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1. Geschichtsbilder aus der allgemeinen, der deutschen und brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 36

1886 - Leipzig [u.a.] : Strübig
36 Das alte Deutschland und seine Bewohner. Insel Rügen it. a. Nicht eingereiht in diese drei Hauplstämme waren die Vatabcr am linken Niederrhein und einige andere. Leben und Sitten der Deutschen. Der Deutsche, durch blaue Augen und blondes, lauges Haar sich von dem Slaven, Gallier und Römer unterscheidend, ragte an Körpergröße weit über diesen hervor. Ein kurzer, leineuer Rock, mit einem Gurte befestigt, war sein Kleid. Über die Schultern hing ein Fell, durch einen metallenen Haken zusammengehalten. Vornehmere trugen eine mehr anschließende Kleidung von seltenen Tiersellen, die Frauen längere Gewänder aus selbst bereiteten Leineu, die Kinder liefen meist nackt umher. Schon von früher Jugend an wurden Schwert, Lanze und Schild die treuen Begleiter der tapferen Taust. An wilden Tieren erprobte man seine Kraft, Waffentänze gaben der Stärke die nötige Gewandtheit. Wer noch keinen Feind erlegt hatte, durfte einen eifernen Ring, der am Arme getragen wurde, nicht ablegen. Die Schlacht begann mit einem Gesänge, welcher durch den vor den Mund gehaltenen Schild noch verstärkt wurde. Ein allgemeiner Angriffskrieg, eine Heerfahrt des ganzen Volkes war selten und noch seltener glücklich. Erfolgreicher kämpfte der Deutsche, wenn für Weib, Kind und Herd der Heerbann zur Landesverteidigung aufgeboten wurde. In Friedenszeiten forderte wohl auch ein versuchter Kämpfer Genossen zu irgend einer kriegerischen Unternehmung ans und forderte selten umsonst. Wer aber folgte, war auf Tod und Leben dem Führer verbunden und durfte ohne ihn nicht zurückkehren. Ein Teil der Beute war der Lohn der Beteiligung, später ein Teil des eroberten Landes. Man nannte diese Begleitung Gefolge, auch Kameradschaft. Für die besten Reiter galten die Tenchterer in Westfalen (zu dem sächsischen Hanptstamme gehörig), für das beste Fußvolk die Chatteu an der Lahn, welche auch trefflich an Waffenführung und Kriegszucht gewöhnt waren und feste Lager aufzuschlagen verstanden. Im Frieden war das Leben der freien Männer ziemlich arbeitslos. Den geringen Ackerbau überließen sie den Knechten und den im Kriege gewonnenen Sklaven, den Weibern und Greisen. Der Mann lag, die Jagd abgerechnet, auf dem Bärenfell und zechte in Gesellschaft Bier und Met. Jenes wurde aus Gerste mit einem Zusatz von Eichenrinde, dieser ans Honig bereitet. Streit, Verwundung und Totschlag kamen bei diesen Gelagen nicht selten vor. Noch leidenschaftlicher trieb man das Würfelspiel. Der letzte Wurf galt oft, wenn bereits alles verloren war, des Spielers Freiheit, und willig ließ er sich dann fesseln und zum Sklaven mache». Doch an solche Laster reiheten sich wieder große Tugenden. Deutsche Treue und Biederkeit, Großmut gegen Schwache, Keuschheit, Gastfreundschaft, Achtung vor dem weiblichen Geschlechte u. a. rühmten selbst die Feinde den alten Germanen nach. Gute Sitten vermochten bei ihnen mehr als anderwärts die besten Gesetze. Genieindelebeil und Verfassung. Das ganze Volk zerfiel in Freie und Unfreie, und jede dieser Abteilungen teilte sich wieder in zwei Klassen. Bei den Freien in Adelinge, d. H. große Grundbesitzer, und Frilinge, nämlich gemeine, freie Männer, welche ihr kleines Gut mit eigenen Händen oder mit Hilfe weniger Knechte bebauten, bei den Unfreien in Hörige, d. H. Männer, welche von einem größeren Besitzer Hans und Hof, anch wohl ein Stück Land znr Bebauung erhielten und ihm dafür bestimmte Abgaben (Getreide, Vieh, Zeug it. ci.) entrichteten, und in Knechte und Leibeigene, die gekauft oder erbeutet wurden. Eine Anzahl von Höfen großer und kleiner Grundbesitzer bildeten eine Gemeinde, mehrere Gemeinden eine Markgenossenschaft, die in einem Bezirke gemeinschaftliches Recht der Hütung oder Weide übte. Eine Anzahl von Markgenossenschaften bildete einen Gau und mehrere derselben endlich eine Völkerschaft oder einen Stamm. Es war Gewohnheit, die Vorsteher aller Gemeinden, Markgenossenschaften und Gaue ans den angesehensten Geschlechtern zu wählen. Dem Gau stand ein ans den Alten und Erfahrenen gewählter Richter vor, der schon in den früheren Zeiten den Namen Grab (d. h. grau, alt geführt haben soll; dies sind die späteren Grafen. Die sämtlichen Gau-Graven bildeten die Für-bersten, d. H. ersten, wovon unser Wort Fürst herkommt. Für den Krieg wählte das Volk einen gemeinschaftlichen Heerführer oder Herzog, dessen Amt aber mit dem Ende des Krieges aufhörte. Öffentliche Angelegenheiten wurden in Volksversammlungen erledigt, zu denen aber nnr die Freien Zutritt hatten, welche auch allein nur Waffen tragen durften. Geschriebene Gesetze hatten die alten
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