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1. Der biographische Unterricht - S. 45

1874 - Berlin : Gaertner
— 45 - alten Gesetze der Engländer und verfasste aus ihnen ein zweckmäßiges Gesetzbuch. Das ganze Volk wurde in vier Stände getheilt. Die Masse des Volkes bestand aus den Freien (Ceorle); diejenigen, welche den König umgaben, waren die Älteren (Carle), in deren Diensten wiederum die Thaue standen. Zur Aufrechthaltung der bürgerlichen Ordnung mussten sich ixe Familienhäupter verbinden; je zehn Familien bildeten eine Zehende und zehn Zehenden bildeten eine Hunderde. Von großer Wichtigkeit war das Grafschaftsgericht, in welchem insonderheit kirchliche Angelegenheiten entschieden wurden. Den Vorsitz führte der Bischof und ein Alder-nian (Altester). Mehreremal im Jahre fanben Zusammenkünfte statt. Wie bk Deutschen einen Reichstag hatten, so veranstaltete Alfred für die Engländer eine ähnliche Versammlung. Witenagemot genannt. Außerdem sorgte er ganz besonders für die Verbreitung der Wissenschaften. Er selbst lernte noch im sechs und dreißigsten Jahre die lateinische Sprache und verfasste Schriften zur Bildung seines Volkes. Wie Karl der Große, hatte er für alle Stunben des Tages bestimmte Beschäftigungen. Ein Theil des Tages war auch den gelehrten Arbeiten gewidmet. Der König sammelte die altsächsischen Volkslieder, dichtete selbst ähnliche, übersetzte große Geschichtswerke in die englische Sprache und zog Gelehrte in fein Land. Ebenso sorgte er für Schulen und Gewerbe. — Bewunderungswürdig erscheint uns Alfred, wenn wir bedenken, dass er, während er dies alles für sein Volk that, größtenteils an sehr schmerzhaften Krankheiten litt. Er starb im Alter von 52 Jahren (901). Ix. Arabien. Muhammed der Prophet. §. 58. Arabien vor Muhammed Wir haben schon oben einige berühmte Männer Asiens und Afrika's kennen gelernt. Der Mann, dessen Lebensgeschichte wir jetzt erfahren werben, gehört ebenfalls einem Lanbe Asiens an, nämlich Arabien. So bedeutungsvoll und einflussreich die Araber durch diesen Mann wurden, so unbedeutend waren sie vor ihm gewesen. Sie bildeten ehedem nicht einen einzelnen Staat, sondern führten ein wanbernbes Hirtenleben. Das thaten besonbers die Bebuinen (Söhne der Wüste). Die Stäbtebewohner (Hcibbest) trieben Handel mit persischen und inbischen Waaren. Das Volk war nach vergebenen Stämmen abgetheilt, welche sich zuweilen sehr schroff gegenüber stanben. Die Araber hatten einen starken und geschmeibigen Körperbau und übten ihre Kraft im Kampfe mit Feinden und mancherlei Gefahren, die das Land barbot. Sie waren treu in ihrer Liebe und Freundschaft und zeichneten sich durch Gastlichkeit gegen die Fremden aus. Waren sie beleidigt worben, so ruheten sie nicht eher, als bis sie die Beleibigung, häufig auf eine blutige und grausame Weise, gerächt hatten. Wir finben aber auch große Liebe zur Poesie bei biesent Volke. Wenn die Araber ihre Raubzüge gemacht hatten und in ihre Zelte zurückkehrten, so erzählten sie sich von den Thaten ihrer Väter und sangen Lieber der Liebe und des Krieges. So war das Leben der Araber beschaffen, ehe Muhammeb unter ihnen auftrat. §. 59. Muhammeds Leben. In der Stadt Mekka hatte einer der edelsten Stämme, Koreisch, seinen Sitz. Zu diesem Stamme gehörte Muhammed, d. H. der Gepriesene. Sein Vater Abdallah und seine Mutter waren früh gestorben. Im achten Jahre kam er zu seinem Oheim, Abu Taleb, der ihn zu Handelsgeschäften erzog und mit seinen Karawanen weit umherschickte. Allein dieses Lebett gefiel dem Jünglinge nicht. Ausgerüstet mit den seltensten Gaben

