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Kapitel Ii.
Die Zeit Maximilians T.
§ 6. Kämpfe in Italien 1494—-1505.
Karls Viii. Zug nach Italien. Karl Viii. von Frank-
reich zog 1494, mit Lodovico Moro von Mailand verbündet,
über Florenz und Rom ins Königreich Neapel, indem er
die Ansprüche der Anjou (s. Ii. S. 241) wieder aufnahm. Fer-
dinand Ii., Enkel Ferdinands I., flüchtete nach Sicilien. Zum
König vonneapel gekrönt, schob Karl die Verwirklichung
seines Traums, die Türken aus Europa wieder hinauszuwerfen,
auf und kehrte mit der Hälfte seines Heeres zurück. Venedig
hatte gegen Frankreich und dessen Festsetzung in Italien eine
Liga zusammengebracht, an der sich Papst Alexander Vi.
und die katholischen Könige beteiligten, sowie Lodovico
Moro, der von dem französischen Bündnis nicht die erwarteten
Früchte geerntet hatte, und Königmax, den die französische
Diplomatie früher durch Aussicht auf Beraubung Venedigs
zur Unthätigkeit bestimmt hatte. Ein ihm entgegentretendes
venetianisch - mailändisches, vielfach überlegenes Heer schlug
Karl bei Fornuovo (1495), kehrte aber nach Frankreich zurück.
Lodovico Moro, von Schweizern schwer bedroht, wurde wieder
Frankreichs Bundesgenosse und erhielt, unter dessen Lehnsherr-
lichkeit, Genua. Das Königreich Neapel verloren die
Franzosen sehr rasch wieder infolge der Verhasstheit
ihres Regiments und der Unfähigkeit eines ihrer zwei Feldherrn
an Ferdinand Ii., der von einer spanischen Flotte und Land-
macht, wie auch vom Papst und Venedig, unterstützt wurde,
und seinen Oheim und Nachfolger Federigo (1496).
Savonarola. Girolamo Savonarola, Dominikaner (geb.
1452), wirkte inflorenz seit 1482, beherrscht von asketisch-
mittelalterlicher Lebensanschauung und den altväterischen Vor-
stellungen des Kleinbürgertums, vor allem durch die Gewalt
seiner Predigt gegen die Entartung und Verweltlichung
der Kirche und der Geistlichkeit, gegen „Tyrannei“,
Laster und Luxus und für Aufrichtung einer re-
publikanischen Theokratie. Die unsichere und später
zu gefügige Haltung, die Pietro Medici dem heranziehenden
französischen König gegenüber einnahm, bewirkte vollends den
Zusammenbruch der Tyrannis (1494).
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Extrahierte Personennamen: Maximilians_T. Maximilians Karls Karl_Viii Karl Lodovico_Moro Ferdinands_I. Ferdinands_I. Karl Karl Alexander_Vi Alexander Lodovico
Moro Karl_bei_Fornuovo Karl Lodovico_Moro Ferdinand_Ii Ferdinand Savonarola Girolamo_Savonarola Pietro_Medici
Extrahierte Ortsnamen: Italien Karls Italien Frank- Mailand Rom Neapel Sicilien Europa Frankreich Italien Frankreich Frankreichs Genua Neapel Venedig
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wohnliche) Art, wie Tetzel seinen Auftrag durchführte, machte
Luther auf Grund von Erfahrungen an eigenen Beichtkindern
bedenklich, und so suchte er durch 95 Disputationsthesen sich
und andern über Wesen, Wort und Berechtigung des Ablasses
Klarheit zu verschaffen. Luthers am 31. Oktober 1517
an der Thüre der Wittenberger Schlosskirche angeschlagenen
95 Thesen betonten die Notwendigkeit innerer Busse („con-
tritio“), verwarfen aber nur den Ablasskram und die Erstreckung
des Ablasses auf das Fegefeuer; rasch verbreitet, riefen sie eine
allgemeine Erregung hervor, da die Ablassfrage für alle Schich-
ten der Bevölkerung religiöse, finanzielle und nationale Bedeu-
tung hatte. Im literarischen Streit mit Tetzel, der in seinen
Gegenthesen den Ablass in jeglicher Ausdehnung verteidigte,
mit J o h. Eck von Ingolstadt, der in seinen nur handschriftlich
verbreiteten „Obelisci“ Luther als „Böhmen“ anklagte, und mit
dem Dominikaner Silvester Mazzolini Prierias, römischem
Bücherzensor, der Tetzel durchaus, auch wegen des Wortes vom
Geld im Kasten, verteidigte und auf Grund der Anschauung von
der Unfehlbarkeit des die Kirche verkörpernden Papstes jeden,
der eine Massregel der Kurie als unberechtigt angreife, für einen
Ketzer erklärte, gelangte Luther zu grundsätzlicherem
Widerspruch. In seinen „Resolutionen“ (August 1518) be-
tont er die unfehlbare Autorität der Schrift, das
Zusammenfallen der wahren Reue mit dem allein rechtfertigen-
den Glauben und bestreitet dem Papste die Verfügung
über die Verdienste Christi und der Heiligen, die
Gewalt über die Seelen und Gewissen der Gläubigen und die
Entscheidung über Glaubensfragen.
