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1912 -
Langensalza
: Greßler
- Autor: Kaiser, Emil
- Sammlung: Politikschulbuecher Kaiserreich
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Gesellschaftskunde
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Preußen gekommen waren. Der östliche Teil nebst den thü-
ringischen Besitzungen wurde nach den Befreiungskriegen 1815
vom Königreich Sachsen an Preußen abgetreten. Regierungssitz:
Magdeburg. — Reg.-Bezirksstädte: Magdeburg, Merseburg,
Erfurt. — Der höchste Punkt ist der Brocken im Harz. Über-
aus fruchtbar sind die Talmulden und Niederungen an der
Elbe und Saale — Unstrut, die „Börden" und „Auen" mit
ihrem Zuckerrüben-, Ölfrucht-, Hopfen- und Tabakbau, mit
den Weinbergen im Saaletal bei Naumburg, der berühmten
Blumenzucht bei Quedlinburg und Erfurt. Rechts der Elbe
herrschen magere Gegenden und Sand vor. Die Viehzucht ist
bedeutend: Graditzer Hauptgestüt bei Torgau, noch wich-
tiger der Bergbau auf Braunkohle, Eisen, Kupfer (Mansfeld)
und Silber. Bei Schönebeck und Staßfurt liegen die berühm-
ten über 1000 m mächtigen Lager von Steinsalz und Kali-
salzen (zur Düngung und für chemische Zwecke verwertbar).
Die Zwillingslande Schleswig und Holstein sind
von jeher die Sitze urgermanischer Völkerschaften gewesen,
unter denen die Angeln als Mitvorsahren und Namengeber
der Engländer (Angelsachsen) allbekannt sind. Sie haben ihre
gemeinsame Geschichte im Jahre 1386 begonnen, in welchen:
Jahre das Herzogtum Schleswig mit der Grafschaft Holstein
unter einem Herrscher vereinigt wurden. Sie haben lange
mit den dänischen Nachbarn gekämpft, die der freiheitlichen,
stolzen Bevölkerung ihre Herrschaft aufzuzwingen suchten.
König Christian I. von Dänemark, den die Bruderlande zu
ihrem Herrn erwählt hatten, schwur, die Lande selbständig
und „up ewig ungedeelt" zu lassen und erhob Holstein zun:
Herzogtum. Im Jahre 1581 aber wurde Schleswig mit
Dänemark vereinigt; Holstein behielt eigene Herzöge, die im
17. und 18. Jahrhundert versuchten, ihre Souveränität tu
beiden Herzogtümern durchzusetzen, dabei aber dem König von
Dänemark unterlagen; darauf mißachteten nun die Dänen die
Selbständigkeit der Herzogtümer bald ebenso willkürlich wie
deren Einheit und erklärten schließlich allem Recht und den
beschworenen Verträgen zuwider beide Länder im Jahre 1846