2. Der biographische Unterricht - S. 36

1874 - Berlin : Gaertner
- 36 — urtheilten. Das Urtheil wurde aber nicht ausgeführt. Karl begnadigte ihn und schickte ihn auf seinen Wunsch in ein Kloster. Als auf alle Weise Ordnung und Ruhe im ganzen Reiche gesichert war, zog Karl über die Elbe, welche bis jetzt der östliche Grenzfluss seines Reiches gewesen, hinaus und wurde so mit den slavischen Völkerstämmen bekannt. Hier wohnten nämlich die Wenden in der Mark Brandenburg, die Obotriten in Mecklenburg, und noch andere Völker. Nachdem er sie bekämpft, weil sie den Sachsen in ihren Ausständen oft Beistand geleistet hatten, unternahm er einen Zug gegen die wilden Avaren in Ungarn und besiegte sie ebenfalls. Die Sachsen aber empörten sich von neuem und veranlassten noch manche blutige Feldzüge. Inzwischen ereignete es sich, dass der damalige Papst Leo Iii. von mehreren schlechten Menschen gemißhandelt wurde und aus Rom flüchten muffte. Karl lud ihn zu sich nach Paderborn ein, empfing ihn mit der größten Ehrerbietung und sandte ihn unter starker Begleitung nach Rom zurück. Der Papst bewies sich für diesen Dienst dankbar. Denn als Karl im Jahre 800 sich zur Weihnachtszeit in Rom befand, setzte ihm der Papst in der Peterskirche eine Krone auf das Haupt mit den Worten: „Heil und Sieg dem von Gott gekrönten, großen und Friede bringenden Kaiser der Römer!" Seitdem hieß Karl römischer Kaiser. Diese Würde ging hernach auf die deutschen Könige über und hat bis zum Jahre 1806 bestanden. Nachdem sich der Kaiser ein Vierteljahr in Rom ausgehalten hatte, begann er seinen letzten Krieg gegen die Sachsen. Es gelang ihm jetzt, sie für immer mit seinem Reiche zu vereinigen und das Christenthum bei ihnen zu begründen. Dieses war stets ein Lieblingsplan Karls gewesen. Dadurch, dass er acht Bischofssitze (zu Osnabrück, Paderborn, Halberstadt, Minden, Verden, Bremen, Münster, Hildesheim) im Sachsenlande einrichtete, konnte er über die Aufrechthaltung des Christenthums genau wachen. §. 44. Karls Staatsverwaltung und Tod. Das große Reich, welches der Kaiser beherrschte, wird das fränkische Reich genannt. Es umfasste Frankreich, einen großen Theil Italiens, Deutschlands und Spaniens. Seine Grenzen waren der Ebro, die Tiber, Raab, Elbe und Eider. Karl verwaltete dasselbe mit seltner Thätigkeit und Weisheit. Während er zu Aachen, Ingelheim und Nimwegen seine Residenz hatte, herrschten in den verschiedenen Ländern Herzoge, welche von ihm abhängig waren. Außerdem besorgte Karl seine Regierung durch Pfalzgrasen, Markgrafen, Landgrafen und Sendgrafen. Von allem, was im Lande vorfiel, ließ er sich jährlich aus vier Versammlungen in den Provinzen und auf zwei großen Reichsversammlungen Nachricht geben und verordnete dann, was er fürs zweckmäßigste hielt. Auch die Kriegseinrichtungen Karls, besonders das Aufgebot des Heerbanns, sowie seine Verordnungen über den Landbau und die genaue Berechnung über die Verwaltung der Güter zeugen von vieler Umsicht. Städte und Dörfer wurden angelegt, Sümpfe ausgetrocknet, und es wurde der Versuch gemacht, den Rhein mit der Donau durch einen Kanal zu verbinden. Besonders schön richtete Karl seine Residenzstadt Aachen ein. Bei so ausgezeichnetem Herrschertalente, wie es Karl besaß, ist es kein Wunder, wenn das fränkische Reich in der höchsten Blüte stand. Aber Karl hatte auch noch andere Eigenschaften, die ihn als Menschen sehr hoch stellen. Mit einer mäßigen Lebensart verband er die größte Sparsamkeit. Seine Kleider waren einfach. Seinen schönen, starken Körper suchte er durch Reiten und Jagen abzuhärten ; alle Stunden des Tages waren für bestimmte Geschäfte eingetheilt. Noch in seinem Alter lernte er schreiben, berief gelehrte Männer, wie Alcuin aus Uork in sein Reich und beschäftigte sich gern mit Wissenschaft und Künsten. Auch legte er Schulen an und hielt die religiösen Übungen sehr hoch. Einst besuchte er

3. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 250

1884 - Berlin : Gaertner
250 wenn es die Umstnde der Leute erfordern, eher abgesetzt werden soll, indem Sr. Majestt mit einem groen Qnanto auf dem Papier um so weniger etwas gedient ist, da Sie solches doch niemals richtig und vllig erhalten knnen, sondern zuletzt, und wenn die armen Unterthanen ganz entkrftet und zum Teil durch executiones ruiniert sind, daran dennoch ein ansehnliches abschreiben und niederschlagen, auch wohl gar noch dazu zu Retablierung der Unterthanen aus Dero Kassen ein ansehnliches her-schieen mssen. Die Verpachtung der Domnen. Nach Sr. Knigl. Majestt gegrndetem Ermessen mu eine wahre Verbesserung und ein reelles Plus bei denen Domnen-Pertinentien ans der Natur der Sache und durch die Industrie herausgebracht werd'en, dieses aber zu bewerkstelligen erfordert kluge und laborienfe, nicht aber solche sanle und ibiote Leute und Kriegsrte, als es leider fast in allen Kammern die Menge gibt. Und eben btefe finb Ursach baran, ba hin imb wieber vielleicht mit anberer Leute Unglck Plus gemacht worden, welches aber verflucht ist. Denn wenn z. B. ein Amt nahe bei einer Stadt liegt, und ein Kriegsrat macht dadurch Plus, oder ein Beamter bietet dergleichen unter der Bedingung, da der Verlag gewisser Krge, so denen Stdten gehren, dem Amte beigelegt werde, so ist solches gottlos und hchst strafbar, weil dadurch benen Brgern ihre Nahrung entzogen und der Hals abgeschnitten wirb. Diese und anbere dergleichen abomi-nable Plusmacherei soll insknstige durchaus nicht mehr sein, sondern es soll auf Privilegien und Gerechtigkeiten reflektiert und einem jeden gelassen werden, was ihm gehrt. Die Nekruteukasse.^ Wenn in den Provinzien Preußen, Pommern, Nenmark, Kurmark, Magdeburg, Halberstadt Bedienungen vakant werden, sollen deshalb keine Offerten weiter zur Rekrutenkasse geschehen, noch angenommen werden, vielmehr sollen dergleichen Supplikanten gleich abgewiesen werden. Die Rekrutenkasse soll sich mit Einziehung des ersten Quartals von einer Be-dienung, so vergeben worden, begngen. Von dieser Verpflichtung, die auch bei Gehaltszulagen gilt, darf aber unter keinen Umstnden dispensiert werden. Da Se. Knigl. Majestt bei Vergebung der Bedienungen in vorbenannten Provinzien auf kein Geldbieten weiter reflektieren wollen, so soll hergegen auch ernstlich darauf gesehen werden, damit sich hinsro nicht weiter schlechte, ungeschickte und unerfahrene Leute zu den Bedienungen einschleichen, sondern nur allein Sr. Knigl. Majestt solche Subjekte vorgeschlagen werden, welche die erforderliche Capacite, Talent und Er-fahrung dazu haben, und die dabei ehrlich, fleiig und inkorruptible sein. offene Land genannt, deren Ertrag fr die Erhaltung der Armeen bestimmt war. Ihr entsprach die Aceise fr die Städte (f. S. 199 Nr. 117). 6 Wer unter Fr. Wilhelm I. eine erledigtes Amt erhalten wollte, nutzte eine gewisse Summe ut die Rekrutenkasse zahlen. Diese Einrichtung artete in einen frmlichen Amterhandel aus. Wer am meiften zahlte, erhielt das Amt; auf die Befhigung wurde hierbei wenig geachtet.

4. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 299

1884 - Berlin : Gaertner
299 4 193. Marginalresolutionen Friedrichs des Groen. (Preu, Friedr. d. Gr., I, 138 und Ii, Urkdb. 222ff.) 1740. 1. Der Minister v Brandt, Pr-sident des Konsistoriums, und der Konsistorialvizeprsident von Reichen-bach berichteten am 22. Juni an den König, da die rmisch-katholischen Schulen fr Soldatenkinder Anla gben, da Protestanten zum Katholi-zismus verleitet wrden, und fragten an, ob die katholischen Schulen fort-bestehen sollten. Der König schrieb an den Rand des Berichtes: Die Religionen Mssen alle Tollpriret werden, und Mus der Fiscal uuhr das Auge darauf haben, das keine der andern abrug Tuhe, den hier mns ein jeder nach Seiner Faou Selich werden. 1763. 2. Gesuch des Kommerzieurats und Kaufmanns Simon zu Stettin, das Gut Craatzen fr 40,000 Thlr. ankaufen zu drfen. 3. Beschwerde der Stadt Frank-fnrt a. d. O. der Einquartierung. 4. Gesuch des Obrist-Lieutenant v. It, in Schlesien placiert zu werden, weil er daselbst sich anzukaufen gedchte. 40,000 Thlr im Negotio bringen 8 protcent, in ghter nuhr 4; also verstehet er sein Handwerk nicht; ein Schufter mu Schuster ssindt, ein Kaufmann handeln und keine ghter haben." das Kau ja nicht anders Seindt; ich kan das Regiment nicht in der Taschen Stechen; alleine es werden die Cassernen wieder Erbauet werden." Des wegen Mus er nicht in Schlesien Placirt werden, Sonst Ligt er auf die ghter und negli-giret Seine fonction." 1765. 5. Gesuch des Obrist von Lossow um den Heirats-Konsens fr den Bosniaken Major Haletins und die Husarenrittmeister v. Trenk und Saltzwedel. wann Huzaren Weiber nehmen, So Seindt Sie Selten noch dem ein Schus pulvev wert; aber Wen er Meinte, da Sie doch guht Dineu Wrden, So Wolte ich es erlauben."

5. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 340

1884 - Berlin : Gaertner
340 Auerdem wrden sich die Mitglieder einmal wchentlich unter sich der-sammeln, um der Gegenstnde gemeinschaftlichen Departements-Ressorts den Seiner Knigl. Majestt zu machenden Vortrag vorzubereiten . . . 218. Stein der Selbstverwaltung. 1807. (Aus bcr Denkschrift der die zweckmige Bildung der obersten und der Provinzial-, Finanz-und Polizeibehrden in der preuischen Monarchie, d. d. Nassau im Junius 1807. E. Steter, Die Reform der Verwaltungsorganisation unter Stein und Hardenberg, S. 14vff. Leipzig 1881.) In die aus besoldeten Beamten bestehenden Landeskollegia drngt sich leicht und gewhnlich ein Mietlingsgeist ein, ein Leben in Formen und Dienstnachweisen, eine Unknnde des Bezirks, den man verwaltet, eine Gleichgltigkeit, oft eine lcherliche Abneigung gegen denselben, eine Furcht vor Vernderungen und Neuerungen, die die Arbeit vermehren, womit die besseren Mitglieder berladen sind, und der die geringhaltigeren sich entziehen. Ist der Eigentmer von aller Teilnahme an der Provinzialverwal-tung ausgeschlossen, so bleibt das Band, das ihn an sein Vaterland bindet, unbenutzt; die Kenntnisse, welche ihm seine Verhltnisse zu seinen Gtern und Mitbrgern verschaffen, unfruchtbar; seine Wnsche um Verbesserungen, die er einsieht, um Abstellung von Mibruchen, die ihn drcken, verhallen oder werden unterdrckt; und seine Mue und Krfte, die er dem Staate unter gewissen Bestimmungen gern widmen wrde, werden auf Gensse aller Art verwandt oder in Miggang aufgerieben. Es ist wirklich ungereimt zu sehen, da der Besitzer eines Grund-eigentums oder andern Eigentums von mehreren Tonnen Goldes eines Einflusses auf die Angelegenheiten seiner Provinz beraubt ist, die ein fremder, des Landes unkundiger, durch nichts mit ihm in Verbindung stehender Beamter ohnbenntzt besitzt. Man ttet also, indem man den Eigentmer von aller Teilnahme an der Verwaltung entfernt, den Ge-meingeist und den Geist der Monarchie, man nhrt den Unwillen gegen die Regierung, man vervielfltigt die Beamtenstellen und verteuert die Kosten der Verwaltung, weil man nun die Gehlter den Bedrfnissen und dem Stand der Beamten, die allein von der Besoldung leben wollen, angemessen bestimmen mu. ... Auch meine Diensterfahrung berzeugt mich innig und lebhaft von der Vortrefflichkeit zweckmig gebildeter Stnde, und ich sehe sie als ein krftiges Mittel an, die Regierung durch die Kenntnisse und das Ansehen aller gebildeten Klassen zu verstrken, sie alle durch berzeugung, Teil-nhme und Mitwirkung bei den Nationalangelegenheiten an den Staat zu knpfen, den Krften der Nation eine freie Thtigkeit und eine Richtung

