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1. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 51

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 51 — Auftrage des Kaisers Magdeburg belagerte, zum Anschluß an dies Bündnis zu bewegen. Johann Albrechts Bruder Georg gab ebenfalls die Sache des Kaisers auf. Leider sahen sich die Verbündeten genötigt, um das zur Kriegführung erforderliche Geld zu erlangen, einen Hülfsvertrng mit Heinrich Ii. von Frankreich abzuschließen und diesem die Bistümer Metz, Toul und Verdun zuzusichern. Für die Sicherheit des Vertrages mußte Christoph, Johann Albrechts zweitjüngster Bruder, als Geisel mit nach Frankreich gehen. Im Frühjahr 1552 begann der Kamps gegen den Kaiser. 4. Georg. — Johann Albrecht war mit 600 Reitern ins Feld gezogen. Ihm voran eilte sein Bruder Georg, wegen seines wilden Wagemuts der „tolle Jürgen" genannt, mit einer Schar Landsknechte und stürmte am 19. Mai die Ehrenberger Klause, das Eingangsthor nach Tirol. Der überraschte Kaiser vermochte sich nur mit Mühe von Innsbruck über die Alpen zu retten und bewilligte Friedensverhandlungen, welche alsbald zu Passau eröffnet wurden. Während derselben suchten die Verbündeten auch Frauksurt a. M. zu erobern; bei der Belagerung der Stadt fand Herzog Georg durch eiue Kauonenkugel am 20. Juli seinen Tod. Seine Leiche nahm Johann Albrecht mit' in die Heimat. Die Frucht des Kampfes war der Passauer Vertrag. 5. Ulrich. — Bald nach der Rückkehr Johann Albrechts erklärte sein Bruder Ulrich, nicht länger ein Fürst ohne Land bleiben zu wollen und verlangte Teilung des Landes. Johann Albrecht glaubte ihn 1550 mit dem Schweriner Bistum abgefunden zu haben. Ulrich ließ kein Mittel unversucht, seiner Forderung Nachdruck zu geben und wandte sich auch um Beistand an die Braunschweiger, welche alsbald die Elbe überschritten. Der unvermeidlich erscheinende Bruderkrieg ward aber 1555 durch den Wismars chen Vergleich beseitigt, welcher eine Landesteilung festsetzte, die ü>5ß durch den von Joachim Ii. von Brandenburg gefällten Ru pp in er Machtspruch näher begrenzt wurde Danach sollte die Regierung eine gemeinschaftliche sein, die Einkünfte des Landes aber gleichmäßig geteilt werden. Johann Albrecht erhielt Schloß und Amt Schwerin, Ulrich Schloß und Amt Güstrow samt dem Bistum Schwerin. Dies Doppelregiment hatte bei der verschiedenen Veranlagung beider Brüder vielfache Schwächuugeu der fürstlichen Gewalt zur Folge, und die weit ausschauende Regententhätigkeit Johann Albrechts sah sich in ihren Erfolgen durch den nüchternen und schwerfälligen Sinn Ulrichs wiederholt gehemmt. 6. Ehrilloph. — Um eine weitere Teilung des Landes zu hindern, bestrebte sich Johann Albrecht, seine jüngsten Brüder Christoph und Karl außerhalb Mecklenburgs zu versorgen. Er veranlaßte die Erwählung Christophs zum Administrator des Bistums Ratzeburg und verband dieses dadurch mit Mecklenburg. Bald bot sich ihm die Aussicht, für Christoph den Bischofssitz in Riga zu gewinnen und fo seinem Hause den Erwerb von Livland zu sichern. Dann wollte er Ratzeburg an Karl geben. Christoph wurde 1554 zum Coadjutor gewählt, begegnete aber nach seiner Ankunft

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1. Das Deutsche Reich - S. 535

1900 - Leipzig : Spamer
Die beiden Mecklenburg. 535 Sie kehrten jedoch bald zurück und söhnten sich mit dem Kaiser aus (1635). Im Westfälischen Frieden mußte zwar Wismar mit Umgegend an Schweden abgetreten werden, doch wurden gleichzeitig die Bistümer Schwerin und Ratze- bürg gewonnen. Die jetzigen beiden Fürstenhäuser bestehen seit 1701, indem durch den Hamburger Vergleich Adolf Friedrich Ii. das Land Stargard nebft dem Fürstentum Ratzeburg, Friedrich Wilhelm aber den übrigen größeren Teil des Landes erhielt; die Stände blieben gemeinsam. Seitdem kam auch die Bezeichnung Herzogtum Mecklenburg-Schwerin und Herzogtum Mecklenburg- Strelitz auf. Für Schwerin wurde 1707 die Unteilbarkeit und die Gültigkeit des Erstgeburtsrechts festgesetzt; dieses Land litt in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts sehr durch innere Wirren, die erst 1755 beigelegt wurden. Im Jahre 1815 nahmen die Herzöge die großherzogliche Würde an. ergriffen 1866 für Preußen Partei und traten dann in den Norddeutschen Bund und den Zollverein, sowie 1871 in die Gemeinschaft des Deutschen Reiches. Heinrich der Löwe setzte im Südwesten des Landes drei deutsche Grafen ein und stiftete die Bistümer Ratzeburg und Schwerin; Fürst Pribislav empfing den größten Teil des Landes zurück. Nach der ersten Teilung (1229) gab es die Linien Mecklenburg (Stammburg bei Wismar), Werle, Rostock und Parchim. Aus der Hauptlinie Mecklenburg stammte der Fürst Heinrich Ii., welcher aus dem Nachlasse der Grafen von Dannenberg Dömitz und Grabow und als Erbe seiner Gemahlin Beatrix (unter brandenburgischer Hoheit) das Land Stargard erwarb. Seinen Söhnen Albrecht Ii. und Johann wurde (1347) von Karl Iv. die Herzogswürde verliehen. Albrecht Ii. erwarb auch die Grafschaft Schwerin, Johann aber stiftete die Neben- linie Stargard (1471 erloschen). Herzog Heinrich Iv., ein Nachkomme Albrechts Ii., vereinigte alle Gebiete wieder (1471). Heinrichs Iv. Enkel, Heinrich V. und Albrecht Vii., teilten wieder. Die Reformation wurde durch Johann Albrecht I. (gest. 1576) in Schwerin und durch Ulrich (gest. 1603) in Güstrow durchgeführt; sie traten bei dieser Gelegenheit den Ständen gegen Übernahme der fürstlichen Schulden von den eingezogenen Kirchengütern die Klöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz ab. Johann Albrechts I. Enkel, Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht Il, teilten wieder und begründeten dadurch die Herzogtümer Schwerin und Güstrow; die Stadt Rostock, mehrere Landesanstalten und die Stände blieben gemeinsam. Im Dreißig- jährigen Kriege durch Wallenstein vertrieben, kehrten beide Herzöge nach Gustav Adolfs Erscheinen wieder zurück (1631). Der Sohn des Herzogs Adolf Friedrich I., Christian, welcher zum Katholizismus übertrat, suchte durch Sparsamkeit die Schäden des Dreißigjährigen Krieges zu heilen. Ihm folgte seines Bruders ältester Sohn Friedrich Wilhelm (1692), welchem nach dem Tode des letzten Herzogs von Güstrow auch dieses östliche Gebiet zufiel (1695). Da aber Adolf Friedrich Ii., ein Oheim Friedrich Wilhelms, auch Erbansprüche auf Güstrow erhob, so trat 1701 (Hamburger Bertrag) eine neue Teilung des Gebietes ein und es bildeten sich die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Dem kinderlosen Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin folgte (1713) sein Bruder Karl Leopold, welcher mit der Stadt Rostock und der Ritterschaft in eine lange blutige Fehde verwickelt wurde, in die auch Reichstruppen eingriffen. Hierdurch wurde es verschuldet, daß acht Amter in hannoverschen und vier in preußischen Pfandbesitz kamen. Erst Karl Leopolds Bruder und Nachfolger Christian Ludwig stellte durch den „landesgrund- gesetzlichen Erbvergleich" (1755), welchem auch der Herzog Adolf Friedrich Iv. von Mecklenburg-Strelitz beitrat, den Frieden wieder her. Der nächste Herzog löste die an Hannover, dessen Neffe, Friedrich Franz I. (1785—1837), die an Preußen ver- pfändeten Ämter wieder aus; der letztere erwarb auch von Schweden durch eine be- deutende Summe die Stadt Wismar nebst Gebiet (1803). Im Jahre 1806 von den Franzosen vertrieben, kehrte dieser Herzog 1807 wieder in fein Land zurück, mußte iedoch, ebenso wie der Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (der Vater der Königin Luise), in den Rheinbund treten; aber schon im März 1813 traten beide zu den Ver- bündeten gegen Frankreich über. 1821 wurde die Leibeigenschaft aufgehoben. Groß-

2. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 35

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 35 — von Sachsen, empört über die schlechte Behandlung seines Schwiegervaters Philipp v o n Hessen durch den Kaiser, vielleicht auch wegen seiner bisherigen Handlungsweise in seinem Gewissen beschwert, im geheimen Anstalt machte, vom Kaiser abzufallen, da war es vor allem Johann Albrecht, welcher das Mißtrauen der anderen Fürsten gegen den neuen Bundesgenossen zu überwinden sich bemühte. Freilich gelang das nicht ganz nach Wunsch, denn Johann von Knstrin entzweite sich mit Moritz und war nicht zu versöhnen, aber es wurde doch eiue Einigung unter einer Anzahl von Fürsten erzielt, und sogar Herzog Georg gab die Partei des Kaisers auf und schloß sich an die Verbündeten an. Daß man, um Geld für deu Krieg zu erlaugeu, einen Vertrag mit Heinrich Ii. von Frankreich schloß und diesem die Bistümer Metz, Toul, Verduu und Cambray überließ, war sehr zu bedaueru, aber unter den obwaltenden Verhältnissen zu erklären. Durch das schnelle, unvorhergesehene Vorgehen der Gegner wurde Karl V. überrascht und zur schleunigen Flucht gezwungen. Die Frucht des Sieges war der P a s s a n e r V e r t r a g, der den Lutherischen Passauer freie Religionsübung gestattete und so auch bie936“™8 1652, Reformation in Mecklenburg sicherte. Während des Krieges aber, an dem Johann Albrecht und Georg hervorragenden Anteil hatten, war letzterer vor Frankfurt Xob gefallen. Da auch gleichzeitig Heinrich V. starb, nahm G-org« «nb Johann Albrecht die Regierung allein in Anspruch, v' geriet aber darüber in heftigen Streit mit feinern Bruder Ulrich, infolge dessen er schließlich diesem den Güstrowschen Anteil überlassen mußte. Gleichzeitig kam es zu Kämpfen mit den Stänben, die das Ansinnen, die herzoglichen Schulben zu übernehmen, zurückwiesen; vor allem zeigte sich Rostock 3*

3. Bilder aus der Mecklenburgischen Geschichte - S. 77

1898 - Berlin [u.a.] : Süsserott
77 Aber im eigenen Lande fand der Herzog Schwierigkeiten, der die er nie ganz Herr geworden ist. Da war zunchst die ererbte Schuldenlast, die, durch neue Unternehmungen stetig vergrert, zu endlosen, widrigen Verhandlungen zwang. Dazu kam die Notwendigkeit, die Brder abzu-finden. Ulrich, nur zwei Jahre jnger als Johann Albrecht, seit 1550 Bischof von Schwerin, verlangte vollen Anteil an der Regierung und hielt mit Zhigkeit und Anwendung aller Mittel an seiner Forderung fest, bis Johann Albrecht in eine Landesteilung willigte. 1556 fllte Kurfürst Joachim von Brandenburg als gewhlter Obmann den Ruppiner Machtspruch, nach welchem die Regierung gemeinsam sein, Nutzungen und Einknfte des Landes zu gleichen Teilen geteilt werden sollten; Schlo und Amt Schwerin erhielt Johann Albrecht, Schlo und Amt Gstrow Ulrich. In dieser Doppel-regiernng, die trotz aller Gegenbemhungen Johann Albrechts von Bestand blieb, lag die Quelle fortgesetzter Schwchung der frstlichen Gewalt; denn nur zu oft gingen die Wege der beiden Brder weit auseinander. Ulrich, haushlterisch und nchtern, sah in den groß angelegten Plnen und der raschen Thatkrast seines Bruders leicht eine Gefahr fr ihr ge-meinsames Land und eine Beeintrchtigung seiner frstlichen Ehre, ein Mitrauen, welches eine einheitliche, entschlossene Politik unmglich machte und auf den vornehmen Sinn Johann Albrechts wirkte wie ein schleichendes Gift. Und Johann Albrechts Gedanken gingen weit und forderten bedeutende Mittel zu ihrer Durchfhrung. Im uersten Nordosten deutschen Macht-gebietes bereiteten sich wichtige Dinge vor. Der deutsche Schwert-ritterordeu hatte einst in Livland dem Deutschtum zum Sieg verholfen. Die Rolle der geistlichen Orden war jetzt ausgespielt; wer sollte sein Erbe werden? In Preußen hatte der letzte Ordensmeister Albrecht von Brandenburg mit khnem Entschlu sich ein erbliches weltliches Herzogtum gegrndet; ein gleicher Schritt war von dem livlndischen Ordensmeister nicht zu erwarten. Begehrlich streckten die Nachbarn, Dnen und Polen, Schweden und Russen, ihre Hand nach dem blhenden Lande aus, dessen Besitz ihnen zugleich die Herrschaft der die Ostsee zu erffnen schien. Im Lande selbst hatte neben dem Orden den grten Einflu der Erzbischof von Riga. Der damalige Trger dieser Wrde, Wilhelm von Branden-brg, ein Bruder Herzog Albrechts, war alt und den drohenden Strmen nicht mehr gewachsen; ohne Widerstreben ging er auf den Plan seines Bruders ein, die Last mit einer jngeren Kraft zu teilen und einen Coad-jntor zu bestellen, der einst sein Nachfolger werden sollte. Als solcher wurde Johann Albrechts dritter Bruder, der junge Christoph (geb. 1537) im Jahre 1554 gewhlt. Es war Sitte geworden, die jngeren frstlichen Brder zur Vermeidung der schwchenden Landesteilung mit geistlichen Stiftern auszustatten; so hatte Christoph das Bistum Ratzeburg erhalten, dessen Einknfte aber zu frstlichem Unterhalt nicht ausreichten. Die Herr-schast eines mecklenburgischen Fürsten in Livland bedeutete aber ungleich mehr als die Versorgung eines Prinzen. Die Huser Mecklenburg und Brandenburg waren durch Familienbande und Interessengemeinschaft eng vereinigt; dachte doch Herzog Albrecht selbst daran, die Regentschaft in Preußen seinem Schwiegersohne Johann Albrecht und die Nachfolge dessen