Die Citation zum Ketzerprozess nach Rom war Anfang August
in Wittenberg eingetroffen, aber der Kurfürst Friedrich der
Weise, der seiner Universität ihren bedeutendsten und anziehend-
sten Lehrer erhalten wollte, erwirkte auf dem Augsburger
Reichstage (s. S. 21) vom päpstlichen Legaten Cajetan
(Thomas Vio von Gaeta, früher Dominikanergeneral, einer der
gelehrtesten Theologen seinerzeit), dass dieser Luther nach
Schluss des Reichstags in Augsburg verhörte (12.—14. Okt.).
Luther, den als Ketzer zu verhaften und nach Rom zu
verbringen ein päpstliches Breve vom 23. August angeordnet
hatte, verweigerte den dreimal geforderten Widerruf,
appellierte schriftlich vom „übel berichteten Papst an den
besser zu berichtenden“ und verliess in heimlicher und schneller
Flucht 20./21. Oktober Augsburg. Er appellierte 25. No-
vember feierlich vom Papst an ein Konzil. Aus poli-
tischer Rücksicht auf den sächsischen Kurfürsten (Kaiser-
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Extrahierte Personennamen: Silvester_Mazzolini_Prierias August August Friedrich Thomas_Vio_von_Gaeta August
Extrahierte Ortsnamen: Luthers Wittenberger_Schlosskirche Ingolstadt Christi Rom Wittenberg Augsburg Rom
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Graubünden erlangte sie 1525 freie Bewegung. Schon April 1524
beschlossen alle Orte mit Ausnahme von Zürich und Schaft-
hausen, bei dem Glauben der Altvordern zu bleiben und die ihm
Zuwiderhandelnden zu bestrafen, sowie denen, die dazu die Hand
nicht böten, die Gemeinschaft aufzusagen. Aber Bern, Basel,
Glarus und Solothurn wollten doch von einem gewaltsamen Vor-
gehen gegen Zürich nichts wissen. Jedoch wurden refor motorische
Bewegungen im Thurgau von der Tagsatzung unterdrückt und
drei Züricher, der Mitschuld an einem Klostersturm bezichtigt,
enthauptet. Oktober 1524 schloss die Tagsatzung mit Oester-
reich einen Vertrag über gegenseitige Auslieferung ketzerischer
Unterthanen.
Wiedertäufer. Seit Ende 1523 trat in offenen Gegensatz zu Zwingli,
„dem Endchrist am Grossmünster“, eine Richtung, welche die Forderungen
des Evangeliums und das Schriftprinzip in der Lebensord-
nung noch gründlicher durchführen wollte, dabei aber von den
mittelalterlichen Ideen der Armut, der Weltentsagung, der Ausscheidung einer
besonderen Gemeinde der Heiligen beherrscht, jedoch von ge w alt sam-
revolutionären Strebungen noch frei war. Unter Einfluss Thomas
Münzers verwarfen deren Anhänger die Kinderlaufe und übten im Gegensatz
zu einem Ratsmandat, das die Kindertaufe bei Strafe der Landesverweisung
anordnete, dann die Wiedertaufe als ein Unterpfand der Wiedergeburt und
der besonderen Gnade (daher bei andern: „Wiedertäufer“, „Anabaptisten“).
Zahlreich waren sie auch in St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell, Graubünden.
Als Strafe der Wiedertäufer (bisher Geldbussen, Gefängnis und Ver-
bannung) wurde 1526 das Ertränken festgesetzt und zu Zwinglis
Lebzeiten mit seiner Billigung an vier Personen vollstreckt.
§ 16. Der Bauernkrieg 1525.
