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1. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 139

1888 - Erlangen : Deichert
47. Ludwig Ii. 139 Ingolstadt-Mnchen, Wrzburg, Heidelberg den Eintritt in ein neues Jahrhundert ihres Bestehens. Dankbar konnten sie dabei des wittelsbachischen Herrscherhauses gedenken, dem sie ihren Ursprung oder ihre Blte verdanken. So war denn auch, als im September 1880 das siebeutejahr hundert wittelsb achisch er Herrschaft der Bayern sich vollendete, dies nicht blo fr die lteren, sondern auch fr die jngeren Provinzen Anla zu einer freudigen Feier, da sie insgesamt unter dem Walten der vier letzten mittels-bachischen Könige in sehr glcklicher Weise ihre Krfte hatten ent-falten knnen. War so das bayerische Volk durch seine Geschichte mit dem Knigshause in Liebe und Treue enge verbunden, so mute es auch durch das Unglck, von welchem sein König zuletzt betroffen wurde, aufs tiefste erschttert werden. Die ideale Sinnesrichtung des reichbegabten Herrschers hatte denselben mehr und mehr der Wirk-lichkeit entfremdet. In der Einsamkeit, in welche er sich zurckzog, bildete sich allmhlich der Keim einer geistigen Erkrankung aus, die zuletzt seine Stellung unter rztliche Aufsicht und Pflege und die Einsetzung einer Regentschaft notwendig machte. Da Prinz Otto schon seit Jahren der gleichen Krankheit verfallen war wie sein kniglicher Bruder, so fiel die Regentschaft dem Oheim des Knigs, dem Prinzen Luitpold, dem Bruder Maximilians Il, als dem nchstberechtigten Agnaten zu. In einer Proklamation vom 10. Juni bernahm derselbe die durch die Umstnde erschwerte und schmerzliche Aufgabe. Aber schon nach kurzer Zeit erfllte sich Ludwigs unglckliches Geschick. Der irrsinnige König war der rztlichen Pflege wegen nach Schlo Berg am Starnberger See gebracht worden. Auf einem Spaziergange mit seinem Arzte suchte er pltzlich zu entkommen, eilte nach dem See und fand in diesem zugleich mit dem Arzte, der ihm nachgeeilt war, um ihn zurckzuhalten, feinen Tod am 13. Juni 1886. Der Verfassung gem gingen nun die Herrscherrechte auf Prinz Otto der, der als Otto I. den Knigstitel fhrt, während in seinem Namen Prinz Luitpold unter dem Titel eines Prinzregenten und Verwesers des Knigreichs Bayern die knigliche Gewalt bt.
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