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1. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 80

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 80 - 7. Es mssen aber so geschickte Leute sein, als weit und breit zu finden, und zwar von evangelisch-refortnierter oder lutherischer Religion, die treu und redlich sind, die offene Kpfe haben, welche die Wirtschaft verstehen und sie selber getrieben, die von Kormnerzien, Manufaktur und anderen dahin gehrigen Sachen gute Information besitzen, dabei auch der Feder mchtig, vor allen Dingen aber unsere geborenen Untertanen sein, es mte denn, soviel diesen letzteren Punkt betrifft, sich fgen, da uns zwar ein fremder, jedoch sehr habiler Mensch vorgeschlagen wrde, welchensalls wir endlich wohl ein oder zwei von dergleichen Subjekten bei unserem G.-O.-F.-K.- u. D.-D. passieren lassen wollen. Um aber oben angefhrte und andere dahingehrende Qualitten kurz zu fassen, so mssen es solche Leute sein, die zu allem capables sind, wozu man sie gebrauchen will. 9. Die Rte in den Provinzial-Kommissariaten aber sollen sein gute, tchtige Leute, die einen gesunden, natrlichen Verstand haben und von Jugend auf bei Kommerzien, Manufaktur, Akzise und anderen in das Kommissariats-Departement einschlagenden Sachen hergekommen. 10. Bei den Provinzial-Kammern mssen gute Wirte bestellt werden, die selbst Wirte und Beamte gewesen und selbst in hoher Pacht gestanden, auch der Feder gewachsen und rechnungsverstndige vigilcmte1) und gesunde Leute sind. 11. Ferner ... gehet unsere allergndigste Intention dahin, da uns zur Besetzung der Provinzial-Kammern und Kommissariate keine Leute in Vorschlag gebracht werden sollen, die aus der Provinz brtig, woselbst die vakante Be- dienung wieder zu besetzen..... 15. Zu allen Torschreiber, Mhlenbereiter, Polizeireiter, Ausreiter und dergleichen geringeren Bedienungen wollen wir niemand anders als Invaliden-Unteroffiziers und Soldaten verwendet wissen, und zwar solche, die unter unserer allergndigsten Approbation von unseren Generaladjutanten jedesmal in Vorschlag gebracht werden..... 19. ^Den Instruktionen fr die Prov.-Kommiffariate und Kammern] ist in specie einzuverleiben, da die Kornrnissariats-Prsidenten in den Provinzen die ihnen anvertrauten Städte fleiig bereisen, derselben Zustand in bezug auf Handel und Wandel, Kommerzien und Manufakturen, Brger und Einwohner und deren Nahrung auf das genaueste erkundigen und informieren sollen, damit ihnen die unter ihr Departement gehrenden Städte ebenso genau bekannt sein mgen, als wir prtendieren, da ein Kapitn von unserer Armee seine Kompagnie kenne, indem dabei aller und jeder dazu gehrenden Soldaten innerliche und uerliche Qualitten dem Kapitn vollkommen bekannt sein mssen..... 21. Femer mu in der Instruktion den Provinzial-Kammern und Kom-missariaten anbefohlen werden, sich tagtglich, ausgenommen des Sonntags und in Weihnachten, Ostern und Pfingsten die beiden ersten Feiertage, denn der dritte Tag in den hohen Festen so wenig als die sogenannten Bummelfeste gefeiert werden sollen, in ihren Kollegien zu versammeln, und zwar des Morgens im Sommer um 7 und im Winter um 8 Uhr. Um 11% Uhr endigt sich die Session, und des Nachmittags um 2 Uhr nimmt sie wieder ihren Anfang und continuieret bis des Abends um 6 Uhr, damit bei solchem Flei und Applikation unser Dienst und hchstes Interesse an allen Orten rechtschaffen befrdert werden knne. l) aufmerksam.
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