Vorläufer seit 1498. Auf gewaltsamen Umsturz der bestehenden Ord-
nung waren gerichtet die geheime, auch viele Weiber umfassende Verbindung
des Bundschuh (s. Ii. S. 251) in der Bruchsaler Gegend (1502, „wir mögen
vor Pfaffen und Adel nicht genesen“) und der Bundschuh im Eisass und Breis-
gau von 1518; vom alten Recht gingen aus die im ganzen friedlich, aber auch
ergebnislos verlaufende Erhebung der Bauernschaft des oberschwäbischen Klosters
Ochsenhausen und wenigstens zu Anfang der „arme Konradu im Herzogtum
Württemberg (1514), welche Erhebung den Herzog Ulrich veranlasste, den
Ständen (Geistlichkeit, Adel und Städten) im Tübinger Vertrag grosse Zuge-
ständnisse zu machen, sowie die Erhebung der Bauern in Krain, Kärnten, Steier-
mark (1515). Auf 1524 hatte die Astrologie eine sündtlutartige Ueberschwem-
mung, eine Erhebung des Volkes und Vertilgung der Mächtigen vorausgesagt.
Ursachen des grossen Bauernkrieges. Sein Zusammen-
hang mit der reformatorischen Bewegung. Die Hauptursache
war die schon längst vorhandene Unzufriedenheit, die zumeist
teils von der rechtlichen, teils von der materiellen Lage des
Bauernstandes herrtihrte (s. Ii. S. 248 ff“.). Aber diese Unzu-
friedenheit wurde durch die reformatorische Be-
wegung und Litteratur gesteigert und erhitzt. Wer
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sich materiell oder rechtlich gedrückt fühlte, übertrug das Schlag-
wort „christliche Freiheit“ auf seine materielle Belastung oder
rechtliche Bindung und mass die bestehenden Ordnungen nach
dem „Evangelium“ (im Süden auch unter dem Einfluss der
Zwingli’schen Reformation). Das „Evangelium“ oder „Gottes
Wort“ wurde Quelle des göttlichen Rechtes. Schon Luthers
Schriften (z. B. die von weltlicher Obrigkeit 1523 und die über
den Nürnberger Reichstagsabschied 1524) enthielten Stellen, die
wider Luthers Willen revolutionär wirken mussten, obwohl Luther
den unbedingten Gehorsam gegen die Obrigkeit als Christen-
pflicht lehrte. Vollends aufreizend wirkten radikale Prediger
(z. B. der aus Orlamtinde vertriebene und aus Kursachsen aus-
gewiesene Karlstadt u. a. in Rothenburg o./T., noch mehr und
mit entschiedener Absicht der von fanatischem Hass der „Gott-
losen“ erfüllte und manchmal von Wahnvorstellungen beherrschte
Thomas Münzer nach seiner Vertreibung aus Allstedt z. B. in
Mühlhausen); aber auch gemässigtere Männer durch scharfes Pre-
digen gegen den Zehnten und alles Zinsnehmen. Auf den Strassen
predigten Bauern und Handwerker, aber auch Gebildete, als
Bauern sich gebärend. Die Verfolgung der neuen Lehre und
ihrer Verkündiger durch die Territorialherren, das Scheitern des
Nürnberger Reichsregiments und seiner Reformpläne legten die
Meinung nahe, dass mit „Stillesitzen“ nichts zu erreichen sei.
Unzufrieden und zum Aufruhr geneigt waren auch die
weniger wohlhabenden oder ganz armen und von der Mitwirkung
am Regiment ausgeschlossenen Teile der städtischen Be-
völkerungen. Eine Bauernbewegung des Jahrs 1524 in der
Grafschaft Stühlingen, im Kletgau und in der Baar war anfangs
noch ganz frei von evangelischen Elementen.
Ausbreitung, augenblickliche Erfolge und Niederlage
der Revolution. Die Revolution ging von Oberschwaben aus.
Die drei Bauernhaufen: der Baltringer Haufen (Bauern des Donau-
thals und der Hochebene von Messkirch an bis zum Lech), der
Allgäuer (worunter die Bauern der Abtei Kempten) und der See-
haufen, die sich Februar oder anfangs März 1525 gebildet hatten,
vereinigten sich 6. März zu einer „christlichen Vereini-
gung“. Der (hauptsächlich von dem bayrischen Kanzler Leon-
hard v. Eck geleitete) Schwäbische Bund begann schon vor-
her mit den einzelnen Haufen zu unterhandeln, um zunächst
gegen den Herzog Ulrich freie Hand zu haben, der sein Herzog-
tum zurückerobern wollte. Ulrich musste, da die Tagsatzung
seine schweizerischen Söldner mit Rücksicht auf den Sieg Karls
bei Pavia (s. § 17) abberief, 12. März vor Stuttgart umkehren.