6. (Der allgemeine Geschichtsunterricht) - S. 55

1885 - Berlin : Gaertner
55 was du sonst angebetet hast.") Wenngleich er den Beinamen des Allerchristlichsten" erhielt, so vermochte doch das Christentum nicht den grausamen Sinn, der ihm und dem ganzen Volke angeboren war, zu mildern; die Geschichte seines Knigshauses, der Meroviuger, ist reich an Beispielen der Entartung und Grausamkeit (Brun-Hilde, Fredeguude). Nach Chlodwigs Tode ward das frnkische Reich unter seine vier Shne verteilt; es folgte ein wechselnder Zustand, indem bald die Regierung in einer Hand vereinigt war, bald auch wieder zerfiel; die Könige aber wurden immer schwcher und kraftloser, und die Verwalter der kniglichen Gter, die Majordom us, brachten allmhlich alle Regierungsgewalt in ihre Hnde. Pippin der Mittlere (687) machte durch den Sieg bei Testri diese Wrde in semer Familie erblich; sein Sohn Karl Martell erhhte das Ansehen derselben durch seinen Sieg der die Araber (. 48) und erwarb sich dadurch ein solches Verdienst, dass die Groen des Reiches den letzten König der Merovinger (752) seines Thrones entsetzten und den Sohn Karl Martells, Pippin den Bleuten (752 768), zum König erwhlten. Dieser erweiterte das Frankenreich durch Eroberungen und legte im Kampf gegen die Longobarden, untersttzt von dem Papste Zacharias, den Grund zum Kirchenstaat. . 50. Staat und Kirche unter Karl dem Groen. Karl der Groe, Pippins Sohn, seit 768 Herr von Austrafht'waftttf Kontg des ganzen Frankenreichs. Bald nach seinem Regierungsantritt trat er seinen ersten Kmmm gegen die heidnischen, an der Elbe und Weser wohnenden Sachsen an und zerstrte die Mninsule, ihr Nationalheiligtum. Dann besiegte "et"35'esiderius, den König der Lonaobardeu, lie sich die lombardische Krone aufsetzen und vereinigte Oberitalien mttfemem Reich (774). Nach einem zweiten Zuge gegen die Sachsen begann die Ausbreitung des Christentums unter ihnen; noch lange emprte sich das krftige Volk gegen den frnkischen Druck lwittekindl; aber nach dreiigjhrigem Kampf hrten alle Widerstandsversuche auf. In Spanien kmpfte Karl gegen die Mauren und eroberte das Land zwischen Pyrenen und Ebro (Noland f bei Noncevalles). Btern, defsen Herzog Thassilo sich gegen ihn emprte, und die stliche Mark (sterreich), die den tartarifchen Avaren gehrte, wurden ebenfalls bern Fran!enreiche einverleibt. Im Kampf gegen die Slaven, die bis zur Elbe hin wohnten, legte er den Grund zu der Mark Brandenburg. Im Jahre 800 . wurde er von dem Papste Leo Iii. zum rmischen Kaiser gekrnt; von nun an sollte die ganze abendlndische Christenheit unter einem weltlichen und einem geistlichen Oberhaupte vereinigt sein. Karls Regierung ist nicht minder ausgezeichnet durch innere staatliche Einrichtungen und durch seine Sorge fr geistige Bildung,, des Volks, als durch die Ausdehnung, die er seinem Reiche gab. Namentlich ordnete er das Rechtswesen; Centgrafen hielten wchentlich ein Gemeindegericht, Gaugrafen monatlich ein Saugericht, und vierteljhrlich bereisten Sendboten grere Distrikte, um das Ganze zu prfen. Die Gesetze wrden von einer Versammlung' aller Freien (Maifeld) besttigt. Die'kammerboten hatten die Kron-gter ju verwalten und die Lehen zu beaufsichtigen! "Die Lehnsversafsnllg (Feudalwesenlehnsherr, Vasall), allmhlich aus den alten germanischen Einri tungen entstanden, beruhte darauf, dass der König einen Teil seiner Domnen hervorragenden Adeligen auf Lebenszeit als Lehen gab; dies geschah vielfach auch von kleinern Besitzern und von geistlichen Machthabern, ja selbst ein Teil der Lehen wurde nicht selten wieder zu Lehen gegeben (Afterlehen); durch das Band der Treue waren so alle Freien unter einander verknpft, und der Genuss eines Lehens wurde mit der Zeit wichtiger, als der freie Grundbesitz. Nch"karls Tode wrben aberte Vasallen immer unabhanger, indem sie die Erblichkeit ihrer Lehns-

7. Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit - S. 341

1884 - Berlin : Gaertner
341 auf das Gemeinntzige zu geben, sie vom migen sinnlichen Genu, oder von leeren Hirngespinsten der Metaphysik, oder von Verfolgung blo eigenntziger Zwecke abzulenken und ein gut gebildetes Organ der ffentlichen Meinung zu erhalten, die man jetzt aus uerungen einzelner Männer oder einzelner Gesellschaften vergeblich zu erraten bemht ist. . . Ersparung an Verwaltungskosten ist aber der weniger bedeutende Gewinn, der erhalten wird durch die vorgeschlagene Teilnahme der Eigen-tmer an der Provinzialverwaltung, sondern weit wichtiger ist die Be-lebung des Gemeingeistes und Brgersinns, die Benutzung der schlafenden oder falsch geleiteten Krfte und der zerstreut liegenden Kenntnisse, der Einklang zwischen dem Geist der Nation, ihren Absichten und Bedrf-nissen und denen der Staatsbehrden, die Wiederbelebung der Gefhle fr Vaterland, Selbstndigkeit und Nationalehre. Der Formenkram und Dienstmechanismus in den Kollegien wird durch Aufnahme von Menschen aus dem Gewirr des praktischen Lebens zertrmmert, und an seine Stelle tritt ein lebendiger, fest strebender, schaffender Geist und ein aus der Flle der Natur genommener Reich-tum von Ansichten und Gefhlen. Es wird aber so wenig an einer hinlnglichen Zahl geschftsfhiger Männer in der Klasse der Eigentmer fehlen, als da die Regierung Ursache hat, durch ihre Zuziehung fr die Erhaltung der innern Ruhe besorgt zu sein. Die Anzahl der gebildeten und verstndigen Männer ist in allen Klassen der Einwohner in den alten Provinzen des preuischen Staates so groß, da es an geschftsfhigen, mit praktischen Kenntnissen ausgersteten Mnnern, die mit Erfolg dem ihnen angewiesenen Geschfts-kreise vorstehen werden, nicht fehlen kann. 219. Aus der Denkschrift Hardenbergs der die Reorganisation des preuischen Staates. Sept. 1807. <D enkwrdigkeiten des Staatskanzlers Fürsten v. Hardenberg, Bd. Iv. Herausg. v. L. v. Ranke.) I. Allgemeine Gesichtspunkte. Die Begebenheiten, welche seit mehreren Jahren unser Staunen er-regen und unserm kurzsichtigen Auge als frchterliche bel erscheinen, hngen mit dem groen Weltplan einer weifen Vorsehung zusammen. Nur darin knnen wir Beruhigung finden. Wenngleich unserm Blick nicht vergnnt ist, tief in diesen Plan einzudringen, so lt sich doch der Zweck dabei vermuten: das Schwache, kraftlose Veraltete berall zu zer-

