Ähnliche Ergebnisse
1799 -
Altona
: Hammerich
- Autor: Voss, Johann Heinrich, Bredow, Gottfried Gabriel
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, ISCED 5 – Tertiärbereich
Gefchichte
52s
bunen blieben im Amte, und gleich hart-
näckig. — Auf Ein Mahl erhält man Nach-
3s7a.u, rieht, neue Schwärme von Galliern rückten
3t>7 gegen Rom. Alles bebte: Camillus wird Dicta-
tor, zerftreuet die Gallier; doch vermag er
nichts gegen Licinius und Sextius. Er fand
jeden Widerftand vergeblich, und auf feinen
Rath gingen n 11 e drei Gefetze, (Leges Liciniae,)
durch, — Um indefs die Pairicier für diele
Aufopferung etwas zu entfehädigen, ward die
Gerichtsbarkeit vom Konfulate getrennt, und
einer neuen Obrigkeit, dem Prätor, über-
geben, der nur aus den Patriciern gewählt wer-
den follte. Anfangs war nur Einer, nachher wa-
ren zwei, urbanus und peregrinus; unter Cäfar
fechzehn. 1) Zur Freude über diele Vereinigung
wurden die Lu di maximi vier Tage gefeiert;
und da die Aediles plebeii die Spiele
nicht geben wollten, übernahmen es Patricier,
und auch aus ihnen wurden von jetzt an Ae-
diles cur ul es, (wegen ihrer Seffel,) ge-
wählt. Sie forgten für Schönheit und Sicher-
heit der Stadt, für Mundvorrath und fürscbau-
fpieie, (Munera.) Auch waren sie Auffeher
•über Religion und Cenforen der Bücher, we-
nigfiens der öffentlichen Schaufpiele. Nun
388 o.u.ward der gelobte Tempel der Eintracht gebanet,
889 a.u. und im nächften Jahre ftarb Camillus an der
heftig wüthenden Seuche, über achtzig Jahr
alt. Abergläubige Mittel gegen die Seuche.
M. Curtiusi-, 3^2 a. U. — Allmählig kamen
rum alle Aemter und Ehren an die Plebejer.
3p4 g Xj^pöselius erhielt als der erite Plebejer einen
-36o
s) Praetor dat dicit, acldicit; wenn er fein Amt an»
Citt, g:ebt er ein Fdictmi, (Ins honorarium.)
1866 -
Münster
: Coppenrath
- Autor: Welter, Theodor Bernhard
- Auflagennummer (WdK): 24
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Bürgerschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
284
Das Einzige, was er in diesem Streite für die Patricier noch
retten konnte, war, daß von dem Consulate das Richteramt
getrennt, und dieses einer besonderen Magistratsperson, Prätor
genannt, der immer Patricier sein sollte, übertragen wurde.
Zur Feier dieser Aussöhnung ward ein großes viertägiges
Fest angeordnet. Nach alter Sitte wurden bei öffentlichen
Festen Volksspiele veranstaltet,-deren Besorgung gegen eine kleine
vom Staate ausgeworfene Summe den Aedllen oblag. Als
diese sich aber jetzt weigerten, den Mehraufwand zu bestreiten,
erboten sich sogleich einige Patricier dazu. Das gab Veran-
lassung zur Wahl besonderer patricischer Aednen, die
man Aediles curüles rannte, weil auch sie wie die Consuln,
Censoren und Prätoren in Amtsgeschäften auf einem beson-
deren Sessel, sella curülis, saßen, die übrigen Aedilen hießen
nur plebejische.
Seitdem die Patricier aus den Hauptvorrechten ihrer Ge-
burt verdrängt waren, blieb der Kampf um gleiche Berechti-
gung zu den noch übrigen Ehren und Würden nur ein Spiel
für das Volk. Schon nach zwei Jahren (364) wurde ein Ae-
dilis curülis aus dem Plebejer-Stande gewählt, neun Jahre
später (355) auch ein Dictator, fünf Jahre darauf (350)
ein Censor, und abermals vierzehn Jahre später (336) selbst
ein Prätor. Und als im Jahre 300 sogar das Priester-
thum, das noch immer den Patriciern vorbehalten blieb, eben-
falls den Plebejern zugänglich wurde, da endlich hatte aller Unter-
schied aufgehört. Da endlich war die alte Scheidewand, welche
diese ehrwürdigen Stände so lange von einander getrennt hatte,
gestürzt; siegreich ging das Volk aus dem zweihundertjährigen
Kampfe um gleiche Berechtigung mit den Patriciern hervor.
91. Kriege gegen die Samniter (342—290).
Um so kräftiger konnten nun die wieder ausgesöhnten Bür-
ger gegen ihre Feinde zu Felde ziehen und die Eroberungen
1885 -
Berlin
: Barth
- Autor: Fischer, Ernst Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 9
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
8 29. Patricier und Plebejer.
(gewöhnlich sechs) Kriegstribunen mit consularischer Gewalt (tribuni militares consulari potestate), die auch aus den Plebejern wählbar waren und mit patricischen Consnln abwechselten. Dagegen wurden zur Vermögensabschätzung der Bürger und zur Aufsicht über die Sitten zwei patricifche Censoren für je ein Lustrum (Zeitraum von 5 Jahren) neu eingeführt (lectio senatus, recognitio equitum — regimen morum disciplinaeque Eomanae).
Der immer noch auf den Plebejern lastende Druck veranlaßte! 376 drei Gesetzesvorschläge der Tribunen %. Licinius Ätylo und^L. s Sertiuz^ es sollten, die, gezahlten Zinsent^om Kapital der Schulden abgerechnet, der Rest aber binnen drei Jahren abgezahlt werden; ferner sollte ein Bürger höchften§y^X)0* Morgen Staatsdomäne besitzen, das Übrige zur Verteilung an me 'Grundbesitzlosen herausgegeben werden; endlich sollte je einer der künftigen Confulu aus den Plebejern gewählt werden dürfen (rogationes Liciniae Sextiae: 1) nt deducto eo de capite, quod usuris pernumeratum esset, id quod superesset, triennio aequis portionibus persolveretur; 2) ne quis plus quin-genta jugera agri publici possideret; 3) ne tribunorum militum comitia fierent consulumque utique alter ex plebe crearetur).
L. Sextius selbst ward der erste plebejische Consul 366^ vom t Consulat aber zweigte man die Oberleitung der Gerichts^Meit (die -und behielt diese noch den Patriciern vor. Außerdem wurden den zwer plebejis^Mäd^^M^W^pmxicische.wlmefmt, welchen die Ehre der sellararun^tngetäumt wurde (aediles curules). Danach gelangten die Plebejer rasch zu allen anderen Ämtern, auch zu denen der Quästoren (Schatzmeister), der cnrulischen Ädilen, der Dictatoren, Censoren, Prätoren, endlich auch der Pontifices und Auguren Jw) (lex Ogulnia); die Wahl der höheren Magistrate verblieb den C^uriat-comitien. J.