Am 14. März setzte ein (zweiter) Bauerntag in Memmingen die
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Extrahierte Personennamen: Thomas_Münzer Ulrich Ulrich Karls
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des grossen Zehntens zur Bezahlung des Pfarrers, zur Armenunterstützung
und als Reserve für „Reisegelder“, Ermässigung der Gülten durch ein Schieds-
gericht ehrbarer Leute; Fisch- und Jagdrecht, freie Benützung von Wald zu
Brenn- und Bauholz. Dem entgegenstehende wohlerworbene Rechte sollten
abgelöst werden. Diese nicht extremen Forderungen wurden durch Anführung
von Bibelstellen bekräftigt und erklärt, wenn eine von ihnen als mit Gottes
Wort unvereinbar sich erweise, werde man sie fallen lassen, andererseits
behielt man sich vor, noch andere Forderungen auf Grund des Wortes Gottes
zu stellen. Die Entscheidung über die Schriftbegründung der zwölf Artikel
sollten Gottesgelehrte fällen, darunter Luther, Melanchthon, Zwingli „und
seine Gesellen“. Diese zwölf Artikel waren ein rein agrarisches Programm,
das in einigem, am Massstab des wirtschaftlichen Fortschritts gemessen,
reaktionär war.
Ein allgemeines politisches Programm nationaler Fär-
bung, aber auch von beschränktem politischem Gesichtskreis zeugend, ent-
hält der sog. Verfassungsentwurf des „Heilbronner Bauern-
parlaments“, das aber wohl nie bestand, in Wirklichkeit ein Privatentwurf
des Mainzischen Kellers Weygandt, eine abgekürzte Redaktion der 1523 er-
schienenen „Reformation des Kaisers Friedrich“. Der Ertrag einer umfassenden
Säkularisation sollte die Mittel insbesondere zur Entschädigung der Fürsten
und des Adels für entgehende Abgaben und Leistungen (z. B. Zölle, Umgeld,
ein Teil der Feudalabgaben) liefern. Die Fürsten sollten wieder dem Kaiser
mehr unterthan werden, dagegen der Kaiser auch nur wenig selbständige
Hoheitsrechte besitzen. Ein Netz von einander untergeordneten Gerichten sollte
das ganze Reich umspannen, aber die Doktoren des geistlichen wie des welt-
lichen Rechtes von jedem Gericht, wie auch von der Verwaltung ausgeschlossen
sein, jedoch an jeder Universität ein Spruchkollegium von drei Doctores des
kaiserlichen Rechts bestehen; endlich sollte Eine Münze, Ein Mass und Gewicht
geschaffen werden. Für Kapitalbesitz wurde ein Höchstbetrag festgesetzt.
Die Bauern suchte, auf die Dauer vergeblich, zu einer mässigen, ein
ehrliches Mitwirken des Adels ermöglichenden Haltung, wie zu einer zweck-
mässigen und planvollen Kriegführung zu bestimmen Wendel Hipler. Im
allgemeinen waren die Odenwald - Neckarthaler Bauern gemässigter und ver-
ständiger als die fränkischen, die nur an Einziehung allen Kirchengutes und
Beseitigung des Adels als besonderen Standes dachten.
Luther und die Bauern. Luther war die Begründung rein weltlicher
Forderungen durch Gottes Wort nach seiner ganzen Richtung zuwider, den
„Herrn Omnes“ betrachtete er immer mehr mit Misstrauen. In seinen „Er-
mahnungen zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“
hatte er noch sehr scharfe Worte für die Fürsten und deren „Schinden und
Schätzen“ und ermahnte sie, es mit der Güte zu versuchen; die Bauern, seine
„lieben Freunde“, warnte er vor den Schwarmgeistern und vor der immer
unchristlichen Rebellion. Er schlug ein Schiedsgericht aus Grafen, Herren und
Städtern vor, unternahm es aber — im Widerspruch mit seiner sonstigen
Stellungnahme — die Leibeigenschaft aus der Schrift zu rechtfertigen. Als
aber seine Bemühungen, im Thüringischen durch Predigten die revolutionäre
Glut zu dämpfen, vergeblich waren und besonders in seiner Nähe die schwersten
Gewaltthaten erfolgten, da sah er in der Empörung einen Anschlag des Sa-
tanas gegen die von ihm vertretene heilige Sache und erliess im Mai (noch
vor Niederwerfung des Aufstandes) seine furchtbare Kampfschrift „Wider die
räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ : „Solche wunderliche Zeiten
sind jetzt, dass ein Fürst den Himmel mit Blutvergiessen besser verdienen
kann, denn mit beten“, — „darum steche, schlage, würge, wer da kann“!
