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1. Realienbuch zum Gebrauch in den Volksschulen des Fürstentums Lippe - S. 13

1907 - Detmold : Meyer
13 Zeiten noch wenig. Als aber die Römer das weitere Vorrücken nach Westen hinderten, mußten die Germanen mehr und mehr ein Bauernvolk werden. Anfangs wurde nur hier und da ein Stück Land urbar gemacht und mit Hafer, Gerste, Lein, Rüben, vielleicht auch mit Roggen bestellt; im nächsten Jahre ließ man dann das Feld wieder mit Gras bewachsen. Später bestellte man das urbar gemachte Feld ein Jahr mit Winterfrucht, ein Jahr mit Sommerfrucht, während man es im dritten Jahre als Brach- feld liegen ließ. 3. Ansiedelungen. Wo sich die Germanen dauernd niederließen, da wurden meist Dörfer angelegt. Jede Wohnung war von einem weiten Hofraume umgeben. Die an das Dorf grenzenden Feldfluren wurden au die einzelnen Hofbesitzer so verteilt, daß jeder Besitzer ein Stück in jeder Feldslur erhielt. Der anliegende Wald und die Weide wurden von allen gemeinsam benutzt (Gemeinheit). In einigen Gegenden, z. B. im nord- westlichen Deutschland,- wohnten die Germanen auch in Einzelhösen. 4. Wohnung. Das Gehöft des Germanen war oft von einem Walle, einer Hecke oder einem Zaune umgeben, der aus eingerammten Pfählen bestand. Ein aus zwei senkrechten Balken und einem Querbalken bestehendes Tor führte durch die Umzäunung zu den Gebäuden. Eine Höhlung in der Erde mit einem darüber errichteten Dache bildete in den ältesten Zeiten den Wohnraum. Später errichtete man auf der steinernen Grund- mauer aus starken Bäumen einen Fachwerkbau mit weit überstehendem Dache. Die Wände wurden mit Reisig verzüunt und dieses dann mit Lehm beworfen. Das Licht kam anfangs nur durch die „Fußtür" in das Haus, später auch durch besondere „Augentüren"; den Rauch ließ man durch ein „Windauge" entweichen. Der Hauptraum des Hauses war eine große Halle, in deren Mitte der Herd stand. Dieser galt als das Heiligtum des Hauses, weil man das erste Feuer auf ihm durch einen Brand vom Opfer- feuer entzündet hatte. — An den Seiten der Halle befanden sich Bänke zum Sitzen und Liegen. 5. Stände. Fast aus jedem germanischen Gehöfte traf man Freie und Unfreie an. Die freien germanischen Männer hatten das Recht, an den Volks- und Gerichtsversammlungen teilzunehmen und den heimischen Herd gegen die Feinde zu verteidigen. Die Angesehensten unter ihnen, die vielfach für Nachkommen der Götter gehalten wurden, hießen Edelinge (Adlige). Sie waren meist Führer des Volks. Die hervorragendsten Edelinge nannte man Fürsten. Die Unfreien waren meist Kriegsgefangene oder deren Nachkommen. Sie waren rechtlos und standen ebenso in der Gewalt des Hausherrn ivie seine Haustiere. Unter der Aufsicht der Haus- frau und der Greise besorgten die Unfreien die Arbeiten des Hauses und des Feldes, die der freie Mann für sich als entehrend ansah. 6. Staatswesen. Einen einheitlichen Staat bildeten die alten Deutschen lwch nicht. Im Krieg und Frieden standen diejenigen treu zusammen, die durch Abstammung und Verwandtschaft zusammengehörten. Dabei unterschied man Sippen, Geschlechter und Stämme. Zur Zeit des Krieges wählte der Stamm einen Edeling als Anführer, der nun Herzog hieß. Einige Stänune hatten auch einen König, der die Führung im Kriege hatte und den Vorsitz im Gericht führte. 7. Die Rechtspflege war noch recht unvollkommen. War ein Ver- gehen oder ein Verbrechen geschehen, so vollzog der Geschädigte oder seine
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