Während so der Zwiespalt im Innern sich nach Billigkeit ausglich, erstarkte das Volk unter des Sen^s einsichtiger Leitung zu höchster Tüchtigkeit. Einfaches Leben Zucht erzeugten ein Geschlecht
von unbeugsamer Mannhaftigkeit, dem für das Vaterland kein Opfer zu groß war. Bei dem unablässigen Drange der Kriegsarbeit blieb die Pflege der Künste und Wissenschaften zurück; in der Anlage gewaltiger Heerstraßen, Wasserleitungen n. s. w. bewährte sich der praktische Sinn des Volkes. Religiöse Verehrung widmeten die Römer am innigsten den Gottheiten des Krieges und des Hauses: Juppiter und Juno, Mars, Quirinus, Hercules, Vesta (vestalische Jungfrauen),
4. Bd. 1
- S. 196
1837 -
Stuttgart
: Scheible
- Autor: Bourgon, Jean Ignace Joseph, Courtin, Carl
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
196
der erschrockene Senat wohl ein ‘), daß er nachgeben
müsse. Von den Patriciern begleitet, bestieg daher Ca-
millus das Capitol, gelobte ^) der Eintracht einen Tem-
pel, und verkündigte dem Volke, daß die drei Gesehes-
vorschläge vom Senate angenommen 3) seyen. Sie wur-
den auch sogleich in Anwendung gebracht^), und Sextus
zum Consul ernannt. Die Einführung des plebejischen
Consultâtes zog auch die der plebejischen Dictatur und
Censur Nachsicht). Marci us Rutilili s war der erste
Plebejer, der im Jahre 351 zum Dictator, und drei
Jahre später zuin Censor ernannt wurde.
Um sich für den erlittenen* * 6) Verlust zu entschädigen,
suchten die Patricier die zahlreichen, mit der consulari-
schen Gewalt verbundenen ') Vorrechte zu vermindern,
und sich einige derselben ausschließlich zuzueignen^). Bis-
her war die Gerechtigkeit von den Consuln oder ihren
Bevollmächtigten gehandhabt^) worden. Unter dein Vor-
wände, diese seyen mit anderen Geschäften zu sehr über-
häuft"), schlugen die Patricier die Einführung eines
neuen Amtes vor, das") in der Gerechtigkeitspstege be-
stehen sollte. Dieses Amt wurde auch wirklich eingeführt,
und erhielt den Namen Prätur. Die Prätoren mußten
Patricier seyn. Ursprünglich gab es nur einen Prätor;
121 Jahre nachher ernannte man deren zwei. Ein an-
deres patricisches Amt, die curii lische Ae di lit ät,
wurde zu derselben Zeit eingeführt. Man hatte große
Spiele angeordnet"), um die Versöhnung des Volkes
mit dem Senate zu feiern; allein die plebejischen Aedilen
weigerten sich, dieselben zu geben"), wahrscheinlich, weil
1) einsehen, comprendre 2) vouer 3) adopter 4) in An-
wendung bringen, exécuter 5) nach sich ziehen, entraîner
6) qu’ils venaient de faire 7) Ulti etw. verbunden, attaché a
qqcli. 8) s’attribuer 9) administrer Io) Zu sehr Überhäuft, sur-
chargé 11) dont les fonctions 12) ordonner 13) weigerten .,.
geben, s'/ refusèrent.
1895 -
Dresden [u.a.]
: Ehlermann
- Autor: Schultz, Ferdinand
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
Erster Zeitraum. — § 4. Wirtschaftliche und bürgerliche Kämpfe. 17
4) Die Rechtsgültigkeit der Ehen von Plebejerfrauen mit Patriciern wird durch die Zwölftafelgesetzgebung ausgeschlossen, dagegen 444 durch das Gesetz des Tribunen Canulejus an- 444 erkannt.*)
5) Die Diktatur wird durch die volksfreundlichen Va-lerisch-Horazischen Gesetze (s. o. B, 2) der Berufung unterstellt und dadurch ihrer unbeschränkten Macht entkleidet.**)
C. Bürgerlich. 1) 420 erlangen die Plebejer das Recht, das Amt von Quästoren (s. § 2. Iii, 3) zu bekleiden.
2) Das Konsulat wird den Plebejern zugänglich gemacht.
a) 444. Canulejus (s. o. B, 4) stellt den Antrag, ein Konsul dürfe aus dem Plebejerstande gewählt werden.***) — Abtrennung der wichtigen Censur (Einschätzung zur Steuer, Aushebung zum Heerdienst, Senatorenwahl, Aufsicht über die Sitten) von dem Konsulamte und Einrichtung des (außerordentlichen) Amtes von Militärtribunen mit Konsulargewalt (tribuni militares consulari potestate), das den Plebejern zugänglich gemacht wird. Der Senat bestimmt, ob Militärtribunen oder Konsuln zu wählen seien.
b) 367. Die Gesetze des Licinius Stolo und L. Sex- 367 tius (s. o. Ii. A, 3 u. 4) setzen fest, daß immer ein Konsul Plebejer sein müsse.f) Das Amt eines Prätor und das zweier patriciseher Ädilen (aediles curules) wird abgezweigt. Letzteren lag u. a. die kostspielige Leitung der Spiele ob,
die von den Plebejern anfangs gern den Patriciern überlassen, später aber auch übernommen wird. 366 L. Sextius erster 366 plebejischer Konsul.
3) Bald werden auch die übrigen Ämter den Plebejern zugänglich: die Diktatur (356), die Censur (351), die Prätur (337), die Priesterämter (300).
Stufenfolge der Ämter: Quästur, Ädilität, Prätur, Konsulat.ff)
4) 312 Aufnahme von Männern niedrigsten Standes in den Senat und Einreihung von Freigelassenen und Besitzlosen in die Tribus durch den Censor Appius Claudius.
*) ut connubia plebei cum patribus essent.
**) ne quis ullum magistratum sine provocatione crearet, qui creasset, eum ius fasque esset occidi.
***) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret.
t) ne tribunorum militum comitia fierent consulumque utique alter ex plebe crearetur,
ft) 180 v. Chr. bestimmte das Gesetz des Tribunen Villius das für die einzelnen Stufen erforderliche Alter: für die Quästur das 31., die Ädilität das 37-i die Prätur das 40., das Konsulat das 43. vollendete Lebensjahr.
Schultz, Römische Geschichte. 2
1874 -
Paderborn
: Schöningh
- Autor: Stein, Heinrich Konrad
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
— 285 —
Romani noch ein vierter Festtag hinzugefügt wurde und die Patricier sich bereit erklärten, die Mehrkosten für diese Erweiterung der öffentlichen Spiele selbst zu tragen. Ausser der Besorgung dieser Festspiele hatten die curulischen Aedilen dieselben polizeilichen Obliegenheiten wie die plebeischen; sie hatten aber vor diesen den Vorzug einer sella curulis im Senate.
Durch die Licinischen Gesetze war der Plebs die Bahn .zu den übrigen Aemtern schon geebnet. So wurde ihnen denn auch die Dictatur (356) und bald darauf (351) auch das Censoramt zugestanden. Um die Aemter möglichst vielen zugänglich zu machen, wurde bestimmt, dass Niemand in einem Jahre zwei Aemter und Niemand dasselbe Amt binnen 10 Jahren bekleiden dürfe, 342.