Seine späteren Ausfälle gegen die fürstlichen „Bluthunde“, die „rasenden,
wütenden, unsinnigen Tyrannen, die auch nach der Schlacht nicht mögen Blutes
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61
werden sollte; jedoch überwies er für die einzelnen Fälle die
Entscheidung, ob es sich um eine Religionssache handle, dem
Reichskammergericht (Anfang 1533), und dieses liess. solchen
Prozessen, ohne Rücksicht auf die Rechtsverwahrung der Schmal-
kaldener (Anfang 1534), ihren Lauf. Karl war von der katho-
lischen Mehrheit des Regensburger Reichstags die Verpflichtung
auferlegt worden, dafür zu sorgen, dass ein Konzil innerhalb
sechs Monaten einberufen werde und binnen Jahresfrist zu-
sammentrete.
Türkenkrieg. S o 1 i m a n, der einen Angriff auf das Reich
plante, war Juli 1532 in Ungarn erschienen, wurde aber drei
Wochen lang durch die heldenmütige Verteidigung der Feste
Güns aufgehalten. Als Karl nach langem Zögern mit nicht
ganz 80000 Mann (worunter 41000 Mann Reichstruppen) von
Regensburg aus donauabwärts zog, wagte Soliman keine
Hauptschlacht und zog zunächst gegen Graz, dann über
Ungarn heim. Auf einen Einmarsch in Ungarn und gegen
Zäpolya verzichtete Karl, zum Teil wegen der geringen Neigung
Bayerns und der evangelischen Stände, sich für Ferdinand zu
bemühen. Karl verliess nach Beendigung des Türkenkrieges
November 1532 Deutschland. Juli 1533 schloss Soliman mit
Ferdinand Frieden.
Die Carolina, .,die peinliche Halsgerichtsordnung; Karls V.“, die 1532
Reichsgesetz wurde, beruhte auf viermaliger Revision der Bamberger Hals-
gerichtsordnung von 1507. Durch die „salvatorische Klausel“ (wonach den
„alten wohlhergebrachten und billichen Gehreuchen nichts benommen“ sein
sollte) wurde dieses Reichsgesetz den partikulären Gewalten annehmbar gemacht.
Jahrhundertelang hat die Carolina das deutsche Strafrecht und den Strafprozess
beherrscht. Sie war vor allem eine Strafprozessordnung mit Ein-
schiebung von (nicht vollständigen) Bestimmungen über das Straf-
recht. Das Urteil zu finden war nach ihr ausschliesslich Sache rechts-
gelehrter Richter, eine Art oberste Instanz bildete die Aktenversendung
an juristische Fakultäten. Das Verfahren war durchaus schriftlich,
der Prozess inquisitorisch. Der.beweis wurde erbracht entweder durch
die Aussage zweier tauglicher, unverdächtiger Zeugen oder durch das Ge-
ständnis des Angeklagten. Genügend festgestellte Indicien hatten nur die
Bedeutung, die Anwendung der Folter zu begründen. Als die Folter, zuerst
von Friedrich d. Gr. 1740, aufgehoben war, kam es nach und nach dazu, dass
auch Indicien zu voller gesetzlicher Strafe führen konnten. Der Strafvollzug
war durchaus Sache des Staats. Die „endliche Rechtsthätigung“ schuf einen
Schein des alten öffentlichen und mündlichen Prozesses (die Armensünderglocke
davon ein Ueberrest).
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Karl Karl Soliman Karl Karl Ferdinand Karl Karl Ferdinand Karls Friedrich_d Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Ungarn Graz Ungarn Bayerns Deutschland Karls
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sollten bis zum Konzil suspendiert sein. Um die unentbehrliche
Türkenhilfe zu erhalten, gewährte Karl den Evangelischen in
einer geheimen Deklaration Schutz auch ihres kirchlichen Be-
sitzes, Billigung der Unterhaltung von Kirchen und Schulen
aus geistlichen Gütern, Zulassung protestantischer Beisitzer am
Reichskammergericht, trat aber zugleich der katholischen Liga
bei. Philipp hatte 11. Juni in einem geheimen Vertrag sich
Karl gegenüber verpflichtet, mit Cleve, Frankreich
und England kein Bündnis zu schliessen, sowie deren
Aufnahme in den Schmalkaldener Bund, der damals
Kursachsen geneigt gewesen wäre, zu hinter treiben; da-
gegen erhielt er vom Kaiser eine allgemeine Amnestie zuge-
sichert. In den Vertrag war Philipps Schwiegersohn, der junge
Moritz von Sachsen (Herzog seit August 1541), mit einbezogen.
