1854 -
Saalfeld
: Riese
- Autor: Nitzelnadel, Friedrich August
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten, Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Antike, Mittelalter
- Geschlecht (WdK): koedukativ
alle übrigen Bewohner Attica's, dcis eine Bevölkerung von einer halben
Million ernährte, waren leibeigene Sclaven. Diese versammelte Volksge-
meinde hatte die höchste Gewalt d. h. das Recht der Gesetzgebung und die
Wabl der Magistrate, das Recht der Entscheidung über Krieg, Frieden,
Bündnisse, das Recht der Besteuerung. Dagegen hatte die Volksversamm-
lung nicht das Recht, Gesetze in Vorschlag zu bringen (die Jniative),
sondern durste nur solche Vorschläge berathen oder zu Gesetzen erheben,
welche schon im Senate oder großen Rathe durchgegangen waren.
Dieser bestand aus 400 durchs Loos und zwar auf ein Jahr erwählten
Volksvertretern, welche wenigstens 30 Jahre alt und durchaus unbescholten
sein mußten. Von diesem Senate und seinen der Reihe nach amtirenden
Ausschüssen (Prytauen) wurden die Regierungsgeschäfte besorgt und die
Gesetzesvorlagen für die Volksversammlung vorbereitet. Die Senatoren führ-
ten auch den Vorsitz in den Volksversammlungen, wo Reden für und ge-
gen die Vorschläge gehalten und durch förmliche Stimmgebung oder durch
Aufheben der Hände abgestimmt wurde. Was aber vom Volke beschlossen
war, bedurfte noch der Genehmigung des Areopags, um Gesetzeskraft
zu erhalten. Dieses war ein uralter, ursprünglich blos peinlicher Gerichts-
hof, dessen Mitglieder aus den jährlich abgehenden Archonten bestanden und
durch Solon die wichtige Aussicht über die Religion, die Gesetze und die
Sitten der Einwohner erhielten. Auch die Archonten ließ Solon fortbe-
stehn als Werkzeuge der Vollziehung der Gesetze und als richterliche Be-
hörde. In außerordentlichen Fällen stand auch dem Volke die richterliche
Gewalt zu, durch den Ostracismus (Scherbengericht, weil die Abstim-
menden auf kleine Scherben oder Muschelschalen schrieben) solche Mitbürger
auf zehn Jahre zu verbannen, welche das republikanische Gleichgewicht be-
drohten. So konnte Solon Senat und Areopag mit zwei Ankern verglei-
chen, an welchen er das bewegte und unruhige Staatsschiff befestigte.
Auch für strenge Ausrechthaltung der Zucht und Sitte, für die körper-
liche und geistige Ausbildung der Jugend, für Hebung des Ackerbaus und
der Gewerbe sorgte der weise Gesetzgeber. Allen Bürgern erlaubte er Hand-
werke zu treiben, und nur der Sohn war verpflichtet seinen Vater im Alter
zu ernähren, den er eine Kunst oder ein Handwerk hatte lernen lassen.
Selbst in den Armen, Kindern, Weibern und Sclaven erkannte Solon die
Menschenwürde an.
Nachdem er das Volk von Athen durch einen Eid verpflichtet hatte,
binnen zehn Jahren nichts an seinen Gesetzen zu ändern, trat er eine
große Reise nach Asien und Aegypten an, fand aber bei seiner Rückkehr
den Staat durch Parteihaß zerrüttet und bald durch Pisistratus in sei-
ner Freiheit bedroht. Ehe dieser jedoch sich mit Hülfe der niedern Volks-
klassen zum Tyrannen von Athen (so nannten die Griechen einen Jeden,
der sieh wider die bestehende Verfassung zum Oberherrn eines Freistaats
auswarf) machte, verließ Solon dasselbe für immer und starb um 501 v.
Chr. llebrigens herrschte Pisistratus unangefochten bis an seinen Tod (528
v. Chr.) mit Mäßigung und Gerechtigkeit, durch Begünstigung des Han-
dels , der Gewerbe und Künste viel Wohlstand und Bildung über Athen
verbreitend. Er gab den Athenern prächtige öffentliche Gebäude, legte die
erste öffentliche Bibliothek an und sammelte Homer's Gesänge, die bis da-
bin nur durch mündliche Ueberlieferung (durch Rhapsoden oder herum-