8. (Der biographische Unterricht) - S. 45

1887 - Berlin : Gaertner
45 alten Gesetze der Englnder und verfasste aus ihnen ein zweckmiges Gesetzbuch. Das ganze Volk wurde in vier Stnde geteilt. Die Masse des Volkes bestand aus den Freien (Ceorle); diejenigen, welche den König umgaben, waren die lteren (Earle), in deren Diensten wiederum die Thane standen. Zur Aufrechterhaltung der brgerlichen Ordnung mufften sich die Familienhupter verbinden; je zehn Familien bildeten eine Zehende und zehn Zehenden bildeten eine Hunderte. Von groer Wichtigkeit war das Grafschaftsgericht, in welchem insonderheit kirchliche Angelegenheiten entschieden wurden. Den Vorsitz fhrte der Bischof und ein Alderman (ltester). Mehreremal im Jahre fanden Zusammenknste statt. Wie die Deutschen einen Reichstag hatten, so veranstaltete Alfred fr die Englnder eine hnliche Versammlung, Witenagemot genannt. Auerdem sorgte er ganz be-sonders fr die Verbreitung der Wissenschaften. Er selbst lernte noch im sechs und dreiigsten Jahre die lateinische Sprache und verfasste Schriften zur Bildung seines Volkes. Wie Karl der Groe, hatte er fr alle Stunden des Tages be-stimmte Beschftigungen. Ein Teil des Tages war auch den gelehrten Arbeiten gewidmet. Der König sammelte die altschsischen Volkslieder, dichtete selbst ahn-liche, bersetzte groe Geschichtswerke in die englische Sprache und zog Gelehrte in sein Land. Ebenso sorgte er fr Schulen und Gewerbe. Bewunderungswrdig erscheint uns Alfred, wenn wir bedenken, dass er vielfach an sehr schmerzhaften Krankheiten litt. Er starb im Alter von 52 Jahren (901). Ix. Arabien. Muhammed der Prophet. 58. Arabien vor Muhammed Wir haben schon oben einige berhmte Männer Asiens und Afrika's kennen gelernt. Der Mann, dessen Lebens-geschichte wir jetzt erfahren werden, gehrt ebenfalls einem Lande Asiens an, nm-lich Arabien. So bedeutungsvoll und einflussreich die Araber durch diesen Mann wurden, so unbedeutend waren sie vor ihm gewesen. Sie bildeten ehedem nicht einen einzelnen Staat, sondern fhrten ein wanderndes Hirtenleben. Das thaten besonders die Beduinen (Shne der Wste). Die Stdtebewohner (Haddesi) trieben Handel mit persischen und indischen Waaren. Das Volk war nach ver-schiedenen Stmmen abgeteilt, welche sich zuweilen sehr schroff gegenber standen. Die Araber hatten einen starken und geschmeidigen Krperbau und bten ihre Kraft im Kampfe mit Feinden und mancherlei Gefahren, die das Land darbot. Sie waren treu in ihrer Liebe und Freundschaft und zeichneten sich durch Gastlich-keit gegen die Fremden aus. Waren sie beleidigt worden, so ruheten sie nicht eher, als bis sie die Beleidigung, hufig auf eine blutige und grausame Weise, gercht hatten. Wir finden aber auch groe Liebe zur Poesie bei diesem Volke. Wenn die Araber ihre Raubzge gemacht hatten und in ihre Zelte zurckkehrten, so erzhlten sie sich von den Thaten ihrer Vter und sangen Lieder der Liebe und des Krie-ges. So war das Leben der Araber beschaffen, ehe Muhammed unter ihnen auftrat. . 59. Muhammeds Leben. In der Stadt Mekka hatte einer der edelsten Stmme, Koreisch, seinen Sitz. Zu diesem Stamme gehrte Muhammed, d. h. der Gepriesene. Sein Vater Abdallah und seine Mutter waren frh ge-storben. Im achten Jahre kam er zu seinem Oheim, Abu Taleb, der ihn zu Handelsgeschften erzog und mit seinen Karawanen weit umherschickte. Allem dieses Leben gefiel dem Jnglinge nicht. Ausgerstet mit den seltensten Gaben