Cleve nicht zu unterstützen, verpflichtete sich bald darauf auch
Joachim Ii. von Brandenburg.
Weitere Erfolge und Aussichten der Reformation. In
Rücksicht auf die notwendige Türkenhilfe gestand König Ferdinand
auf dem Reichstag in Spei er Anfang 1542 den Protestanten
fünfjährige Erstreckung des in Regensburg gewährleisteten
Friedensstands und Aufschubs der Religionsprozesse
zu. Johann Friedrich von Sachsen begann jetzt auch mit der
Säkularisation in Wirklichkeit nicht „landsässiger“ Stifter, indem
er in dem unter Kursachsens Schutz stehenden Bistum Naum-
burg Amsdorf als Bischof einsetzte und durch Luther weihen
liess, die weltliche Regierung aber selbst übernahm. Ueber eine
Teilung des Bistums Meissen verständigte er sich, nach beider-
seitigen Rüstungen, mit seinem albertinischen Vetter Moritz;
dieser bereitete den Erwerb des Bistums Merseburg vor (der
1545 erfolgte). Eine grosse Aussicht bot sich dem Prote-
stantismus im Erzbistum Köln dar, dessen Inhaber, der
betagte Hermann von Wied, nach Reformen im Sinne der
Konzilien und des Erasmus, im Einverständnis mit seinen Land-
ständen und unter Anlehnung an den Speirer Beschluss von
1542 begann, unter Mitwirkung Bucers und Melanchtlions eine
in der Lehre durchaus evangelische Kirchenordnung
zu schaffen. Der Herzog Wilhelm von Cieve war, schon
um einen Rückhalt gegen den Kaiser zu finden, bereit, den-
selben Weg zu gehen; auch der Bischof von Münster, Minden,
Osnabrück hatte Lust, im Fall des Gelingens dem Kölner nach-
zufolgen. Die Schmalkaldener verdrängten Mitte 1542
den Herzog Heinrich von Braunschweig, weil er u. a.
die vom Kaiser ausser Kraft gesetzte Acht an Goslar zu voll-
ziehen sich anschickte, unter schweren Ausschreitungen ihrer
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Philipp Karl Karl Cleve Philipps_Schwiegersohn Philipps Moritz_von_Sachsen August Cleve Joachim_Ii König Ferdinand Johann_Friedrich_von_Sachsen Johann Friedrich Moritz Hermann_von_Wied Wilhelm_von_Cieve Wilhelm Osnabrück Heinrich_von_Braunschweig Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich England Brandenburg Regensburg Merseburg Minden Goslar
darunter jetzt auch Kurbrandenburg) setzten die katholischen Stände
eine Beschwerdeschrift entgegen, in der sie u. a. Ausschluss der
Calvinisten vom Religionsfrieden und Zurückgabe aller seit
dem Passauer Vertrag bezw. dem Religionsfrieden
eingezogenen Stifter forderten. Dem Kaiser wurden
80 Römermonate Türkenhilfe verwilligt. Die Sessionsfrage blieb
ungelöst; als Magdeburg im Fürstenrat erschien, verliessen alle
katholischen Stände den Raum, Magdeburgs und Haiberstadts
Vertreter verliessen den Reichstag, nachdem Rudolf zugesichert
hatte, dass dies ihren Rechten keinen Eintrag thun solle. Auf
dem nächsten Reichstag Ende 1597 und Anfang 1598
erschienen die Administratoren, dem Kaiser zulieb, gar nicht.
Die Korrespondierenden (jetzt ohne die Städte) bewilligten dem
Kaiser, der sich durch seinen Bruder Matthias vertreten liess,
nur 40, nicht wie die Mehrheit 60 Römermonate, erklärten, durch
den Mehrheitsbeschluss nicht gebunden zu sein, und protestierten
gegen die übliche Bedrohung der säumigen Stände mit Reichs-
acht oder schweren Geldstrafen.
Schwäche des Reichs. Aachen und Bistum Strassburg-.