4. Bilder aus der Mecklenburgischen Geschichte - S. 73

1898 - Berlin [u.a.] : Süsserott
73 Kaiser drngte mit Drohungen zur Annahme des Interims. In feier-licher Absage erklrte der Sternberger Landtag vom 20. Juni 1549 den festen Willen des Landes, der Fürsten (Heinrich und Johann Albrecht), Ritter und Städte, dem lutherischen Bekenntnis treu bleiben zu wollen. Johann Albrecht suchte fr den bevorstehenden Kampf Bundesgenossen. Eine besonders enge und dauernde Verbindung schlo er mit dem Herzog Albrecht von Preußen, mit dessen Tochter Anna Sophie er sich verlobte; Albrechts Hof wurde der Mittelpunkt einer greren Anzahl von ver-wandten und gleich gesinnten norddeutschen Fürsten, die zur Erhaltung von Religion, Freiheit, Friede und Baterland" sich zusammenfanden und deren wirksamste Kraft bald Johann Albrechts unermdliche, stets bereite Thtigkeit war. Karls Weltmacht gegenber war die eigene Macht der norddeutschen Fürsten nicht ausreichend; auch sie muten mit fremden Mitteln kmpfen und suchten sie bei dem natrlichen Gegner der spanisch-streichischen Monarchie, bei Frankreich. Zur Vollendung kam das Bndnis, als auch Karls bisheriger Verbndeter, Kurfürst Moritz, in wahlberechtigter Sorge vor der kaiserlichen Uebermacht, die er selbst begrndet hatte, sich ihm anschlo und nun durch diesen gewandten Diplomaten ein geheimer Vertrag mit Heinrich Ii. von Frankreich geschlossen wurde. Als Geisel fr die Erfllung der schweren Opfer, die gebracht werden muten, ging Johann Albrechts junger Bruder Christoph nach Frankreich. In dieser Zeit folgen-schwerer Entschlsse starb der alte Herzog Heinrich zu Schwerin am 6. Februar 1552; er wurde in der Heiligenblutskapelle im Schweriner Dom begraben. Johann Albrecht vereinigte das ganze Land unter seiner Regierung. Es folgte eine bewegte Zeit schneller Entscheidung. Die Verbndeten, unter ihnen Johann Albrecht und hier neben ihm sein Bruder Georg, drangen in raschem Siegeszuge in Sddeutschlaud vor; Kaiser Karl, durch die strmische Bewegung berrascht, weilte krank in Innsbruck; am 19. Mai strmte Georgs Ungestm das Eingangsthor nach Tirol, die Ehrenberger Klause; Karl flchtete der die Alpen, Innsbruck fiel, und in Passau wurden die Friedensverhandlungen erffnet. Whrend derselben suchten die Verbndeten auch Frankfurt, welches von den Kaiserlichen trefflich verteidigt wurde, zu gewinnen, allen voran Herzog Georg; in den ersten Tagen richtete er einen Angriff auf das Thor von Sachfenhaufen, da traf ihn eine Kanonenkugel und machte dem jungen Heldenleben ein frhes Ende (20. Juli 1553). Vor Frankfurt nahm Johann Albrecht den Friedensentwurf des Kaisers an, den sog. Passauer Vertrag, nach welchem bis zur endgltigen Regelung der religisen Frage durch einen Reichstag alle Reichsstnde in ihrer Religion sowie in ihrem Besitzstande geschtzt sein sollten, ein Vertrag, der in dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 seine reichsrechtliche Besttigung fand. Die Aufgabe, fr die der Herzog fein Schwert gezogen hatte, war voll gelst. Andere, nicht minder schwierige, erwarteten ihn in der Heimat. Als Landesfrst hat Johann Albrecht mit der Uteformierung des Landes Ernst gemacht. Unter ihm fielen die letzten Reste des katholischen Kircheutums und erhielt die Kirche Augsburger Konfession als Landes-

5. Landeskunde der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz - S. 25

1912 - Breslau : Hirt
§10. Abriß der Geschichte. 25 Verwicklung in skandinavische Thronstreitigkeiten. Albrecht Iii. 1364 bis 1389 König von Schweden, 1389 durch Margarete gefangen. Vitalienbrüder. 1419 Stiftung der Universität zu Rostock. 1523 Landständische Union. 1523 bis 1532 Joachim Sinter in Rostock. Reformation in M. Ofsent- liche Anerkennung derselben 1549 aus dem Landtage zu Sternberg. Johann Albrecht I. (1547 bis 1576) eifriger Verbündeter des Kurfürsten Moritz gegen Karl V. 1621. Neue Teilung des Landes in die Herzogtümer Schwerin und Güstrow. Die Brüder Adolf Friedrich I. von Schwerin und Johann Albrecht Ii. von Güstrow bestätigen die landständischen Rechte. l 618 bis 1648 der Dreißigjährige Krieg. Furchtbare Verwüstung durch die Schweden und die Kaiserlichen. 1628 bis 1639 Herrschaft Wallenfteins. Residenz in Güstrow. 1648 Westfälischer Friede. Erwerbung der Bistümer Schwerin und Ratzeburg. Abtretung von Wismar, Poel und Neukloster an Schweden. Die Bauern „gelegt". Christian Louis (1658—1692) Bewuuderer und Verbündeter Ludwigs Xiv. 1695. Die Güstrower Linie stirbt aus. Erbstreitigkeiten innerhalb des Schweriner Hauses. " 1701. Hamburger Vergleich. Friedrich Wilhelm, Stammvater des älteren, in Schwerin regierenden Zweiges, erhält die Herzogtümer Schwerin und Güstrow, Adolf Friedrich Ii., Stammvater des jüngeren, nunmehr in Streich regierenden, die Herrschaft Stargard (mit Mirow und Nemerow) und das Fürstentum Ratzeburg» Doch blieben die seitdem getrennten Staaten durch Erbverbrüderung und den gemeinschaftlichen Landtag verbunden. (S. § 11.) Karl Leopold (abgesetzt 1728) versucht vergeblich mit Hilfe der Russen die Macht der Stände zu brechen. Reichsexekution. 1755 Rostocker landesgrnndgesetzlicher Erbvergleich. (1893 Wismar mit Poel und Neukloster durch Kauf wiedergewonnen.') Vom November 1896 bis Juli 1897 stand Mecklenburg unter der französischen Fremdherrschaft, von 1898 bis 1813 gehörte es dem Rheinbunde an („Franzosentid"). 1813. Beide Mecklenburg sagen sich zuerst unter allen deutschen Staaten voin Rheinbünde los. 1815. Friedrich Franz I. (von M.-Schw., am 14. Juni) und Karl Ii. (von M.-Str., am 28. Jnni) legen sich die großherzogliche Würde bei. 1820 Aufhebung der Leibeigenschast. 1815 bis 1866 gehören die beiden Mecklenburg dem Deutschen, 1867 bis 1871 dem Norddeutschen Bunde, seit 1871 dem Deutschen Reiche an. 1849 wurde in M.-Schw., wie in anderen deutschen Staaten, eine auf Volkswahlen beruhende Landesvertretung (konstitutionelle Verfassung) eingeführt, doch bereits nach 13 Monaten 1859 auf Betreiben der Ritterschaft durch das Freienwalder Schiedsgericht wieder aufgehoben. Seit 1851 besteht wieder die alte, mit geringen Abänderungen ans den früheren Verträgen und dem landesgruudgesetzlichen Erbvergleich von 1755 beruhende landständische Verfassung. 'Schweden erhielt 5625099^ mit dem Rechte, die Stadt geaen diese Summe Stnie^n^-m 3°/0 vermehrt i. I. 1993 (bzw. 2993) wiederzüerwerben. 1993: 198941299 Jh. Auf dieses Recht hat es i. I. 1993 für immer verzichtet.

