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1. Bürgerkunde - S. 125

1912 - Langensalza : Greßler
125 Preußen gekommen waren. Der östliche Teil nebst den thü- ringischen Besitzungen wurde nach den Befreiungskriegen 1815 vom Königreich Sachsen an Preußen abgetreten. Regierungssitz: Magdeburg. — Reg.-Bezirksstädte: Magdeburg, Merseburg, Erfurt. — Der höchste Punkt ist der Brocken im Harz. Über- aus fruchtbar sind die Talmulden und Niederungen an der Elbe und Saale — Unstrut, die „Börden" und „Auen" mit ihrem Zuckerrüben-, Ölfrucht-, Hopfen- und Tabakbau, mit den Weinbergen im Saaletal bei Naumburg, der berühmten Blumenzucht bei Quedlinburg und Erfurt. Rechts der Elbe herrschen magere Gegenden und Sand vor. Die Viehzucht ist bedeutend: Graditzer Hauptgestüt bei Torgau, noch wich- tiger der Bergbau auf Braunkohle, Eisen, Kupfer (Mansfeld) und Silber. Bei Schönebeck und Staßfurt liegen die berühm- ten über 1000 m mächtigen Lager von Steinsalz und Kali- salzen (zur Düngung und für chemische Zwecke verwertbar). Die Zwillingslande Schleswig und Holstein sind von jeher die Sitze urgermanischer Völkerschaften gewesen, unter denen die Angeln als Mitvorsahren und Namengeber der Engländer (Angelsachsen) allbekannt sind. Sie haben ihre gemeinsame Geschichte im Jahre 1386 begonnen, in welchen: Jahre das Herzogtum Schleswig mit der Grafschaft Holstein unter einem Herrscher vereinigt wurden. Sie haben lange mit den dänischen Nachbarn gekämpft, die der freiheitlichen, stolzen Bevölkerung ihre Herrschaft aufzuzwingen suchten. König Christian I. von Dänemark, den die Bruderlande zu ihrem Herrn erwählt hatten, schwur, die Lande selbständig und „up ewig ungedeelt" zu lassen und erhob Holstein zun: Herzogtum. Im Jahre 1581 aber wurde Schleswig mit Dänemark vereinigt; Holstein behielt eigene Herzöge, die im 17. und 18. Jahrhundert versuchten, ihre Souveränität tu beiden Herzogtümern durchzusetzen, dabei aber dem König von Dänemark unterlagen; darauf mißachteten nun die Dänen die Selbständigkeit der Herzogtümer bald ebenso willkürlich wie deren Einheit und erklärten schließlich allem Recht und den beschworenen Verträgen zuwider beide Länder im Jahre 1846
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