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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 11

1910 - Breslau : Dülfer
Die Eroberung des heutigen Ostdeutschlands. 11 für seinen Sohn erhielt. Als Pribislaw starb, verheimlichte dessen Witwe den Unterhäuptlingen des Fürstentums ihres Gemahls Tod so lange, bis Albrecht mit Heeresmacht eingerückt war, um sich des Landes zu bemächtigen (1150). y. Gelegentlich des Kriegszuges Friedrich Rotbarts gegen Polen 1157 machte zwar ein Verwandter Pribislaws, Fürst Jaczo von Köpenick, den Versuch, als Vasall des polnischen Königs im Kampfe gegen das vordringende Deutschtum Pribislaws Erbe wiederzugewinnen, allein Albrecht der Bär, im Bunde mit dem Erzbischof Wichmann von Magdeburg, wies den feindlichen Einfall siegreich zurück, vertrieb Jaczo auch aus seinem eigenen Fürstentum und schob somit die Grenze seiner Herrschaft ostwärts bis zur Havel und Nuthe vor. b. Albrechts I. Nachfolger Otto I., Otto Ii. und Albrecht Ii. vermochten gegenüber der Eifersucht ihrer mächtigeren Nachbarn, der Herzöge von Sachsen und der Erzbischöfe von Magdeburg, die rasche Eroberungspolitik ihres Ahnherrn nicht fortzusetzen. Heinrichs des Löwen Erfolge in Mecklenburg und Pommern nahmen ihnen die Bewegungsfreiheit in der Richtung auf die Ostseeküste hin. Zwar gelang es Otto I., die Pommernherzöge seiner Lehnshoheit zu unterwerfen, Otto Ii. aber mußte für sich selbst die des Erzbischofs von Magdeburg an- erkennen?) e. Die Regierungszeit Johanns I. und Ottos Iii. dagegen (1220—1266 bezw. 1267), deren Politik in wahrhaft brüderlicher Eintracht durchaus im Dienste der zukünftigen Größe ihres Hauses stand, gehört zu den glücklichsten Jahren askanischer Herrschaft in der Mark. Als kühne Krieger und kluge Diplomaten gleich erfolgreich, dehnten sie die Grenzen ihres Gebietes bis weit über die Oder nach Osten hin aus?) Überaus wichtig war es, daß sie die magdeburgische Lehnsherrlichkeit abzuschütteln verstanden. Zum Reiche unterhielten die beiden Fürsten ebenso wie ihre Vorgänger und Nachfolger stets die besten Beziehungen, was ihrem Geschlechte schon 1182 mit der Verleihung der Erzkämmererwürde den Eintritt in die Reihe der kur- fürstlichen Häuser eingebracht hatte und nun (1231) auch die Bestätigung der Lehnshoheit über Pommern durch Kaiser Friedrich Ii. bewirkte. Anmerkung. Die Spaltung des askanischen Hauses in eine jüngere und ältere Linie (Salzwedel und Stendal) und die damit verbundene Teilung des gesamten Gebietes in zahlreiche Grafschaften tat dem weiteren Wachstum des Gesamtterritoriums keinen Einhalt, weil der jeweilige Geschlechtsälteste, den Verwandten übergeordnet, in seiner Person die Einheit des askanischen Hausbesitzes darstellte; im Gegenteil kann man in den vielfachen Teilungen des Landes, die jedem der Teilhöfe nur geringe Existenzmittel boten, eher einen wirksamen Ansporn zu weiterer Ausdehnung des Gebietes und intensiverer Kolonisation des bereits Erworbenen erblicken. d. Unter den späteren brandenburgischen Fürsten askanischen Geschlechts ragen besonders Otto Iv. (mit dem Pfeil) und Waldemar der Große hervor. * *) *) Allerdings wurde den Askaniern für diesen Verzicht auf die Reichsunmittelbar- keit von ihrem neuen Lehnsherrn das Zugeständnis der Vererbbarkeit ihres Lehens auch in der weiblichen Linie des Hauses gewährt. *) Die Uckermark gewannen sie den Pommern ab, die Neumark und die Oberlausitz erwarben sie durch Kauf.
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