6. Bilder aus der Mecklenburgischen Geschichte - S. 80

1898 - Berlin [u.a.] : Süsserott
80 ihm eigenen Vorsicht die vormnndschaftliche Regierung fr Johann Vii. gefhrt, und als das Leben dieses unglcklichen Fürsten frh in Schwermut unterging (1592), sie noch einmal fr deffen junge Shne Adolf Friedrich (geb. 1588) und Johann Albrecht (geb. 1590) bernommen. Zu auswrtigen Unternehmungen wenig geneigt, konnte er seine ganze Sorge der Ver-waltung des Landes widmen; er bte ein straffes frstliches Regiment ohne Hrte; ein neuer Erbvergleich mit Rostock 1584 und die revidierte Kirchen-ordnung" von 1603 waren davon Zeugen. Hochgeachtet im Lande wie im Reiche starb Ulrich sechsundsiebzig Jahre alt am 14. Mrz 1603 auf seinem Schlosse in Gstrow. So mute denn der letzte von Johann Albrechts Brdern, der bejahrte Herzog Karl, der die Johanniterkomthurei Mirow und das Bistum Ratzeburg inne hatte, die Regierung des ganzen Landes bernehmen, bis 1607 Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht Ii. fr grojhrig erklrt wurden. Es sind die Fürsten, unter denen Mecklenburg in die Strme des dreiigjhrigen Krieges eintrat. Wallenstein in Mecklenburg. An den Namen Wallensteins knpft sich fr Mecklenburg die Erinnerung an eine der bewegtesten Zeiten der Landesgefchichte. Wider feinen Willen in die Wirren des dreiigjhrigen Krieges hineingezogen, erlebte das Land innerhalb eines kurzen Zeitraumes die Vertreibung feiner rechtmigen Herzge, die Fremdherrschaft eines khnen Eroberers und die Wiederherstellung des eiitheimifchen Frstenhauses. Die Shne Johanns Vii. hatten, da mit dem Herzoge Karl (Ulrichs Bruder) die Gstrower Linie ausgestorben war (1610), eine neue, vollstndiger durchgefhrte Landesteilung vorgenommen (1621). Der tatkrftigere und charaktervollere der beiden Brder, der ltere Abolf Friedrich, herrschte im Herzogtum Schwerin, der jngere Johann Albrecht Ii. im Herzogtum Gstrow. Beibe waren, als nach dem Siege der kaiserlichen Waffen in Bhmen und in der Pfalz der Kriegsschauplatz sich nach Norddeutschland ausdehnte, vor allem darauf bedacht, ihren Lndern den Frieden zu bewahren. Trotz der groen Gefahren, mit welchen die Fortschritte der Gegenreformation die Evangelischen Norddeutschlanbs in ihrem Glauben und in ihren Gtern bedrohten, begngten sie sich im Verein mit den anderen Mitgliedern des niederschsischen Kreises, eine bewaffnete Neutralitt aufrecht zu erhalten, durch welche sowohl Tilly, der siegreiche Feldherr der katholischen Frstenliga als auch Christian von Braunschweig und Ernst von Mansfelb, die letzten Vorkmpfer des Protestantismus, von den Grenzen fern gehalten werden sollten. Es war dies ein Verfahren, welches sich durchaus in den Grenzen der gesetzlichen Ordnung hielt, da jeder der 10 Kreise, in welche seit Maximilian I. das deutsche Reich eingeteilt war, das unzweifelhafte Recht hatte, sich auf eigene Hand in Verteidigungszustand zu setzen, um die Gefahren eines Krieges, an welchem er selbst nicht beteiligt war, seinem Gebiete zu ersparen. So war es auch keine Auflehnung

7. Deutsche Landes- und Provinzialgeschichte - S. 334

1892 - Leipzig : Voigtländer
334 Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin £2 In den angegebenen Jahren fallen diese Teile wieder an dre Hauptlinie zurück. 1236. Der Pommernherzog Wartislav tritt das Land Stargard an die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg ab. Diese besiedeln das Land von der Altmark aus. 1304. Heinrich der Löwe von Mecklenburg, vermählt mit Beatrix von Brandenburg, erhält als Brautschatz das Land Stargard und behauptet es im Kampfe gegen Waldemar von Brandenburq. Schlacht bei Gransee (1316). 1348. Kaiser Karl Iv. ernennt Heinrichs Sohn Albrecht H. zum reichsunmittelbaren Herzog von Mecklenburg. 1359. Albrecht Ii. erwirbt die Grafschaft Schwerin. Seitdem Schwerin Residenz. Sein Sohn Albrecht Iii. wird zum König von Schweden gewählt (1363). 1389. Albrecht Iii. kämpft unglücklich gegen Margarete von Dänemark, wird gefangen genommen und muß auf die Krone Schwedens verzichten. 1419. Universität zu Rostock gestiftet. 1523—1532. Joachim Stüter, ein Schüler Luthers, predigt in Rostock. Rasche Ausbreitung der evangelischen Lehre. 1549. Landtag zu Sternberg. Die Reformation von den Ständen anerkannt. Seit 1552 Aufhebung der Klöster. 1621. Teilung des Landes in Schwerin und Güstrow. Herzöge Adolf Friedrich und Johann Albrecht. Teilnahme am dreißigjährigen Kriege. 1628—1630. Wallenstein in Mecklenburg. Residenz in Güstrow. Neuordnung der Verwaltung, schwelgerische Hofhaltung. 1631. Tilly erstürmt das von den Schweden besetzte Neubrandenburg. 1635. Im Frieden zu Prag werden die Herzöge von Mecklenburg vom Kaiser zu Gnaden angenommen. Sie trennen sich von den Schweden. Furchtbare Verwüstung des Landes. 1648. Westfälischer Friede. Mecklenburg muß Wismar, Poel und das Amt Neukloster an Schweden abtreten und erhält dafür die säkularisierten Bistümer Schwerin und Ratzeburg als Fürstentümer. 1695. Aussterben der Güstrower Linie. Streitigkeiten über die Nachfolge. 1701. Hamburger Vergleich. Friedrich Wilhelm erhält Schwerin und Güstrow, Adolf Friedrich wird mit dem heutigen Mecklenburg-Strelitz und Ratzeburg abgefunden. 1712. Das Schloß zu Strelitz brennt ab. Adolf Friedrich Iii. verlegt seine Residenz nach dem Jagdschlösse Glienecke, um welches Neustrelitz entsteht. Stadtrecht 1733. 1713—1747. Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin. Streit mit den Ständen. Reichsexekution. 1755. Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich. Jährlicher gemeinschaftlicher Landtag, abwechselnd in Malchin und Sternberg. Privilegien und Gerechtsame der Stände bestätigt. Ritterschaft, Städte (45) und Domanium. — Adolf Friedrich Iv. tritt dem Erbvergleich bei. 1785—1837. Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin. Wismar 1803 durch Kauf wiedergewonnen. 1794—1816. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz. Seine Tochter „Königin Luise".

8. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 56

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 56 ferner Gemahlin Sophie von Holstein in größter Einfachheit. Tiefe Schwermut fuhrte lo92 auf bte Nachricht vom Ableben feines Oheims Chr: oph den Tod Johanns Vii. herbei. Er hinterließ zwei Söhne Albrechts U1 2 ^ren: atbotf ^rtebrich I. und Johann «w ^ ^ernährn abermals Herzog Ulrich die vormnnbfchaftliche Regierung des Landes bis 1600 gemeinsam mit Sigismund August dann allein. Nach Ulrichs Tod 1603 gelangt Herzog Karl der letzte von ^ohann Albrechts I. Brübern, zur vormunbfchaftlichen Negierung Mecklenburgs bis 1607, nt welchem Jahre Aböls Friedrich I und Johann Albrecht Ii. vom Kaiser für großjährig erklärt würden. Übersicht: Magnus Ii. 1477—1503. Heinrich V., der Friebfertige. Albrecht Vii., der Schöne? 1503—1552. 1503—1547. Johaml Albrecht I. Ulrich. Georg. Christoph. Karl' lo47—lo76. 1555—1603. f 1552. f 1592. f 1610. Johann Vii. 1585—1592. Sigismunb August, f 16üo' Aböls Friedrich I. 1607—1658. Johann Albrecht Ii. 1607—163?. V. Die Zeit des Dreißigjährigen Krieges. 23. Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht Ii. 1- Die Landesteilung von 1621. — Entgegen der Testaments* besttmmuug ihres Großvaters wollten bte Brüber Aböls Friedrich I. u E> recht Ii. zu einer Teilung des Landes schreiten, bte lbll durch den Fahrenholzer Traktat vorläufig vollzogen würde 1621 genehmigten die ©tänbe die beschlossene Teilung des ™luf m die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg - Güstrow; ersteres bekam Aböls Friedrich I., letzteres Johann Albrecht Ii. Die Stäube ließen sich die Bestätigung ihrer E/u und Gewährung ueuer Privilegien durch zwei Aktenstücke Alsefuratton und Revers, zusichern und übernahmen die herzogliche Schuldenlast tm Betrage von 1 Million Gulben. Um biefe Summe auszubringen, ernannten die ©tänbe aus ihrer Mitte einen Ausschuß der unter dem Namen „Engerer Ausschuß" feitbem ein wesentlicher -Bestaubtet! unserer Lanbesverfasfung geblieben ist. Beiben Lanbesherren gemeinschaftlich sollte die Stadt Rostock und ihr

9. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 52

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 52 — in Livland den größten Schwierigkeiten, denen er sich keineswegs gewachsen zeigte. Polen, Russen, Dänen und Schweden machten ihm die Herrschaft streitig. Johann Albrecht versuchte nach Kräften die Stellung seines Bruders zu stützen, jedoch ohne Ersolg. 1563 ließ sich Christoph verleiten, gegen die Polen ein Bündnis mit den Schweden und Russen zu schließen. Dafür mußte er sechs Jahre in polnischer Gefangenschaft verbringen. Nachdem Johann Albrecht 1569 mit vielen Reifen und Kosten die Freilassung Christophs erwirkt, kehrte dieser nach Mecklenburg zurück, wo er bis 1592 lebte. Das schöne Schloß in Gadebusch ist sein Werk. Karl mußte sich mit der Johanniterkomturei Mirow begnügen. 7. Kämpfe mit Kvllock. — Neben den livländischen Händeln hatte Johann Albrecht einen säst 20 jährigen Streit mit der Stadt Rostock auszufechten. Die Stadt hatte den Landesherren das kirchliche Aufsichtsrecht bestritten und einem von Johann Albrecht berufenen Prediger die Amtswohnung verweigert. Der Kampf gestaltete sich durch die der Stadt von Kaiser Maximilian Ii. (1564—1576) gewährte stille Unterstützung sehr langwierig; auch Herzog Ulrich war geneigt, die auf Reichsunmittelbarkeit gerichteten Bestrebungen Rostocks anzuerkennen. Es gelang aber Johann Albrecht, unter dänischem Beistände der Stadt die Zufuhr zur See abzuschneiden und Rostock im Erbvertrage von 1573 zur Anerkennung der fürstlichen Landeshoheit zu zwingen. Als Zeichen feiner Unterwerfung zahlte Rostock 10 000 Gulden; es erhielt feine Privilegien bestätigt und durste einen eignen Superintendenten wählen. 8. Johann Albrecht als Vollender des Reformationsnierks. — Am 6. Februar 1552 war Herzog Heinrich der Friedfertige gestorben und in der heiligen Blutskapelle im Schweriner Dom begraben. Johann Albrecht benutzte seine Alleinherrschaft und das durch den Passauer Vertrag den evangelischen Fürsten gewährte Recht, die Reformation in ihren Ländern durchzuführen, dazu, die letzten Reste des Katholicismus zu beseitigen und der lutherischen Landeskirche seste Ordnungen zu geben. In diesem Bemühen sand er auch die Unterstützung seines Bruders Ulrich. a) Die Zertrümmerung der mittelalterlichen Papstkirche. Dieselbe erfolgte in wuchtigen Schlägen durch aa) die Kirchenorbnung von 1552 und die Visitation von 1552—54. — Die 1540 von Riebling verfaßte Kirchenordnung genügte nicht mehr; 1552 ließ Johann Albrecht nach dem Muster der kursächsischen eine neue in hochdeutscher Sprache entwerfen und von Melanchthon begutachten. Zur Durchführung der Bestimmungen dieser Kirchenordnung wurde eine umsangreiche Visitation angeordnet. Diese hatte es besonders auf die Mönchsklöster abgesehen, welche jetzt aufgehoben wurden. Doberan fiel am 6. März 1552; der

10. Mecklenburgische Geschichte zum Gebrauche in höheren Schulen - S. 9

1899 - Leipzig : Voigtländer
— 9 — Klöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz als Eigentum überwiesen. 1621. Zweite Landesteilung. Johann Albrechts Enkel nehmen eine Teilung des Landes vor: Adolf Friedrich bekommt Mecklenburg-Schwerin, Johann Albrecht Ii. Mecklenburg-Güstrow. Teilnahme am Dreißigjährigen Kriege. Da die Herzöge von dem Bündnis mit Christian Iv. von Dänemark nicht abstehen wollen, besetzt Wallenstein 1627 das Land und wird am 19. Januar 1628 mit Mecklenburg belehut. Die Herzöge müssen das Land verlassen. 1628—1630. Wallenstein Herzog von Mecklenburg. Residenz in Güstrow. Seine Regierung von großer Ordnung und Strenge erfüllt. Neuordnung der Verwaltung und Rechtspflege. Starke Kontribution (monatlich 30 000 Thaler) und zahlreiche Lieferungen für den schwelgerischen Hofhalt drückend. Der sogenannte Wallenstein-Kanal. 1630 (4. Juli). Gustav Adolf von Schweden landet in Pommern. 1631. Tilly erstürmt das von den Schweden besetzte Neubrandenburg. Die Herzöge gewinnen ihr Land wieder. 1635. Im Frieden zu Prag werdeu die Herzöge vom Kaiser wieder „zu Hulden und Gnaden aufgenommen". Erbitterung der Schweden, das' Land namentlich in den Jahren 1637 und 1638 und wiederum 1643 und 1644 furchtbar verheert. 1648. Westfälischer Friede. Mecklenburg muß Wismar, Pol und das Amt Neukloster an Schweden abtreten und erhält dafür die säkularisierten Bistümer Schwerin und Ratzeburg als Fürstentümer. 1654. Gesinde- und Tagelöhnerordnung des Herzogs Gustav Adolf von Güstrow. Die Leibeigenschaft der Bauern gesetzlich festgelegt.

11. Zeittafel zur mecklenburgischen Geschichte - S. 6

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
Stammtafel der mecklenburgischen Megenlen. 1. Uiklot, t 1160. I 2. Pribislav, 1167—1178. 3. Heinrich gormtit I., 1179—1227. Heinrich gonuilt Ii., (Mitregent 1219—1226). Mecklenburg. Nebenlinie Werle, Nebenlinie Rostock, Pribislav von Parchim-Richenberg, 4. Johann I., 1227 1264. erloschen 1436. erloschen 1314. (verliert sein Land um 1261). 5. Heinrich I. (der Pilger), 1264—1302. 6. Heinrich Ii. (der Löwe), 1302—1329. 7. Albrecht Ii. (der Große), 1329—1379. Nebenlinie Stargard, (gegründet von Albrechts Ii. Bruder Johann I. 1352, erloschen 1471). 8. Hlbrecht Iii., 1379—1412 (König v. Schweden 1363—1389). Magnus I., 1379 1381 9. Albrecht V., 1417—1423. Johann Iv., 1395—1422. 10. Heinrich Iv. (der Dicke), 1436—1477. ___________________________________________________________ 11. Magnus Ilj 1477—1503. _____________________ 12. Heinrich A (der Friedfertige), 1503—1552, regiert in Gemeinschaft mit Albrecht Vii. (dem Schönen), 1503—1547 (fot 1534 zu Schwerin). ________________________________________________________ (seit 1534 zu Güstrow). 13. Johann Albrecht I., 1547 1575, reg. seit 1555 in Gemeinsch. mit Ulrich zu Güstrow, Georg, Christoph, Karl zu Güstrow. (p Schwerin satt 15o5). 1655—1603. gefallen vor Frank- f 1592. ” 1603—1610. 14. Johann Vii., 1576—1592. furt 1552‘

12. Zeittafel zur mecklenburgischen Geschichte - S. 3

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 3 - 1525. 22. Dezember: Johann Albrecht I. geboren. 1532. Slüters Tod. 1547—1576. Johann Albrecht I. 1549. 20. Juni: Das Luthertum wird Landesrelrgiou. 1552. Kriegszug Johann Albrechts I. und seines Bruders Georg gegen Karl V. 1552. Aufhebung der Mönchsklöster. 1555. Landesteilung zwischen Johann Albrecht I. und Ulrich. 1557. Aushebung der Nonnenklöster. 1572. Sternberger Reversalen 1573. Erbvertrag mit Rostock. 1576. 12. Februar: Johann Albrecht I. stirbt. 1577. Annahme der Konkordiensormel durch Herzog Ulrich. 1585—1592. Ich amt Vii. 1602. Revidierte Kirchenordnung. v. Die Zeit des Dreißigjährigen Krieges. 1607—1658. Adolf Friedrich I. 1607 — 1636. Johann Albrecht Ii. 1621. Teilung des Landes in die Herzogtümer Schwerin und Güstrow. 1628—1629. Wallenstein in Mecklenburg 1631. 19. März: Erstürmung Neubrandenburgs. 1635. Mecklenburg wird in den Prager Frieden aufgenommen. 1643—1645 Mecklenburgs Schreckensjahre. Vi. Tie Zeit zwischen dem Dreißigjährigen und dem Siebenjährigen Kriege. 1648—1755. Kämpfe zwischen Landesherren und Ständen. 1654—1695. Gustav Adolf von Mecklenburg - Güstrow. 1658—1692. Christian Louis I. 1692—1713. Friedrich Wilhelm. 1701. 8. März: Dritte Landesteilnng im Hamburger Vergleich. 1701—1708. Adolf Friedrich Ii. von Mecklenburg - Strelitz. 1708—1752. Adolf Friedrich Iii. von Mecklenburg - Strelitz. 1712. 20. Dezember: Schlacht bei Gadebufch. 1713—1747. Karl Leopold. 1716. Peter der Große in Mecklenburg. 1717. 31. Oktober: Landeskatechismus. 1719. Gefecht bei Walsmühlen. 1719—1735. Die Exekutionstruppen in Mecklenburg. 1719—1728. Die Kaiserliche Kommission in Mecklenburg. 1728. Karl Leopold wird der Regierung entsetzt. 1747—1756. Christian Ludwig Ii. 1752—1794. Adolf Friedrich Iv. von Mecklenburg - Strelitz. 1755. 18. April: Landesgrnndgefetzlicher Erbvergleich.