2. Leges Publiliae, 338. Noch mehr wurden die Rechte der Plebs durch die Gesetze des plebejischen Dictators Q. Publilius Philo erweitert:
a) ut plebiscita omnes Quirites tenerent. Das Gesetz ver-ordnete wahrscheinlich, dass ein Senatusconsultum auf dem Gebiete der Staatsverwaltung nur durch ein Plebiscit Gültigkeit erhalten solle, wenn nämlich die Tribunen die Einholung eines solchen verlangen würden.*)
b) ut legum, quae comitiis centuriatis ferrentur, ante initum suffragium patres auctores fierent, dass zu den Beschlüssen der Centuriatcomitien die Bestätigung der Curiat-comitien nicht mehr erforderlich sei.
c) ut alter utique ex plebe censor crearetur, wodurch bestimmt wurde, dass regelmässig ein Censor Plebejer sein solle, was bereits vorübergehend schon früher gestattet war (Liv. Viii, 12).
Im folgenden Jahre 337 wurde Publilius Philo als der erste Plebejer zum Prätor gewählt.
3. Lex Ogulnia, 300. Die Tribunen Q. und C. Ogulnius erwarben denn auch den Plebejern Zutritt zu dem Collegium der Pontifices und Augures. Andere, politisch minder wichtige Priesterthümer, wie das der drei grossen Flamines und
*) So nach Lange Ii, 587.
1893 -
Dresden
: Ehlermann
- Autor: Schultz, Ferdinand
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
Erster Zeitraum. — § 5. Die Unterwerfung der Sabeller etc. 17
Konsul dürfe "aus dem Plebejerstande gewählt werden.*) — Abtrennung der wichtigen Censur (Einschätzung zur Steuer, Aushebung zum Heerdienst, Senatorenwahl, Aufsicht über die Sitten) von dem Konsulamte und Einrichtung des (ausserordentlichen) Amtes von Militärtribunen mit Konsulargewalt (tribuni militares consulari potestate), das den Plebejern zugänglich gemacht wird. Der Senat bestimmt, ob Militärtribunen oder Konsuln zu wählen seien.
b) 367. Die Gesetze des Licinius Stolo und L. Sex- 367 tius (s. o. Ii. A, 3 u. 4) setzen fest, dass immer ein Konsul Plebejer sein müsse. **) Das Amt eines Prätor und das
zweier patricischer Ädilen (aediles curules) wird abgezweigt. Letzteren lag u. a. die kostspielige Leitung der Spiele ob, die von den Plebejern anfangs gern den Patriciern überlassen, später aber auch übernommen wird. 366 L. Sex- 366 tius erster plebejischer Konsul.
3) Bald werden auch die übrigen Ämter den Plebejern zugänglich: die Diktatur (356), die Censur (351), die Prätur (337)5 die Priesterämter (300).
Stufenfolge der Ämter: Quästur, Ädilität, Prätur, Konsulat.***)
4) 312 Aufnahme von Männern niedrigsten Standes in den Senat und Einreihung von Freigelassenen und Besitzlosen in die Tribus durch den Censor Appius Claudius.
Zweiter Abschnitt.
Von der Beendigung des Ständekampfes bis zur Unterwerfung des eigentlichen Italiens.
Von 366 (300) — 266 v. Chr.
§ 5. Die Unterwerfung der Sabeller
und der mit ihnen verbündeten Volksstämme.
I.'Roms Stellung in Italien. Rom durch Ausgleich der Stände innerlich gefestigt, im S. an der Schwelle Kampaniens, im N. mit einem Fuss in Etrurien (s. o. § 3. Ii, c und Iii), entwickelt sich zu einer starken Militärmacht.
*) ut alterum ex plebe consulem fieri liceret.
**) ne tribunorum militum comitia fierent consulumque utique alter ex plebe crearetur.
***) 180 v. Chr. bestimmte das Gesetz des Tribunen Villius das für die einzelnen Stufen erforderliche Alter; für die Quästur das 31., die Ädilität das 37-i die Prätur das 40., das Konsulat das 43. vollendete Lebensjahr.
Schultz, Römische Geschichte. 2
1881 -
Berlin
: Weidmann
- Autor: Jaenicke, Hermann
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten, Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Antike
88
Die Römer. Ii. Die Zeit der Republik.
suln noch mehr eingeschränkt; die Verwaltung der Krieas-kasse, bte ihnen bisher zukam, übernahmen nämlich zwei patri-cnche Quästoren (Zahlmeister). Auch dies Amt wechselte jährlich und wurde nach kaum 30 Jahren den Plebejern zugänglich.
Tie Canulejischen Gesetze. Die Consulartribunen 444—366 Einsetzung der Censoren 444. Konnubium. Consulartribunen.] ~te "ächste Zeit brachte neue hartnäckige Kämpfe, aber auch neue Borteile für die Plebejer. Der Volkstribun Cannlejus setzte durch, daß bte Ehen zwischen Patriciern und Plebejern sortan rechtsgültig sein sollten, was bisher nicht der Fall gewesen war; und er beantragte, daß stets einer der beiden Konsuln ein Plebejer sein letztere '^n*ra3 8^ug zwar nicht durch, aber man erreichte, daß statt der Consuln jährlich drei (zuletzt 6) Kriegs-tr ibunen mit eonsul arisch er Gewalt gewählt wurden und daß stch unter diesen Plebejer befinden durften.
,r l^Die Censoren.] Freilich wurde die Macht dieser Consulartribunen dadurch geschmälert, daß ein neues patrieisches Amt die Censur, eingeführt wurde. Die zwei Censoren, welche nur'alle 5 Jahre gewählt wurden, hatten 1) die Bürger- und Steuer-listen nach den 5 Klassen auszustellen, 2) den Senat und die Ritterschaft (equites) von unwürdigen Mitgliedern zu säubern und endlich 3) die Aufsicht über die Sitten der Bürger zu führen Es waren also höchst einflußreiche Beamte.
Die Licinisch - Sextischen Gesetze. Einsetzung der Prätoren und kurulischen Adilen 367. [Dü Licinisch - Sextischen Gesetze.] Gefahrvolle Kriege nach außen, namentlich gegen die Etruscer und Gallier (s. S. 90) bewirkten, daß der Ständekampf längere Zeit ruhte. Kaum war aber die Gefahr vorüber, als sich die Plebejer um so emsiger regten. Nach abermaligen heftigen Auftritten gewährte man ihnen durch die Gesetze der Volkstribunen Licinius und ^extius 1) eine Erleichterung in der Abzahlung ihrer Schulden., 2) einen Anteil am Staatsacker, indem kein Bürger (also auch kein Patricier) mehr als 500 Morgen vom ager publicus besitzen sollte und 3) die Teilnahme am Konsulat, welches wieder hergestellt wurde; ein Cousul sollte nun stets aus dem Stande der Plebejer gewählt werden.
^Die Prätoren.] Wieder wurde aber ein wichtiger Teil der consul arischen Amtsgeschäfte abgezweigt und den Patriciern allein überwiesen, nämlich die Rechtspflege. Dieselbe übte von
1850 -
Regensburg
: Manz
- Autor: Höfler, Constantin
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Bayern
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
Die Plebejer erringen das Consulat. 263
billigere Verkeilung der Staatsgüter angeordnet, und eine
mildere Behandlung der Schuldner festgesetzt wurde (368). Der
Antrag wegen des plebejischen Consulats wurde aber bis zu dem
Jahre 367 verworfen und Camillus, der Sieger der Vejenter
und Selten, zum Dictator ernannt. Dennoch mußten zuletzt
Senat und Dictator nachgeben und wurde auch der letzte Theil
der licinischeu Gesetzvorscbläge angenommen 367. L. Sextius
wurde der erste plebejische Consul (366). Es wurde jedoch die
Prätur, womit die Gerechtigkeitspflege verbunden war, vom Con-
sulate getrennt und den Patriciern zugewiesen. Ebenso die Wahl
zweier Aedilen.
