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1. Bd. 4 - S. 365

1824 - Leipzig Frankfurt a. M. : Hinrichs
Allgemeine Geschichte Europa's. 366 einzelnenvertrage mitoestrei ch,R u ß l a n d,G roß- b ritan ni en und Preußen, welche den ersten Pariser Frieden bildeten. Gleichlautend war der Hauptvertrag mit allen vier Machten; die besondern Verhältnisse Frank- reichs zu denselben wurden aber in einzelnen beigefügten Artikeln naher bestimmt. Frankreich, als Königreich in der Reihe der europäischen Machte des ersten Ranges hergestellt, ward nach den Grenzen des 1 Jan. 1792 aner- kannt, und behielt nicht nur Lothringen, Elsaß, Avignon und Venaissin; es gewann auch — in Hinsicht jener Gren- zen—- eine Gebietsvergrößerung von ungefähr 1.50 £). Meilen mit 600,C00 Einwohnern, theils in den bisherigen belgischen und Rheindepartcmeuten, theils in der wichtigen Festung Landau mit einem Umkreise bis an den Rhein, auf welchem Flusse Frankreich die freie Schiffahrt haben sollte; theils in einem bedeutenden Landstriche von Savoven. Doch mußte Frankreich an Großbritannien die Inseln Ta- bago. St. Lucie, Jsle de France, und an Spanien den im Baseler Frieden gewonnenen Antheil an der Insel Do- mingo abtreten. Dagegen blieben ihm die vormaligen fran- zösischen Kolonieen in Asien, Afrika und Amerika: auch sollte Portugal das französische Guiana, und Schweden die von den Britten eroberte, und von demselben au Schweden überlassene, Insel Guadeloupe an Frankreich zurückgeben. In Hinsicht der bisher unter Frankreichs Oberherrschaft gestandenen Lander bestimmte der Pariser Friede: daß die Staaten Deutschlands unabhängig seyn, und durch ein Föderativband vereinigt werden sollten; daß die Souverainetat des Hauses Oranicn über Holland anerkannt, und diesem Reiche eine Gebietsvergrößerung bestimmt, so wie die Unab- hängigkeit der Schweiz bestätigt, und in Hinsicht Ita- liens im Allgemeinen festgesetzt ward, cs solle, außerhalb der an Oestreich kommenden Lander, aus so uverainen Staaten bestehen, Großbritannien aber die Insel Mal- tha behalten. Alle nähere Bestimmungen in dieser Hinsicht sollten auf dem Wiener Congresse entschieden werden, zu
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