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