5. Die Plebejer erringen auch die übrigen Würden.
Beinahe 150 Jahre hatte es gedauert, bis die Plebejer
diese Gleichberechtigung zum Consulate mit den Patriciern er-
langten. Als das Consulat errungen war, konnten die übrigen
Würden, die noch immer im ausschließenden Besitze der Palricier
waren, nicht lange mehr verweigert werden. Zuerst erlangten
sie schon (366) Theilnahme an dem Amte der curulischen
Aedilen, die die Stadtpolizei handhabten. Als der Senat dem
plebejischen Consul Tib. Aemilius Mamercinus den Triumph
verweigerte, und bei dem Streite hierüber die Ernennung eines
Dictators nothwendig wurde, ernannte Tib. Aemilius den Ple-
bejer Q. Poblilius Philon, seinen Kollegen, zum Dictator (339).
Dieser aber stellte nun drei Gesetze auf. Das eine hob die
Bestätigung der Plebiscite durch die Curien auf, das andere nahm
gleichfalls den Curien die Bestätigung durch die Centurienbeschlüsse,
das dritte aber bestimmte, daß ein Censor immer plebejisch
sehn müsse. Schon 351 war der erste Plebejer Censor geworden,
im Jahre 337 gab es den ersten plebejischen Prätor. Im Jahre
300 ward auch das Priesterthum ihnen eröffnet und die Gleich-
stellung vollendet.
6. Sieg der Römer über die Gallier.
Beinahe zur selben Zeit als Rom die Kämpfe bestand, durch
die es plebejische Consuln erhielt, wurden auch die Kriege mit den
Galliern beendigt, welche meistens glückliche Zweikämpfe, des
T. Manlins Torquatus, des Marcus Valerius Corvus, zu
Gunsten der Römer entschieden. Der Ruhm, den die Einzelnen.
1877 -
Leipzig
: Senf
- Autor: Horch, Ludwig
- Auflagennummer (WdK): 5
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Realschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Realschule, Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
111. Rom. Gesch. bis zur Gründung des Kaiserthums. 117
von Latium gelegenen volscischen Landschaft durch Errichtung von neuen Kolonien.
Durch den vejentischen und gallischen Krieg war die Noth der ar* men Besitzer furchtbar gestiegen. Es gelang zwar den Patriciern, des M. Manlins Capitolin ns, den sie des Strebens nach dem Königthum anklagten, sich durch einen Hochverraths-Prozeß 384 zu entledigen. Aber die Vereinigung der reichen Plebejer mit der leidenden Bauernschaft veranlaßte die licinisch-sextischen Gesetzvorschlage, aufgestellt von den Tribunen Gajus Licinins und Lucius Sextins, die angeblich nach eilsjährigem Kampfe, in einem einzigen Gesetzvorschlag vereinigt, 367 durchgingen. Die lex Licinia agraria verordnete, daß kein Bürger mehr als 100 Rinder und 500 Schaase auf die Gemeinweide treiben, auch nicht mehr als 500 Jngera von dem Staatslande in Besitz (possessio) nehmen dürfe und daß ferner die Gutsbesitzer unter ihren Feldarbeitern eine zu der Zahl der Ackersklaven im Verhältniß stehende Zahl freier Arbeiter verwenden sollten. Das Gesetz über die Schulden lex Licinia de aere alieno verschaffte den Schuldnern durch Ab-tng der gezahlten Zinsen vom Kapital und Anordnung von Rückzah-lungssristen Erleichterung. Endlich setzte die lex Licinia fest, daß ein Eonsul immer Plebejer sein müsse (ut alter consul ex plebe creare-tur), auch sollten die Plebejer zu dem auf zehn Mitglieder vermehrten Priester-Collegium der Orakelbewohner (decemviri sacris faciundis) Zutritt haben, das Militairtribunat mit consnlarischer Gewalt aber aufhören. Die Rechtspflege trennte man vom Confnlat und bestellte dafür einen Prätor, dessen Amt war, einen Richter anzuweisen (dare iudicem), das Recht zu sprechen (dicere sententiam) und die Sache zuzusprechen (addicere rem). Auch die Marktaufsicht und die damit verbundenen Polizeigerichte, so wie die Ausrichtung des Stadtfestes kam an zwei neu ernannte Aedilen, zum Unterschied von den plebejischen die Gerichts st nhl-Aedilen genannt (aediles curules).
Allein diese neuen Aemter, so wie die meisten der übrigen, allein noch den Patriciern vorbehaltenen, Aemter, kamen auch schnell in den Besitz der Plebejer und zwar die curulische Aedilität sogleich, während auch Patricier bald die plebejische Aedilität bekleideten. 356 wurde der erste plebejische Dictator erwählt, 351 waren beide Censoren zum ersten Mal Plebejer, 337 war der erste plebejische Prätor und 300 wurde durch die lex Ogulnia den Plebejern auch der Zutritt zu den Priesterämtern eingeräumt, doch nur zu den politisch wichtigeren, den Collegien der Pontifices und der Augures. An die ausschließliche Wählbarkeit
1848 -
Jena
: Frommann
- Autor: Stüve, Carl Georg August
- Auflagennummer (WdK): 8
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
26
Dieser Kampf um gleiche Rechte, durch das Volk und
die Tribunen gegen die Patricier geführt, dauert bis 366
fort, oft durch Kriege mit den Volskern, Vejentern, Etrus-
kern, Aequern (die Fabier) unterbrochen. Cincinnatus,
vom Pfluge hergeholt, einmal als Cónsul und zweimal als
Dictator, unterjocht die Aequer, und stellt die Ruhe eine Zeit-
lang wieder her. (Unterdrückung des Mälius. Kriegstribu-
nen mit consular. Gewalt.)
Diedecemvirn, Ge setze der 12 Tafeln.— Nach-
dem eine Gesandtschaft in Griechenland Gesetze gesammelt,
sollen patricische Decemvirn mit dictatorischer Macht ein für
alle Römer gleiches Recht begründen. Diese, unter Appius
Claudius ihre Gewalt ausdehnend, werden von dem Volke
unter des Virgin in s und Ici liu s Anführung gestürzt, 450.
Doch bleiben die Patricier noch im Besitz der Staatsgewalt.
Ein völlig gleicher Antheil der Plebejer und Patricier an
den Aemtern und der Gewalt des Staates wird endlich bewirkt
durch die Li ci Nischen Gesetz vorschlüge, nach denen ein
Plebejer mit einem Patricier jedesmal zum Cón-
sul gewählt wird, 366. (Censoren, Aedilen, Prätoren.)
tz. 23.
Morn gegen -re Gallier und Samniten.
K8s — B8o.
Die Römer haben nach und nach alle kleine Völkerschaf-
ten des mittlern Italiens von sich abhängig gemacht, von 500
bis 400 v. Chr. (Latiner, Volsker, Vejenler, Aequer.) —
Veji von Camillus erobert 596, Falerii.
