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1. Vaterländisches Lesebuch für die mittleren und oberen Klassen evangelischer Volksschulen - S. 397

1880 - Sondershausen : Eupel
397 zu diesem Falle geführt hatte, und daß alle iu allen Ständen daran ihren Theil hatten. Cs mußte an allen Enden und bei allen besser werden, ehe man hoffen konnte, das Vaterland wieder frei und groß zu machen. Ge- rade in jener Zeit der Not unternahm es König Friedrich Wilhelm Iii. im festen Vertrauen auf Gott, die Keime einer besseren Zukunft zu pflanzen und zu pflegen. Er hatte dabei vornehmlich zwei Männer als Helfer, den Minister Freiherrn vom Stein und den General Scharnhorst. Zn allererst kam es darauf an, die Kriegssteuer an Frankreich zu zahlen; denn so lange diese nicht gezahlt war, blieben das Land und die Festungen von Franzosen besetzt. Daher galt es vor allem zu sparen. Der König ging selbst voran: er beschränkte seinen Haushalt, er entließ viele seiner Diener, er aß nicht besser als ein einfacher Bürger. Das goldene Tafelgeschirr schickte er in die Münze und ließ Geld daraus prägen. Im ganzen Lande wurden die Steuern erhöht, es wurden Anleihen ge- macht, und so gelang es noch im Jahre 1808 die Kriegssteucr abzutragen. Die Franzosen räumten Berlin, und unter großem Jubel zogen wieder preußische Truppen in die Hauptstadt ein. Aber mehr noch mußte man für die Zukunft sorgen. Es mußte in alle Stünde ein ganz neues Leben gebracht werden. Kein Stand hatte dies so nötig als der Bauernstand. Fast alle Bauern in den Ländern östlich von der Elbe waren damals noch unfrei. Sie waren zwar nicht leibeigen, aber sie waren dem Gutsherrn erbunterth änig. Der Bauer war an sein Gut, an die Scholle, auf der er geboren war, gebunden. Der Acker, den er bearbeitete, gehörte ihm nicht als freies Eigentum, sondern er hatte nur den Nießbrauch. Der eigentliche Besitzer war der Gutsherr, und der Bauer mußte demselben für den Nießbrauch seines Ackers schwere Frohndienste leisten und Abgaben an Korn und Geld geben. Unter solchen Umständen konnte man von den Bauern eine lebendige freudige Thätigkeit nicht erwarten. Um nun einen freien Bauernstand zu schaffen, erließ der König im Oktober 1807 die Gesetze über Aufhebung der Erbunter- thänigkeit zunächst auf allen Krongütern, gleich darauf über den freien Gebrauch des Grundeigentums und über die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner. Ebenso erhielten die Städte 1808 eine ganz neue,Verfassung, die Städtcordnnng. Bis dahin hatten sie in obrigkeitliche Ämter nur ausge- diente Militärs wählen dürfen, die den Bürgern fremd waren und nicht wußten, was der Stadt not that. Jetzt durften die Bürger ihren Bürger- meister, ihren Magistrat und ihre Stadtverordneten nach ihrem Wunsche und aus ihrer eigenen Mitte wählen. Diese verwalteten dann das Ver- mögen der Stadt und alle ihre Angelegenheiten selbständig, und die Re- gierung hatte nur die Aufsicht über sie. Durch dieses Gesetz wurde in der That bald wieder Liebe zur Gemeinde, Theilnahme an ihren Angelegen- heiten und ein erhöhtes Gefühl für Selbständigkeit und Ehre erweckt. Vor allem aber mußte dafür gesorgt werden, daß der Staat ein neues tüchtiges Heer bekam. Der edle, feste und geistvolle General von Scharn- horst war es, der in Gemeinschaft mit Gneisenau die Grundgedanken der neuen Schöpfung feststellte. Die Wehrhaftmachung des ganzen Volks war der oberste Grundsatz der neuen Wchrverfassung: rasche und tüchtige Ausbildung der Massen, sittliche und wissenschaftliche Hebung der Offiziere, Gleichheit der Rechte und Pflichten für alle, Begründung der Kriegszncht
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