Die nieder- und mittelrheinischen Reichsgebiete hatten schon
lange infolge der niederländischen Kämpfe durch Verkehrs-
hemmungen, Handelssperren, Durchzüge und Einfälle räuberischer
Söldnerscharen, seit der Kölner Stiftsfehde auch durch Hinüber-
spielen des eigentlichen Krieges zu leiden. 1598 bezogen die
Spanier im rheinisch-westfälischen Kreise Winterquartiere und
begingen die schwersten Unthaten, besonders gegen Protestanten
(Wesel vorübergehend wieder katholisch). Die Kreisorganisation
erwies sich dieser Verletzung der Reichsintegrität gegenüber
als unzulänglich, zumal da die katholischen Minderheiten der
betroffenen fünf Kreise die Mehrheitsbeschlüsse nicht befolgten;
Kursachsen wollte aus Ruhebedürfnis, der Kaiser und Bayern,
weil die Sache der „Staaten“ und damit der Protestantismus
hätte daraus Nutzen ziehen können, nur Unterhandlungen; zu,
überdies unwirksamen, Operationen der Kreistruppen kam es erst,
als das Gros der spanischen Armee das Reichsgebiet wieder ver-
lassen hatte. Der Versuch der kurpfälzischen Politik und Partei,
ein politisches Bündnis aller Protestanten zu stände zu bringen,
um im Anschluss an eine Säuberung des Reichsgebiets den
Gegner Spaniens zu unterstützen, scheiterte. In der Reichs-
stadt Aachen hatte der Rat 1583 im Widerspruch mit der 1560
vom Kaiser auferlegten Ordnung den Anhängern der Confessio
Augustana die Religionsübung freigegeben und der Protestantis-
mus immer mehr die alte Kirche zurückgedrängt. Rudolf ver-
fügte 1593 Wiederherstellung der Alleinherrschaft der katho-
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Extrahierte Personennamen: Rudolf Rudolf Matthias Rudolf Rudolf
•/
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Sckiffsgelder, Strafgelder) Hinterpommerns hatte Schweden ganz beansprucht,
wie es die von Mecklenburg ganz bekam; es begnügte sich mit der Hälfte,
da der Kaiser, um die Wahl seines Sohnes Ferdinand zu erzielen, ihm bis
zum gütlichen Ausgleich mit Brandenburg Belehnung und Reichsstandschaft
durchaus versagte.
Die Landvogtei über die zehn elsässischen Reichsstädte (Hagenau, Colmar,
Schlettstadt, Weissenburg, Landau, Oberehnheim, Rosheim, Münster im Thal,
Kaisersberg und Türkheim) war eigentlich nur ein mit gewissen Rechten
verbundenes Amt. Sie wurde als souveräner Besitz an Frankreich übertragen,
andrerseits bestimmt, dass die Städte beim Reich verbleiben sollten. Der Kaiser
hoffte wohl, unter günstigen Verhältnissen Frankreich diesen Besitz wieder
nehmen zu können, während Frankreich entschlossen war, eine wirkliche
französische Staatshoheit aufzurichten, was es 1658 zunächst in der Gerichts-
barkeit einleitete, 1673 durch Besetzung, Entwaffnung und Schleifung der
Befestigungen vollendete.
Das Reich zerfiel um 1648 in etwa 1700 Staaten bzw. mit Hoheitsrechten
versehene Herrschaften, darunter 4 Erzbistümer, 19 Bistümer (Lübeck luthe-
risch, Osnabrück abwechselnd katholisch und lutherisch lüneburg-welfisch),
über 700 Propsteien, Abteien und Klöster. Die bayerischen Wittelsbacher
hatten 1583—1761 das Erzbistum Köln, fast ebensolang das Bistum Lüttich,
daneben mit Unterbrechungen die Bistümer Hildesheim, Paderborn, Münster,
Regensburg und Freising inne.
Ii. Bestimmungen über Rechte und Besitzstand der Be-
kenntnisse. Der 1. Januar 1624 wurde als Norm für den
Besitzstand der beiden Konfessionen (Confessio Augustana
und Reformierte als Ein Bekenntnis betrachtet) an mittelbaren
und unmittelbaren Stiftern festgesetzt, so dass das Reser-
vatum ecclesiasticum, auch zu Gunsten des protestantischen
Besitzes, unbezweifelte Rechtskraft erhielt. Der 1. Januar 1624
wurde aber auch Normaltermin derart, dass anders-
gläubigen Unter thanen gegenüber, deren Religions-
übung auf diese Zeit zurückging, das ius reformandi
der Territorialgewalt in Wegfall kam (so dass die Ferdi-
nandeische Deklaration mit diesem neuen Termin auch auf evan-
gelische Herrschaften ausgedehnt wurde). Von dieser Be-
stimmung (wie von der Amnestie) wurden jedoch die=
Österreichischenerblandeim ganzen ausgenommen.