Rom d u r ch die Gallier verbrannt, 369. — Die
Senonischen Gallier, celtischen Ursprungs, belagern Clu-
sium; durch die Fabier gereizt ziehen sie gegen Rom. Nie-
derlage der Römer am Al lia; Nom verbrannt und das Ca-
pitol sechs Monate lang belagert, von Manlius Capitoli«
nus vertheidigt. Der Abzug der Gallier durch 1000 Pfund
Goldes erkauft. (Sage von der Rettung des Capitols durch
Wachsamkeit der Ganse und den Sieg des Carmllus.) Ca-
millns der zweite Gründer Roms. Krieg mit den Volskern
und Etruriern. Uebergewicht der Patricier, Manlius. (Li-
cinische Gesetze §. 22.)
Krieg mit den Samniten (342 — 290). Ihr An-
griff auf Campanie» veranlaßt den Krieg, an dem bald ganz
Unteritalien Theil nimmt. Ein Friede mit ihnen evregt den
1858 -
Hannover
: Hahn
- Autor: Beck, Joseph
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
273
Frieden zwischen den beiden Ständen (die concordia omnium)
zu vermitteln, und erbaute der Eintracht einen Tempel am
Fuße des Capitols, auf dem seither darnach genannten Eintrachts-
platze. Die Gesetze wurden nun vom Senat und den Eurien
bestätigt, und L. Sextius Lateranus als erster plebeji-
scher Consul 366 (388 a. U.) neben einem Patricier erwählt. -
4) Uebrigens hatten die Patricier, nur ihre Standesehre
beachtend, auch diesmal sich nicht gescheut, das consulare im-
perium zu verringern. Unter dem Vorwand, daß nur ste das
Recht verständen, wußten sie das Richteramt vom Consulat, als
dies den Plebejern zugänglich ward, zu trennen und für sich allein
in Anspruch zu nehmen. So wurde für die Rechtspflege gleich-
sam ein dritter Consul, ein praetor judex oder urbanus, wie
er gewöhnlich hieß, in den Centuriatcomitien aus der Mitte des
Adels erwählt. Ebenso erlangten die Patricier, daß man zwei
weitere und zwar patricische Ae di len bestellte, die aediles
curules von der sella curulis, dem Gerichtsstuhle, genannt wur-
den, da sie unter dem Praetor mit der niedern Gerichtsbarkeit
betraut waren.
§. 139.
Ausgleichung der Stände. — Die Nobilität.
1) Mit der Annahme der licinischen Gesetze war die
politische Gleichstellung der Plebejer mit den Patriciern im We-
sentlichen entschieden. Denn wiewohl die Patricier durch Ernen-
nung von Dictatoren und Interregen namentlich das Gesetz über
Theilung des con8ular6 imperium zwischen beiden Ständen ge-
raume Zeit zu umgehen suchten, und durch Wahlumtriebe bis-
weilen zwei patricische Consuln durchsetzten, so wußten doch die
Tribunen durch Beharrlichkeit die errungenen Rechte der Plebejer
nicht nur zu behaupten, sondern diesen auch rasch nach einander
Zutritt zu allen Hähern Magistraten zu verschaffen. Zuerst er-
langten die Plebejer Zutritt zu der jüngst geschaffenen Magistra-
tur, zur curutischen Aedilitüt der Patricier; schon im zehn- *7v
ten Jahre, nachdem der erste Plebejer das Consulat bekleidet
hatte, ward C. Marcius Rutilus aus plebejischem Stande
erstmals zum Dictator ernannt, und derselbe fünf Jahre später
zum ersten plebejischen Censor erwählt.
2) Bald nachdem die licinischen Gesetze unbestrittene Gel-
tung sich verschafft hatten, wurde durch ein Plebiscit zur Wah-
rung der Freiheit festgesetzt (um 341): Niemand solle dieselbe
Magistratur vor 10 abgelaufenen Jahren bekleiden
(ne quis eundem magistratum intra decem annos caperet
Liv. 7.42); und gleichzeitig: Niemand solle zwei verschiedene
zugleich bekleiden. Ferner erklärte ein Plebiscit in demselben
Beck, griech. u. röm. Gesch. 3. Ausl. 18
1837 -
Berlin
: Duncker & Humblot
- Autor: Pischon, Friedrich August
- Auflagennummer (WdK): 2
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1832
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Antike
82 Geschichte des Alterthums, m. Zeitr. 2. Cap. §. 115— un.
o.
Zweiter Abschnitt.
Von Erlangung des Consulats durch die Plebejer
bis zum Anfange der punischen Kriege.
Rom durch innre Einung und Tugend stark wachst vom Stadt-
sgebiete zum herrschenden Landgebiete Italiens.
Von 366 (388 a. U.) bis 264 (490 a. u.)
I. Gruppe. Letzte Rämpfe der Patricier und Plebejer bis
zur Theilnahme dieser an allen Aemtern bis 300 (451).
§. 115. a) Bis zur plebejischen Dietatur — 356. —
Die neue Ordnung der Dinge wurde durch die Pest, an welcher
auch Camillus starb, und durch mancherlei Noth gestört. In eine
Erdspalte, welche auf dem Forum sich öffnete, soll der Ritter M.
Curtius die Götter zu versöhnen sich gestürzt und dararff die
Kluft sich wieder geschlossen haben (362). In einzelnen Käm-
pfen gegen Einfalle der Gallier geschahen ruhmwürdige Thaten,
wie nach der Sage Manlius, seitdem Torquatus genannt, ei-
nem im Zweikampf erlegten Gallier eine Kette genommen und
Valerius in ähnlichem Kampfe durch Hülfe eines Naben gesiegt
und den Beinamen Corvus erhalten haben soll. Wider den
Willen des Senats wurde ein Plebejer, C. Martius Rutilus,
zum Dictator ernannt und triumphirte über Etrusker und
Falisker 356. — b) Bis zum Aufruhr 342. Noch einmal er-
wachte der patricifche Stolz.- Gewaltthätig übertrat man öfter
das licinische Consulatgesetz und hielt ein anderes Gesetz über
den Wucher auf. Dies scheinen die Gründe eines großen Auf-
ruhrs, der im Samnitenkriege ausbrach; aber durch Valerius
Corvus Weisheit und durch neüe Gesetze (Ein Consul sollte, •
beide könnten Plebejer sein, keiner ein Amt^vor 10 Jahren
wieder verwalten) wurde die Eintracht hergestellt und das lici-
nische Gesetz hinfort nie mehr gebrochen. — c) Bis zum
plebejischen Pontificat — 300. Nun wuchs die plebejische
Macht unaufhaltsam unter den aüßern Kriegen. Q. Pub lili us,
der als Dictator 339 berühmte Gesetze gegeben (Beschlüsse der
Plebs binden alle Quinten, Ein Censor immer Plebejer), wurde
auch 337 erster plebejischer Prätor. Viele Colonicen wurden
1825 -
Altona
: Hammerich
- Autor: Bredow, Gottfried Gabriel
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13, ISCED 5 – Tertiärbereich
der Römer.
535
pele, und brachte große Beute nach Piora. —
Der ehrgeizige Manlius, durch Camillus Ruhm
beleidigt, brachte das Ackergesetz wieder in Vor-*
schlag, und gewann sich großen Anhang im
Volke. Die Patricier fürchteten ihn: Cossus
wird Dictator, und Manlius gefangen; allein das
Volk befreiet ihn. Jetzt ward er dreister, hielt 56g a.u, c
heimliche Zusammenkünfte; und das Volk, lange
gerührt durch den Anblick des Kapitols, verur- 584
theilte ihn endlich, vom Kapitol herabgestürzt zu 570 a. u. c
werden. — 371 müssen die Patricier in die
Vertheilung der pontinischen Sümpfe und eini-
ger andern Aecker willigen; die Kriege gegen die
Volsker währen fort.