13. Mecklenburgische Geschichte zum Gebrauche in höheren Schulen - S. 45

1899 - Leipzig : Voigtländer
— 45 — des ebenfalls eingezogenen Bistums Ratzeburg begnügen, während Karl mit der früheren Johanniterkomthurei Mirow abgefunden wurde. — Auch bethätigte Johann Albrecht reges Interesse für Handel und Schiffahrt, für Kunst und Wissenschaft. So ließ er den Schweriner See durch einen Kanal mit der wismarschen Bucht verbinden, und die Fürstenhöfe zu Wismar und Stargard, wie die Schlösser in Schwerin und Dömitz wurden wieder prächtig ausgebaut. Die Universität Rostock gelangte durch Berufung tüchtiger Professoren zu neuer Blüte, und zahlreiche Lateinschulen und deutsche Elementarschulen wurden im Lande gegründet. Der Herzog ging auch wohl selbst in die Schulen und prüfte die Kenntnisse der Schüler, wie er denn bis an sein Lebensende sich eifrig mit wissenschaftlichen Studien mannigfacher Art beschäftigte. — Bereits am 12. Februar 1576, etwas über 50 Jahre alt, ist er gestorben. Alle seine Regierungshandlungen zeugen von einer ungewöhnlich hohen Auffassung des Herrscherberufes; er war einer der ausgezeichnetsten Fürsten, die Mecklenburg jemals gehabt hat. \ \. Die Erstürmung und Plünderung Neubrandenburgs durch Ciüy (J(63j)* Als die Absicht Kaiser Ferdinands Ii., in ganz Deutschland die Herrschaft der katholischen Kirche mit Waffengewalt wieder herzustellen, immer klarer hervortrat, wurde auch unser Mecklenburg in die Wirren des Dreißigjährigen Krieges hineingezogen. Die Herzöge Adolf Friedrich von Schwerin und Johann Albrecht Ii. von Güstrow unterstützten König Christian Iv. von Dänemark, der zum Feldherrn des niedersächsischen Kreises erwählt worden war, im Kampfe gegen den Kaiser. Nach der Niederlage bei Lutter am Barenberge sagten sie sich zwar vom Bunde mit Christian los, aber trotzdem besetzte Wallenstein 1627 Mecklenburg und wurde bald darauf vom Kaiser mit diesem Lande belehnt. Die Herzöge mußten fliehen, Wallenstein aber hielt seinen feierlichen Ein-

14. Lehrbuch der neueren Geschichte - S. 35

1880 - Berlin : Habel
35 land dauernd und übermächtig würde. Zudem hielt der Kaiser-feinen Vetter und seinen Schwiegervater immer noch in Gefangenschaft, während er, Moritz, letzterem doch die Freiheit verbürgt und ihn dadurch zur freiwilligen Gestellung zu Halle vermocht hatte. Die Belagerung Magdeburgs im Jahre 1550—1551, an welcher Stadt er auf Befehl des Kaisers die 1550-1551 Reichsacht vollziehen sollte, in welcher sie sich noch vom schmal-kaldischen Kriege her befand, gab dem Kurfürsten den Vorwand, Truppen zu sammeln, und während er die Belagerung in die Länge zog, schloß er heimlich einen Bund mit Mecklenburg und dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg (-Kulm-bach 1. Leider ging er aber auch einen Vertrag ein mit Heinrich Ii. von Frankreich, um dessen Hilfe gegen den Kaifer zu erlangen, demzufolge derselbe die deutschen Bistümer Metz, To ul und Verdun besetzen sollte, und wurde dadurch zum Verräter an seinem Vaterlande. Ohne daß Karl V. etwas ahnte, brach Moritz plötzlich im März 1552 1552 von Thüringen auf und stand schon im Mai vor Innsbruck. Der Kaiser floh bei Nacht und Nebel nach Villach; die Kirchenversammlung zu Trient stob auseinander. Karl V. zog nun zwar sofort gegen Frankreich zu Felde, um Heinrich Ii. die von demselben besetzten Reichsgebiete wieder zu entreißen, aber er belagerte Metz vergeblich, und die lothringischen Bistümer blieben nach dem im I. 1556 zu Vaueelles (bei Cambray) abgeschlossenen Waffenstillstände bei Frankreich und für Deutschland verloren. b. Der Passauer Vertrag; Moritz' Ende. Am 29. Juli ward unter der Bürgschaft des Reiches der Passauer Bertrag geschlossen. Nach demselben mußten die fremden Kriegsvölker entlassen, die Fürsten in Freiheit gesetzt werden. Zu Mitgliedern des Reichskammergerichtes sollten fortan auch Protestanten zugelassen und zur Abstellung von Beschwerden über verletzte Reichsgesetze binnen Jahresfrist ein Reichstag, fowie zur Einigung in der Religion ein Nationalkonzil berufen werden. Moritz erlebte den endgiltigen Religionssrieden nicht. Markgraf Albrecht von Brandenburg-Kulmbach wollte den Passauer Vertrag nicht anerkennen und fuhr fort, katholische Stifter zu branoschatzen. Voll Eifersucht gegen die Erfolge seines früheren Verbündeten, dem auch der Kaiser günstig gesinnt war, besiegte Moritz den 9. Juli 1553 die Markgräflichen 1553 bei Sievershausen (unweit Celle), starb aber schon zwei Tage darauf, erst 32 Jahre alt, an seinen in der Schlacht empfangenen Wuudeu. Es folgte ihm in der Kurwürde sein Bruder August. 3'

15. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 48

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
21. Die Reformation in Mecklenburg. 1. Albrecht X Ii., der Schöne. 1503—1547. — Die beiden Brüder Albrechtvii. und Heinrichv., die Söhne Heinrichs des Dicken, waren verschieden geartet. Albrecht Vii. war dem Leibe nach der schönste Mann seiner Zeit, aber von hochstrebendem Geist und von stolzem Gemüt. Er wollte mit seinem Bruder nicht gemeinschaftlich regieren, sondern drang auf Teilung, welche dieser zum Besten des Landes zu verhindern wußte. Albrecht Vii. war mit seiner Gemahlin Anna, einer Tockter des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg (1499—1535), oer Reformation anfangs günstig gesinnt und berief Heinrich Möllens zu seinem Hofprediger. Bald traten jedoch beide Gatten zum Katholicismus zurück. Vielleicht wurde der ehrgeizige Fürst zu diesem Gesinnungswechsel durch die lockende Aussicht veranlaßt, mit Hülfe des Kaisers, der katholischen Reichs-sürsten und auch des Lübecker Bürgermeisters Wullenweber die dänische oder schwedische Krone zu gewinnen. Diese und andere auswärtigen Bestrebungen brachten ihm aber weiter nichts als Schulden ein. Albrecht Vii. starb nach einem unruhigen Leben am 5. Januar 1547. Er hinterließ außer einer Tochter 5 Söhne: Johann Albrecht, Ulrich, Georg, Christoph und Karl. Seine ihn bis 1567 überlebende Gemahlin blieb eine der eifrigsten Beschützerinnen des Katholicismus im Lande. 2. Heinrich V., brr Friedfertige 1503—1552. — Während Albrecht Vii. das Eindringen der Reformation zu hindern suchte, war Heinrich V. der neuen Lehre von Herzen zugethan, scheute aber ein offenes Vorgehen gegen den Katholicismus. Er wollte es weder mit dem Papste noch mit dem Kaifer verderben, blieb deshalb den Reichstagen zu Speyer (1529) und Augsburg (1530) fern und trat dem 1531 geschloffenen Schmalkaldener Bunde nicht bei. Erst nach dem Nürnberger Religionsfrieden 1532 trat er offen mit feiner lutherischen Gesinnung hervor und nahm in diesem Jahre das heilige Abendmahl unter beiderlei Gestalt. Mit Luther trat er in Briefwechsel und bat ihn um evangelische Prediger. Täglich betete er morgens und abends den 71. Psalm. Heinrich residierte meist in Schwerin, Albrecht hielt in Güstrow Hof. 3. Die Ansänge der Reformation. 1523—1534. — Nächst Rostock fand die Reformation zuerst ihren Eingang in Schwerin und Wismar. In Schwerin verkündigte seit 1524 der Hofprediger Heinrich Möllens das lautere Evangelium; 1527 folgte er dem Rufe der Wismarfchen Bürgerschaft und gewann auch in der alten Hansestadt schnell die Herzen der Lehre Luthers. Möllens' Nachfolger am Hose wurde Jürgeu Westphal; außer demselben wirkten in Schwerin die beiden Sendboten Luthers Martin Oberländer und Ägidius Fab er. In Güstrow predigte Joachim Kruse die Reformation. Bis zum Jahre 1534 hatte die Reformation in den meisten mecklenburgischen Städten festen Fuß gefaßt: von hier aus flutete die reformatorifche Bewegung über das platte Land. Der erste Edelmann, der dem mecklenburgischen Landadel durch die Berufung eines lutherischen Predigers ein rühmliches Vorbild gab, war Dietrich von Maltz an auf Grubenhagen. Nicht jeder ward

