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1. Der neue Kinderfreund - S. 42

1831 - Brandenburg : Wiesike
71. Vom Nutzen der Obrigkeit, o** einem Dorfe wohnten vier ordentliche oder solche, die Ordnung und Recht liebten, und zwölf unordentliche Wirthe, d. h. solche, die sich nach nichts, als nach ih- rem eigenen Willen richten wollten, und zum allgemei- nen Besten nichts beitragen mochten. An dem Felde dieses Dorfs floß ein kleiner Fluß, der bei hohem Was- ser oft die Damme durchbrach, und durch Ueberschwem- mung Aecker und Wiesen beschädigte. Die vier ordent- lichen Wirthe dämmten und thaten ihr Mögliches; aber es war für sie zu viel Arbeit; denn die zwölf unordent- lichen wollten nicht helfen, und lieber aus Eigensinn Schaden leiden, als den andern behülftich seyn. In ihrem Dorfe war es so morastig und tief, daß im Win- ter ihr Vieh stecken blieb, und keiner ohne Mühe und Schaden den Dünger vom Hofe bringen konnte. Die vier erdenklichen Wirthe sagten oft: „Laßt uns alle hel- „fcn und daö Dorf mit Feldsteinen pflastern." Die zwölf unordentlichen aber wollten nicht, sondern nahmen allerlei andere Dinge vor, und der Ackerbau war ihre geringste Sorge. Es war viel entlegener schlechter Acker bei dem Dorfe, und das Dorf hatte wenig Holz, denn cs war von jeher schlecht damit hausgehalten worden. „Laßt uns Schonungen machen," sprachen die ordent- lichen, „und Holzsamen darein säen, und das Vieh hü- „ten, daß es das junge Holz nicht abfrißt, bevor es groß „wird, so haben doch wenigstens unsere Kinder Holz zu „erwarten." „Das wäre uns eben recht," sprachen die unordentlichen, „jetzt jagen wir unsere Pferpe aus dem „Dorfe und laßen sie laufen, wohin sie wollen; alsdann „müßten wir ja dies unterlassen." Kurz, sie hielten in allem Guten das Widerspiel. Endlich bekam dieses Dorff eine ordentliche Obrigkeit; da ward cs anders. Die Rechtschaffenen wurden gelobt und geschützt, die andern mußten sich Ordnung und Recht gefallen lassen, und die Widerspenstigen wurden gestraft. Gott regiert die Menschen durch Obrigkeiten. Die Obrigkeit ist von Gott verordnet. Eie strafet die Bösen und ist der Frommen Schutz und Beistand. Jedermann sey also willig Unterthan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Rom, ich 1. rc.
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