8. Endlich mufste weibliche Eitelkeit veran-
lassen, dafs die Plebejer fast ganz gleiche Rechte
mit den Patriciern erhielten. Die an den Pie- /
bejer C. Licinius Stolo verheirathete Tochter des
Patriciers Ainbustus ward beleidigt durch die Vor-
züge ihres Schwestermannes, der Kriegs - Tribun
war. Auf ihr Anreizen bringt es der Vater da-
hin, dafs Licinius und ein edler Plebejer, Sex-
ttus, für das nächste Jahr zu Volks - Tribunen 57g a. u. c,
erwählt werden; und diese bringen drei Gesetze
in Vorschlag: 1. dafs die Konsul-Würde wieder
eingeführt, und immer ein Plebejer zum Konsul
erwählt; 2. dafs die bezahlten Zinsen als auf das
Kapital bezahlt angesehen werden; und 3. dafs
kein Bürger mehr als 500 Morgen Acker besitzen
sollte. — Die Patricier erschraken , die übrigen
8 Tribunen wurden gewannen, und die Gesetze
verhindert. Das Volk aber störte jede Wahl,
und 5 Jahre hindurch herrschte völlige Anarchie
in Rom; nur die beiden Volks - Tribunen behaup-
teten ihre Gewalt, und regierten Alles. 384 370
a. u. c. gaben sie zwar zu: dafs Kriegs - Tribunen 53.j a.u. c,
gegen die Velitrer gewählt würden, doch ver-
gafsen sie auch nicht der Gesetze. Vergeblich
wurden M. Furius Camillus und nach ihm P.
Manlius zu Dictatoren erwählt: die beiden Trw
bunen blieben im Amte, und gleich hartnäckig.
1916 -
Leipzig
: Ploetz
- Autor: Ploetz, Karl
- Auflagennummer (WdK): 18
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
86
Alte Geschichte, Römer.
Als neues patrizisches Amt wird die Prätur eingerichtet
zur Leitung der Rechtspflege, die bisher den Konsuln oblag.
Der Prätor, von 6 Liktoren begleitet, ist auch Stellvertreter
der Konsuln, wenn sie von Rom abwesend sind. Später außer
dem praetor urbanus ein praetor inter peregrinos (für die Aus-
länder) eingesetzt. Ferner treten den plebejischen Ädilen zwei
kurulische Ädilen zur Seite; sie üben gemeinsam mit ihnen die
Markt- und Straßenpolizei und veranstalten die öffentlichen
Festspiele, namentlich die ludi Romani alljährlich im September,
(cura annonae, cura urbis, cura ludorum); in der Führung
dieses Amtes wechseln Patrizier und Plebejer Jahr um Jahr ab.
Nach und nach werden alle Ämter den Plebejern zu-
gänglich, die Censur 351, die Prätur 337. Auch zu den Priester-
kollegien der Pontifices und Augures erhalten die Plebejer
Zutritt (300 lex Ogulnia).
Der Not der armen Plebejer, die auch nach den Licinischen
Gesetzen wiederkehrt, wird durch Ackerverteilungen und Grün-
dung von Bürgerkolonien nach glücklich geführten Kriegen
abgeholfen. Bereits 326 Aufhebung der Schuldknechtschaft
durch die lex Poetelia.
Im Jahre 287 secessio plebis auf den Janiculus. Durch
die lex Hortensia werden die plebiscita (82) in den concilia
plebis den populiscita in den Centuriat-Komitien gleichgestellt.
Nach diesem Ausgleich entwickelt sich allmählich ein neuer
Gegensatz zwischen dem Amtsadel (Optimales, Nobiles), der
die Patrizier und reicheren Plebejer umfaßt, und dem Bürger-
stande (Plebs im späteren Sinne). Doch kann sich der Amts-
adel (ius imaginum) nicht so schroff wie der bisher geltende
Geburtsadel gegen den Bürgerstand abschließen, sondern er-
gänzt sich fortwährend durch Aufnahme neuer Mitglieder
(homines novi). Durch Volkswahl gelangt der Bewerber
(candidatus) zu den Ämtern, durch das Vertrauen der Censoren
in den Senat. Reihenfolge der Ämter: Quästor, Ädil, Prätor,
Konsul, Censor. Über das gesetzmäßige Alter s. S. 102.
Der Senat leitet namentlich die auswärtige Politik und die
Finanzverwaltung. Die oberste Entscheidung in der Gesetz-
gebung und bei Kriminalprozessen steht nach wie vor bei den
Komitien, und zwar sowohl bei den Centuriat- wie bei den
Tribut-Komitien, welche alle Bürger, Patrizier und Plebejer,
jedoch mit verschiedener Abstimmungsordnung, umfassen. Hin-
sichtlich des Wahlrechts bleibt der Unterschied, daß die ma-
gistratus maiores (Konsuln, Prätoren, Censoren) in den Cen-
turiat-Komitien, die magistratus minores (Ädilen und Quä-
storen) sowie die Volkstribunen in den Tribut-Komitien gewählt
werden.
Die Yolkstribunen erscheinen fortan nicht mehr in so
scharfem Gegensatz zum Senat wie während des Ständekampfes.
1892 -
Halle a.S.
: Buchh. des Waisenhauses
- Autor: Brettschneider, Harry
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
I. Bis zum Sturze der etruskischen Macht und zur Ausgleichung der Stände inkom. 67
und Plebejer erhalten Gesetzeskraft.1 Die com. trib. unterscheiden
sich also von den com. centur. nur durch ihren demokratischeren
Abstimmungsmodus. 2. Jeder Magistrat, auch der Dictator, ist
an die Provocation gebunden. 3. Das Tribunat wird wiederher-
gestellt, den Tribunen und Ädilen die Sacrosanctität gewährleistet.
Auch erhielten die Tribunen das Recht den Senatssitzungen zu-
hörend beizuwohnen.
c) Bis zum Ausgleich der Stände (366 bezw. 300).
a) Nun durften die Plebejer hoffen, weitergehende Ansprüche
befriedigt zu sehen. 445 brachte der Tribun C. Canuleius den
Antrag durch, dafs eine rechtsgültige Ehe zwischen Angehörigen
der beiden Stände geschlossen werden könne. Damit war die
gesellschaftliche Gleichstellung der Stände erfolgt. Ferner wurde
erreicht, dafs statt der Consuln Consulartribunen (tribuni militares
consulari potestate an Zahl 3, 4, auch 6) gewählt werden dürften, —
was jedes Jahr der Senat zu bestimmen haben sollte, — und dafs
zu diesem Amte auch Plebejer wählbar sein sollten (thatsächlich
jedoch wurden bis 400 nur Patricier gewählt). Infolge dieses
Zugeständnisses wurde bald darauf (wohl 435) vom Consulat ein
neues Amt, das der 2 Censoren (Schätzer), abgezweigt und den
Patriciern Vorbehalten. Sie wurden alle 5 Jahre auf die Zeit von
iv2 Jahren gewählt; sie hatten die Bürger nach ihrem Vermögen
(ex censu) in die 5 Klassen zu verteilen, die Senats- (lectio senatus)
und Ritterlisten aufzustellen; hatten später auch das gesamte Budget
zu entwerfen, erhielten die Aufsicht über die Sitten und hatten
in dieser Eigenschaft die Befugnis Ehrenstrafen zu verhängen
(notae censoriae; senatu movere, tribu movere). 421 erlangten
die Plebejer den Zutritt zur Quästur. Mit welchem Widerstreben
die Patricier sich alle Zugeständnisse abringen liefsen und welchen
kleinlich-boshaften und tückischen Charakter ihre Politik trug,
1) Dies ist wahrscheinlich der Inhalt des Gesetzes. Übrigens müssen
schon vor dem Decemvirat die Plebiscite der plebejischen Sonderversammlungen
bedingte Gesetzeskraft erlangt haben, vielleicht in dem Falle, wenn der Senat
den betr. Anträgen vorher zugestimmt hatte; unbedingte Gesetzeskraft bekommen
sie seit ca. 287 (lex Hortensia). Daraus ergiebt sich der bedeutende Einflufs,
den seitdem die Tribunen auf die Gesetzgebung erhalten.