Calvinistische bzw. lutherische Landesherren hatten lutherischen
bzw. calvinistischen Unter.thanen gegenüber kein ius reformandi.
Sonst sollten die Landesobrigkeiten andersgläubigen Unterthanen
entweder eine für die Ordnung ihrer Angelegenheiten genügende
Frist zur Auswanderung geben oder Hausandacht und den Besuch
auswärtiger Kirchen und Schulen gestatten. Aber die unmittel-
bar unter der Krone stehenden Schlesier sollten nicht Religions-
halber zum Auswandern gezwungen werden und ein beschränktes
Recht des Kirchenbaus haben.
Die protestantischen Bischöfe und Prälaten er-
hielten Sitz und Stimme im Reichstage. Ein Jahr nach
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Extrahierte Personennamen: Hinterpommerns Ferdinand
Extrahierte Ortsnamen: Brandenburg Hagenau Colmar Weissenburg Landau Oberehnheim Rosheim Kaisersberg Türkheim Frankreich Frankreich Frankreich Paderborn Regensburg
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Gegensatz zu den englischen Gewaltherrn zu treuen Söhnen
der römischen Kirche gemacht hatte, die englische Staatskirche
aufzunötigen, riefen 1594 eine gewaltige Erhebung hervor,
die Hugh O’Neil, Graf von Tyrone, führte, Spanien und die Kurie
unterstützte und schürte. Der letzte Günstling Elisabeths, Graf
Essex schloss 1599, mit dem Oberbefehl über eine grosse Streit-
macht beauftragt, einen unrühmlichen Ausgleich, wurde deshalb
entsetzt und nach einem unverständigen Erhebungsversuch ent-
hauptet (1601). Nachdem ein kleines spanisches Heer rasch zur
Räumung der Insel genötigt worden war, unterwarfen sich
die Irländer 1603. Die „Plantation“ von Ulster wurde unter
gänzlicher Entfernung der Iren seit 1610 durchgeführt.
Gegen das Ende ihres Lebens minderte sich die Popularität
und die Lebensfreude der Königin; das Parlament, das über-
haupt wieder selbständig auftrat, zwang sie zu der Zusage,
den Missbrauch der Monopole, durch deren Verkauf oder Zu-
teilung an Günstlinge sie den Aufschwung des englischen Handels
beeinträchtigte, zu unterlassen. Mit Elisabeth (1603) starben
die Tudor aus.
Der Stuart Jakob I. (1603—1625) bestieg ohne Schwierig-
keiten den Thron. Er war pedantisch, entbehrte persönlichen
Mutes und kriegerischer Eigenschaften und Neigungen. Seine
Neigung zur Zweideutigkeit war durch seine Stellung und seine
Schicksale in Schottland sehr entwickelt worden. Von der
monarchischen Stellung hatte er sehr hohe Anschauungen („semi-
deus“, „rex est lexu), die der damaligen Entwickelung des
politischen Geistes in England ganz entgegengesetzt waren. Er
verachtete die erwerbenden Stände und hasste das Puritanertum.
Mit Spanien schloss er August 1604 einen für dieses günstigen
Frieden. Aber die Hoffnungen, welche die Katholiken (in England
nur noch ein geringer Bruchteil der Bevölkerung) auf ihn setzten,
wurden nicht erfüllt. Er bewilligte anfangs. nur den Laien
Gewissensfreiheit, und bald liess er den (zahlreich von auswärts
gekommenen) Priestern wieder nachspüren. Die noch recht-
zeitig entdeckte „Pulververschwörung“, d. h. der Plan
einiger katholischer Laien, bei der Eröffnung des Parlaments
dieses samt dem König in die Luft zu sprengen (November 1605)
rief neue Ausnahmegesetze gegen die Katholiken
hervor, denen jetzt sogar die Ausübung mancher bürgerlicher
Berufe und mancher Privatrechte entzogen wurde. Von nun
an galten in England lange die Katholiken als ge-
schworene Feinde des Staats und des Volks. Aber
mit dem Puritanertum, das im englischen Protestantismus immer
mehr herrschend geworden war, wollte der König sich auch nicht
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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Extrahierte Personennamen: Günstling_Elisabeths August
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Graf
Essex Schottland England England England