16. Kurzer Abriß der Mecklenburgischen Geschichte - S. 21

1820 - Rostock : Adler
-er verstorbene Oheim zum Bischof von Schwerin ernannt hatte. Weil beyde sich nicht vergleichen konnten, so ertheilte der Kaiser dem Herzoge von Braunschweig den Auftrag, die Sache beyzulegen, und nach mancherley Streitigkeiten, wobey sogar kaiserliche Executionötruppen in Mecklenburg ein- rückten, kam es endlich zu einem Vergleiche, nach welchem Johann Al brecht I. fein väterliches *555 Land, und Ulrich seines verstorbenen Oheims Antheil erhielt. Da Johann Al brecht sich verbindlich gemacht hatte, seinen jüngern Bruder Christoph zu versorgen, so verschaffte er ihm das Biöthum Raheburg, und die Aussicht 1554 auf das Erz bist hum zu Riga; aber, da dieser nach vielen in Liestand ausgeftandenen Un- annehmlichkeiten, nur zum Besitze deö ersten Bis- thnms gelangte, so trat ihm Johann Albrecht die Aemter Gadebusch und Tempzien ab. Wahrend der Zeit wurden die mecklenburgi- schen Herzoge mit in die Religionshandel in Deufchland verwickelt, nur nahmen sie das soge- nannte Interim nicht an. Nach dem Pas- 1548 sauer Vertrage und dem bald darausgeschlos- 155z jenem Religionsfrieden wurde die Refor- 1555 mation völlig in Mecklenburg eingeführt. Es wurde 155a diemecklenburgifchekirchenordnung gedruckt, 1552 und in den beyden folgenden Jahren eingeführt; 1553,54 es wurden die Klöster nach und nach ausgehoben und dieueberreste deepabstthums abgeschafft; und vor allem wurde die Universität zu Rostock durch A r- nold Burenius und andre berühmte Gelehrte wieder in Aufnahme gebracht. Auch war es eine Folge der Reformation, daß Einer der drey Land- stande, der Pralacenstand aufhörte. Da es si 1552

17. Geschichte für mecklenburgische Schulen - S. 170

1914 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 170 rva t. ?! ^ren ermmbete Großherzog Friedrich Wilhelm von Strelitz starb, folgte ihm sein Sohn Adolf Friedrich V. Dieser und Friedrich ^-ranz Iv. von Schwerin haben sich seit dem Jahre 1908 vergeblich bemüht dem Lande eine andere Verfassung zu geben. Der letzte Versassunaslandtaa kam im Fruhlmg 1913 zusammen. Weil er sich mit der Regierung nicht einiaen konnte, wurde er bis zum Herbst dieses Jahres vertagt. Z. Stammtafel der mecklenburgischen fürsten, Niklot f 11601). I Pribislaw 1167—78. Heinrich Burwy I. 1179—12272) I (Heinrich Burwy Ii.) Johann 1227—64, Herr zu Mecklenburg (Hauptlinie). Heinrich I. der Pilger, 1264—1302. Heinrich Ii. der Löwe 1302—29. Nikolaus, Fürst zu Wenbcn. iwerle-Gustrow.) (Linie erlischt 1436.) Heinrich Burwy Iii., Herr zu Rostock. (Linie erlischt 1314.) Albrecht Ii. der Große, Herzog von Mecklenburg Johann, Herzog von Stargarv^. 1 1329—79.__________________________________________(Linie erlischt 1471 mit Herzog Ulrich.) Heinrich Iii. 1379-84. Albrecht Iii. 1379-1412»), Albrecht Iv. Albrecht V. 1417-23 t 1388. Pribislaw t 127,-, Herr zu Parchirn. (Das Land fällt schon vor seinem Tode um 1256 an bieemberenßinien.) Magnus I. 1379—84«) I Johann Iv. 1395-1422. I Heinrich Iv. der Dicke 1436—77 I Magnus Ii. 1477—1503. Heinrich V. der Friebsertige I5u3—52. Albrecht Vii. 1503—47. Johanns Witwe Katharina Regentin 1423—36. Joliann V. f >443. Heinrichs Iv. Sohn, Albrecht Vi., f 1483. Johann Albrecht I. 1547-Johann Vh. 1585—92. Ulrich 1555—1603. Karl 1603—10 6). Aböls Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin 1592—1658. Christian I. (Louis) 1658—92. (Friedrich.) Johann Albrecht Ii. von Mecklenburg-Güiirow 1611—3b7) _________(Linie erlischt 1695 mit Gustav Slbolf.) Friedrich Wilhelm, 1692—1713. Karl Leopolb 1713—47. Aböls Friedrich Ii. von Mecklenburq-Strelitz») I 1701—08. Christian Ii. Ludwig I 1747—56. Aböls Friedrich Iii. 1708—52 Friedrich bei Fromme 1756—85. (Ludwig.) Friedrich Franz I, Großherzog 1785—1837. Friedrich Ludwig. Paul Friedrich 1837—42. Friedrich Franz Ii. 1842—83. (Karl Ludwig Friedrich.) Adolf Friedrich Iv. 1752—94. Karl Ii., Großherzog | 1794—1816. Georg 1816—609). Friedrich Wilhelm 1860—1904. Adolf Friedrich V. seit 1904 | Gem.: Elisabeth von Adolf Friedrichs) Anhalt. Friedrich Franz Ui.»°). Johann Albrecht, | 1883—97 Regent 1897—1901. Friedrich Franz Iv. feit 1897 (1901) “). I Gem.: Alexandra v. Cumberland. Friedrich Franz geb. 1910. . ) N'klot gilt als Stammvater der mecklenburgischen Fürsten. — -) Nach Heinrich Burwys I. Tod Landes- teilung zwischen seinen vier Enkeln. - 3) Im Jahre 1352 Lanbesteilung in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenbura-s ?r$>av L f t?ar 1363—95 König von Schweden. — 5> Für die Folgezeit ist zu beachten, daß es B ^rstgeburtverbfolge noch nicht gab, daher oft eine gemeinsame Regierung mehrerer Erben bestand. — «r«. ^ ^!^n gemeinsame Regierung, aber getrennte Hofhaltung und geteilte Einkünfte, und zwar Johann o .echt L, Albrecht Mi. und Adolf Friedrich I. bis 1611 in Schwerin, Ulrich und Karl in Güstrow. — 7) 1611 Lanbesteilung in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow. — 8) 1701 Lanbesteilung in Mecklenburg-Schwerin rß f°rote Einführung des Rechtes der Erstgeburtserbfolge in beiden Ländern. — 9) Georgs Geichwister waren Prinz Karl, der Führer der Strelitzer Truppen in den Freiheitskriegen, und die Königin Luise von -Preußen, — ") Friedrich Franz' Iii. Geschwister, resp. Stiefgeschwister, sinh Paul Friedrich, Marie Paulowna, Johann Albrecht, Anna Elisabeth, Großberzogin von Oldenburg, Friedrich Wilhelm +, Adolf Friedrich, Heinrich, Gemahl der Königin Wtlhelmtna von Hoslanb. — ") Friedrich Franz' Iv. Geschwister sind Alexandrine, Königin von Kar? Borwi n^^ ' Kronprinzessin des Deutschen Reiches. — --) Adolf Friedrichs Geschwister sind Marie, Jutta,