1885 -
Heilbronn
: Henninger
- Autor: Egelhaaf, Gottlob
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1884
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Mittelschulen, Gymnasium
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
34. Kapitel. Der Ständekampf bis zu den licinisch-sextischen Gesetzen. 135
und von den Konsuln unter allen Umständen (Mique) einer aus der Plebs genommen werden müssen.
4) Die Plebejer sollen zu einem der drei großen Priesterkollegien, den Zehnmännern für die Befragung der sibylli-nischen Orakelbücher, Zutritt erhalten- die Kollegien der Pontifices und Augurn dagegen sollten noch patricisch bleiben.
Diese vier „Rogationen“ (Gesetzesvorschläge) befriedigten sowohl die Wünsche der ärmeren Plebejer (Antrag 1 u. 2) als die der reicheren und angeseheneren (Antrag 3 u. 4) und wurden deshalb von dem ganzen Stande unter Führung der beiden Tribunen 10 Jahre lang mit solcher Zähigkeit verfochten, dafs die Altbürger am Ende ihren Widerstand fallen liefsen; und so wurde im Herbst 367 Lucius. Sextius Lat er anus als erster plebejischer Konsul für das Jahr 366 gewählt. Man erleichterte den Patriciern dadurch das Nachgeben, dafs 366 1) vom Konsulat das gerichtliche Amt (wie 443 die ( ensür) abgezweigt und dafür ein neuer, patricischer, Beamter geschaffen wurde, der Prätor,1) und dafs 2) neben die plebejische Ädilität (S. 127) die kur ul is che gestellt wurde; die beiden, zunächst den Altbürgern entnommenen, kurulischen Ädilen hatten die Aufsicht über den Markt, die Strafsen, Wirtschaften und öffentlichen Spiele zu führen, und die plebejischen teilten sich mit ihnen in diese Geschäfte, die mit dem Wachstum der Stadt immer zahlreicher und umfassender wurden; die Ädilen hatten seitdem die Stadtpolizei im weitesten Sinne zu handhaben.
f. Mit der Annahme der leges Liciniae Sfxtiae durch den Senat war der Ständekampf nach über 130jähriger Dauer im Princip entschieden; die Plebejer, welche schon seit ihrer Wahlfähigkeit zur Quästur ohne Zweifel auch in den Senat eingedrungen waren — wenn dies nicht schon 510 begonnen hat —, waren von nun ab befähigt, das höchste Staatsamt zu bekleiden, und alle anderen Ämter fielen ihnen im Laufe der nächsten zwei Menschenalter zu gleichen Teilen mit den Patriciern zu. Dies geschah 366 schon mit der kurulischen Ädilität, 356 mit der Diktatur, 351 mit der Censur, 337 mit der Prätur, 300 durch die lex Ogulnxa mit den Priesterämtern der Pontifices und Augurn. Natürlich gelangten nicht alle Plebejer, sondern in der Regel nur die aus den reichen und angesehenen Familien zu den Ämtern; und aus diesen Familien und den Patriciern bildete sich allmählich
x) Seit 241 giebt es zwei Prätoren (urbänus u. peregiinus), seit Sulla 8, seit Cäsar 16.
1913 -
Münster in Westf.
: Aschendorff
- Autor: Pigge, Heinrich, Widmann, Simon Peter
- Hrsg.: Ernsing, Rudolf
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Oberlyzeum, Studienanstalt
- Schultypen Allgemein (WdK): Mädchenschule
- Schulformen (OPAC): Mädchenschule, Oberlyzeum, Studienanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Mädchen
- Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
Die Verfassung in btt römischen Republik.
145
tentiam), addicit (rem), d. H. er ernennt die Geschworenen, verkündet Las Urteil und sorgt für dessen Vollstreckung. Als zwei Prätoren ernannt wurden, sprach der eine als praetor urbanus Recht zwischen Bürgern,
-er andere als praetor peregrinus Recht zwischen Bürgern und Fremden.
Beim Amtsantritt erließ der Prätor eine Zusammenstellung der Rechtsgrundsätze, nach denen er verfahren wollte (das edictum praetorium).
Ein Teil der Grundsätze ging in alle diese edicta als eiserner Bestand über und hieß edictum perpetuum.
4. Die Censur, errichtet 444, als bestimmt wurde, daß statt der Censur. Konsuln tribuni militares consulari potestate und zwar auch aus dem Plebejerstande gewählt werden konnten. In der Regel wurde nur ein gewesener Konsul zum Censor gewühlt. Die Wahl erfolgte alle fünf Jahre,
jedoch blieben die Censoren nur l1/«, Jahre im Amte. Sie hatten die
Steuereinschätzung (census) vorzunehmen, die Listen für die in den einzelnen Versammlungen Stimmberechtigten zu entwerfen und den Staatshaushalt -festzustellen. Mit der Schätzung war die lectio senatus (die Ergänzung
des Senates) und die Musterung der equites verbunden. Die Censoren
führten die Aufsicht über die Sitten (regimen morum) und konnten durch die nota censoria den Bürgern eine Rüge aussprechen. Auch bekamen sie eine Summe, von der sie nach freier Verfügung Bauten oder Anlagen herstellen lassen konnten, die dann nach ihnen benannt wurden,
Z. B. via Appia, basilica Portia usw. Am Schlüsse der Amtsperiode wurde das auf dem Marsfeld versammelte Volk beim Opfer des suo-vetaurile, das ans Schwein, Schaf und Stier bestand, feierlich entsühnt.
Von dieser Entsühnung (luo sühnen) heißt die ganze Amtsperiode von lüns Jahren lustrum.
5. Das Volkstribunat, errichtet 494 bei der secessio plebis.
Die tribuni plebis, deren Zahl von zwei auf fünf dann auf zehn stieg,
Wurden in besonderen Tribntkomitien der Plebejer gewählt. Sie traten am 10. Dezember ihr Amt an. Sie hatten das Recht, dem einzelnen Plebejer Schutz gegen den Machtspruch der Konsuln zu gewähren (ius auxilii), in den Versammlungen der Plebs aufzutreten und die Verhandlungen zu leiten (ius agendi cum plebe), gegen Amtshandlungen von Beamten durch das Veto zu intercebiereit (ius intercedendi) und das Recht der Verhaftung (ius prensionis). Die Tribunen waren unverletzlich (sacrosancti).
6. Die Ädilität. Gleichzeitig mit den Tribunen erscheinen bie3ibiiit«t. aediles plebis; als Diener der Tribunen bilden sie eine Art Polizei.
Ihre Stellung änderte sich, als 366 neben den aediles plebis die aediles curules ans den Patriziern gewählt wurden. Ihre Ausgabe ist das Polizeiwesen, die cura urbis, baun die Veranstaltung von öffentlichen Spielen.
Später benutzten die jungen Staatsmänner die Gelegenheit, während ihrer Ädilität durch unermeßliche Prachtentfaltung bei den Spielen die Gunst ie§ Volkes zu gewinnen.
Weltgeschichte siir die Cberftuie d. Studixnanst. 1. Bd. 10
1858 -
Hannover
: Hahn
- Autor: Beck, Joseph
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Griechische Antike, Römische Antike
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
274
Jahre, daß auch beide Consuln aus Plebejern gewählt
werden dürfen, was thatsächlich jedoch erst ziemlich spät, als
bereits der Unterschied der alten Stände verschwunden war, vor-
kam. Vom ersten Gesetz wurde jedoch in schwierigen Zeiten —
namentlich in Bezug auf das Consulat seit den punischen Krie-
gen — auf ein Plebiscit Umgang genommen.
3) Höchst wichtig für die Erweiterung der Macht des Vol-
kes sind die Gesetze des plebejischen Dictators Q. Publilius
Philo um 338 (leges Publiliae Philonis):
a. Plebiscite tollen ník Quinten nerbinbeit (ut plebiscita omnes
Quirites tenerent). So trat in Wahrheit die plebs ganz
an die Stelle des alten populus; die patrum auctoritas
oder Beistimmung des Senats zu den Entscheidungen
der Tributcomitien erschien jetzt nicht mehr als gesetzlich noth-
wendig.
b. Die Curien sollen den von der Centurien-Versamm-
lu n g a n g en o mm en e n Gesetzen die Bestätigung nicht
verweigern dürfen. Seitdem war das Bestätigungsrecht der
Curien eine bloße Form.
c. Einer der Censaren solle stets ein Plebejer sein (ut alter
utique ex plebe, quum eo ventum sit, ut utrumque ple-
bejum consulem fieri liceret, censor crearetur).
4) Zwei Jahre nachher wurde Publilius erster plebe-
jischer Prätor, wiewohl die Patricier auf den Alleinbesitz des
Richteramtes großen Werth gelegt hatten. — Doch wichtiger als
solche zum Theil persönliche Fragen war, was zur Verbesserung
der Schuldgesetze und überhaupt des Creditwesens geschah. Durch
die lex Poetilia et Papiria (um 326) wurde die V erpfän-
dung der persönlichen Freiheit des Schuldners verboten,
wenn dieser schwören konnte, daß er hinreichendes Vermögen be-
sitze, um seine Schuld zu bezahlen. Statt des Leibes sollte nun
die Habe für die Schulden haften. Schon in der Zwölftafel-
gesetzgebung war ein gesetzliches Zinsmaximum, acht und ein
drittel Procent (das sog. foenus unciarum), festgesetzt worden;
wer mehr nehme, solle das Vierfache als Strafe erlegen. Der
Zinsfuß wurde allmählig auf 6 vom Hundert ermäßigt (einmal
— wohl nur vorübergehend — war alles Zinsnehmen verboten),
und in Bezug auf Heimzahlung des Capitals gesetzliche Termin-
zahlungen angeordnet. Die Wuchergesetze wurden verschärft und
und durch die Aedilen mit Strenge gehandhabt.
5) Am längsten hatten die Patricier ihre religiösen Vorrechte
und die priesterlichen Stellen gegen die Ansprüche der Plebejer
zu behaupten gewußt. Die beiden großen Dolkstribunen Lici-
nius und Sextius hatten übrigens auch hier die Bahn ge-
brochen. In ihrem zehnten Tribunal hatten sie mit ihren übrigen
Rogationen das Gesetz durchgebracht, daß zur Aufsicht über die
1873 -
Köln
: DuMont-Schauberg
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Antike
- Geschlecht (WdK): Jungen
136. Die Licinischen Gesetze und die Prätur. 487
wie leicht es war, das Licinische Gesetz zu umgcheu. In Folge davon geriet!) denn auch dasselbe schließlich in Vergessenheit, bis Tlb^ G^Kus es von Neuem zu beleben versuchte.
Der dritte Artikel lautete ne tribunorum militum comitia fierent, coii-sulumque uti alter ex plebe crearetur. Das Consnlar-Tribunat sollte also abgeschafft, das Konsulat als die ständige Negierungsform wieder hergestellt werden. Die Theilnahme der Plebejer an demselben sollte dadurch gesichert werden, daß ein Consul nothwendig aus der Plebs gewählt werden müsse. Denn ohne diesen Zwang war nach den Erfahrungen, die man bei der Wahlordnung der Consular-Tribunen gemacht hatte, vorauszusehen, daß das Volk doch nur Patricier wählen würde. Es kam zu einem Compropme des Inhalts, daß allerdings ein Consul aus der Plebs, neben den Consuln aber noch ein Prätor, qui ins in urbe diceret, aus den Patriciern gewählt werden solle. So hatten also die Plebejer die Theilnahme am Imperium erreicht: aber dieses Imperium war verringert. Wiederum waren es die Patricier gewesen, die in der Meinung, das richterliche Imperium für sich erhalten zu können, diese Verringerung bewirkt, und so wider ihre Absicht der Demokratie vorgearbeitet hatten.
Der praetor urbanus, wie der neue Beamte, zum Unterschiede von den praetores cönsules, Hieß, deren College er war, ward unter denselben Auspicien mit ihnen gewählt. Die Urtheilfällung übertrug er in der Regel den von ihm in Übereinkunft mit den Parteien eingesetzten Richtern (arbitri, recuperatores, iudices) oder ständigen Michtercollegien (decemviri, centum-viri); nur ausnahmsweise fällte er in besonders dringenden Sachen das Urtheil selbst. Gericht halten konnte der Prätor nur an den dies fasti. Nur an solchen war es für ihn fas, die drei für die richterlichen Functionen bedeutsamen Worte: d^Jnäinlich iudicium, iudicem). dico (nämlich iur>), addico (nämlich litem, rem) zu sprechen. Der Ort seiner richterlichen Thätigkeit war sein Tribunal auf dem Forum.
Als zur Feier der Eintracht der Stände vom Senate beschlossen wurde, daß ludi maximi, und zwar um einen Tag vermehrt, veranstaltet werden sollten, da führte die unüberlegte Weigerung der plebejischen; Aedilen, die vermehrte Mühwaltnng und vielleicht auch die vermehrtest Losten zu übernehmen, zur Einsetzung einer neuen patrictfchen Magistratur, ^er curulischen Aedilität.
Mit der Annahme'der leges Liciniae Sextiae nach zehnjährigem Kampfe kann man die politische Gleichstellung der Plebejer mit den Patriciern als entschieden betrachten. Freilich gelang es den Patriciern noch öfter, durch Mwrauch der dem Wahldirigenten zustehenden Macht bei der Lauheit der Volksmenge die lex Licinia zu umgehen und zwei patvicifche Consuln wählen zu lassen; aber auf die Dauer halfen biefe kleinlichen Ränke nichts. Auch zu den anbereit patricifchen Aemtern erhielten die Plebejer rasch und