18. Bilder aus der Mecklenburgischen Geschichte - S. 144

1898 - Berlin [u.a.] : Süsserott
Zeittafel. 789 Karls des Groen Feldzug gegen die Wilzen. 929 Heinrichs I. Sieg bei Lenzen. 955 Ottos I. Sieg an der Recknitz. 1066 Sturz des christlichen Wendenfrsten Gottschalk. 1147 Wendenkreuzzug Heinrichs des Lwen. 1160 Niklots Tod. 1167 Pribislav erhlt von Heinrich den Lwen das Obotritenland zurck. (Gunzelin von Hagen Graf von Schwerin). 1227 Schlacht bei Bornhved. Hauptlaudesteilung. 131112 Rostocker Krieg. 1316 Schlacht bei Gransee. 1317 Belehnung Heinrichs des Lwen mit den Lndern Rostock und Stargard. 1348 Erhebung der mecklenburgischen Fürsten zu Herzgen. 1352 Albrecht der Groe berlt seinem Bruder Johann I. die Herrschaft Stargard. 1358 die Grafschaft Schwerin fllt an Mecklenburg. 1364 Albrecht der Groe gewinnt fr seinen Sohn Albrecht Iii. das Knigreich Schweden. 1370 Die Hansa schliet mit Waldemar Iv. von Dnemark den Stralsunder Frieden. 1389 König Albrecht von Schweden gert in dnische Gefangenschaft. 1419 Grndung der Universitt Rostock. 1427 Aufruhr in den Seestdten. 1436 Das Frstentum Werle (Wenden) wird mit Mecklenburg vereinigt. 1442 Erbhuldigung der Mecklenburger an die Markgrafen von Brandenburg. 1471 Das Herzogtum Meckleuburg-Stargard fllt an die Hauptlinie zurck. 1491 Beendigung der Rostocker Domfehde. 1523 Union der Stnde. Beginn der Reformation in Mecklenburg. 1549 Sternberger Landtag (Anerkennung der Reformation durch die Stnde). 1552 Herzog Georg erstrmt die Ehrenberger Klause und fllt vor Frankfurt. 1573 Rostocker Erbvertrag. 1621 Teilung des Landes in die Herzogtmer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg Gstrow. 1628-29 Wallenstein in Mecklenburg. 1631 Eroberung Neubrandenburgs durch Tilly. 1635 Die Herzge Adolf Friedrich und Johann Albrecht El shnen sich wieder mit dem Kaiser aus. 163738 Mecklenburgs Schreckensjahre. 1648 Im westflischen Frieden berlt Mecklenburg die Herrschaft Wismar an Schweden und erhlt die Frstentmer Schwerin und Ratzeburg. 1675 Eroberung Wismars durch die Brandenburger und Dnen. 1701 Setzte Landesteilung im Hamburger Vergleich (Herzogtmer Mecklenbnrg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz). 1712 Schlacht bei Gadebusch.

19. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 34

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
34 — land dem „Augsburger Interim", durch das den Evangelischen nur geringe Zugeständnisse gemacht wurden, zu unterwerfen. Schon hatte Karl es in Süddeutschland mit Gewalt durchgeführt, und dem Norden Deutschlands drohte dasselbe Schicksal; auch an Mecklenburg erging die Weisung zur Anerkennung der neuen Verordnung. Da beriefen Johann Albrecht und Heinrich die Stände nach Sternberg und setzten den einmütigen Beschluß durch, das Interim zurück- Resormation zuweisen und beim evangelischen Glauben zu verharren, von den Damit hatte die Reformation in Mecklenburg Ständen an« y ' u ertünnt 1549.1 hre gesetzmäßige Anerkennung gefunden. Aber die Lage der Herzöge, besonbers Johann Albrechts, war sehr schwierig. Magbeburg würde wegen seiner Weigerung, das Interim bnrchzusühren, vom Kaiser in die Acht erklärt, und die Ausführung derselben Moritz v o n S a ch s e u übertragen. Wenn dieses „Bollwerk des Protestantismus" fiel, mußte man sich auf das Schlimmste gefaßt machen. Für Johann Albrecht war die Sache um so bebenklicher, als seine Bniber Ulrich und Georg Teilnahme an der Regierung verlangten. Es war ihm freilich gelungen, sich mit Ulrich, welcher zum Bischof vou Schwerin erwählt war, vorläufig zu einigen, aber Georg bebrohte ihn mit Waffengewalt und hatte sich zubem auf die Seite des Kaisers gestellt. Neben der allgemeinen Not der Glaubensgenossen bewog ihn beshalb die eigene schwierige Lage, sich mit gleichgesinnten protestantischen Fürsten zu verbinben. Zunächst schloß er zu Königsberg mit dem Herzoge Albrecht von Preußen, mit bessen Tochter er sich verlobte, und dem Markgrafen Johann von Küstrin ein Bündnis und war in der nächsten Zeit unablässig für die Erweiterung desselben tätig. Als dann Kurfürst Moritz

20. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 95

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 95 - 1525. 22. Dezember: Johann Albrecht I. geboren. 1532 Slüters Tod. * jfsäfmrt» wird mmw. s a 1552. Kriegszug Johann Albrechts I. und fernes Bruders Georg gegen Karl V. 1552 Aufhebung der Mönchsklöster. 1555. Landesteilung zwischen ^ohann Albrecht I. und Ulrich. 1557. Aufhebung der Nonnenkloster. 1572. Sternberger Reversalen. 1573. Erbvertrag mit Rostock. 1576. 12. Februar: Johann Albrecht I. starbt. 1577. Annahme der Konkordienformel durch herzog Ulrich. 1585—1592. Johann Vii. 1602. Revidierte Kirchenordnung. T. Die Zeit -es Dreißigjährigen Krieges. 1607—1658. Adolf Friedrich I. 1607 — 1636. Johann Albrecht Ii. . 1621. Teilung des Landes in die ^erzoßtumcr Schwerin und Güstrow. 1628—1629. Wallenstein in Mecklenburg 1631 19. März: Erstürmung Neubrandenburgs. 1635. Mecklenburg wird in den Prager Frieden aufgenommen. 1643—1645 Mecklenburgs Schreckensjahre. Vi. Die Seit zwischen dem Dreißigjährigen und freut Siebenjährigen Kriege. 1648—1755. Kämpfe zwischen Landesherren und Ständen. 1654—1695. Gustav Adolf von Mecklenburg - Güstrow. 1658—1692. Christian Louis h 1692-1713. Friedrich Wilhelm. ^ ( 1701. 8. März: Dritte Landcsteüuug unhamburgerverglelch 1701—1708. Adolf Friedrich Ii. von Mecklenburg - Strelitz 1708—1752. Adolf Friedrich 111. von Mecklenburg - Stretch. 1712. 20. Dezember: Schlacht bei Gadebnfch. 1713—1747. Karl Leopold. 1716 Peter der Große in Mecklenburg. 1717. 31. Oktober: Landeskatechismus. 1719. Gefecht bei Walsmühlen. 1719—1735. Die Exekutionstruppen in Mecklenburg. 1719—1728. Die Kaiserliche Kommission in Mecklenburg. 1728. Karl Leopold wird der Regierung entsetzt. 1747—1756. Christian Ludwig Ii. 1752—1794. Adolf Friedrich Iv. von Mecklenburg - Streutz. 1755 18. April: Landesgrundgesetzlicher Erbverglelch.