9. Der allgemeine Geschichtsunterricht - S. 50

1873 - Berlin : Gaertner
- 50 - mals aus 25 Provinzen: Sicilien, Sardinien, Korsika, Thrakien, Mösien, Makedonien, Achaja, Pannonien, Jllyricnm, Noricum, Rhätien, Vindeli^ien, Gallien, Spanien, Lnsitanien, Afrika, Nnmidien, Manritanien, Cyrenäica, Ägypten, Syrien, (Bieten, Bithynien, Asien, Kreta; die Provinzen waren durch Heerstraßen mit Rom verbunden und wurden von besoldeten Beamten verwaltet), die allgemeine Sehnsucht nach materiellem Wohlstand und ruhigem Lebensgenuss machte die Einrichtung der Monarchie nothwendig; der Tod so vieler freiheitliebenden Römer in den Bürgerkriegen erleichterte die Ausführung. Angustus befestigte und ordnete das Heer-, Gerichts- und Verwaltungswesen, er hob Handel, Gewerbe und Kunst und führte Rom zu dem Gipfel äußeren Glanzes. Kriege führte er meist, um die Grenzen lzuffchützeu; nur in Germanien suchte er weitere Eroberungen zu machen. Die Deutschen bildeten damals eine Anzahl von unabhängigen Völkerstämmen, Gothen, Cheruskern, Markomannen, Sachsen, Longobarden, Angeln k., die unstät lebten und bald einander bekriegten, bald in gegenseitigem Freundschaftsverhältnis standen. Ihre Beschäftigung war Jagd und Krieg; sie wohnten nicht in Städten und ließen ihre ländlichen Wirtschaften durch die Leibeigenen in Ordnung halten. Größe und Schönheit der Gestalt, Treue und Tapferkeit, Gastfreiheit und Verehrung der Frauen wird an ihnen gerühmt; ihre hervortretende Leidenschaft war Neigung zum Trunk und Spiel. Es gab bei ihnen zwei Stände, Freie und Unfreie (Hörige), deren jeder wieder in zwei Abtheilungen zerfiel. Die eigentlichen Sklaven galten als bloßes Besitztum; die Hörigen erhielten von ihrem Herrn ein Grundstück in Pacht und konnten auf diese Weise mit der Zeit die Freiheit erlangen; volle Selbständigkeit aber hatten sie nicht selbst nicht vor Gericht, sondern wurden hier durch ihren Herrn vertreten Die edlen Freien besaßen ein Allod, d. h. ein nach dem Recht der männlichen Erstgeburt vererbbares Eigentum. Mark oder Gemeinde war die freie Vereinigung mehrerer Allode; aus Gemeinden bildete sich der Gau. Die edlen Freien eines Gan's traten zuweilen zu einer Versammlung zusammen und -wählten dann Herzoge, Gaurichter und Priester, oder verordneten, was als Gesetz gelten sollte. Buße an Geld war die gewöhnliche Strafe für Freie, die später sogar an die Stelle der Blutrache für verübten Mord trat. Die Religion der Germanen war ursprünglich Naturkultus; später verehrten sie persönliche Götter, den Odin als Allvater, seine Gemahlin Frigg (Frna, Frau, Vorsteherin der Ehen), seine Söhne Thorr (Donnerer) und Tiu (Kriegsgott); die zwölf Äsen unterstützten Odin in der Weltregiernng. Die Göttin der Liebe hieß Freija. Bragi, der Gott der Dichtkunst, und Iduna, die Göttin bei Unsterblichkeit, sind nur Halbgötter. Außerbem gab es Riesen, Zwerge, Elfen und Feen In der Walhalla führen die im Kampfe Gefallenen ein frohes Leben, den andern ist die Hela bestimmt. Eine Herrschaft des Priesterstandes gab es bei den Germanen nicht. - Die Römer waren mit den Germanen schon zu den Zeiten des Marius, dann durch Cäsar in feindliche Berührung gekommen (§. 35 und 36). Des Augustus Stiefsohn, Drusus, später dessen Bruder Tiber ins eroberten durch Tapferkeit und Klugheit West-Deutschland. Die römische Kultur begann schon in das deutsche Volk einzudringen, viele Germanen kämpften m den römischen Legionen. Da führte der zu weit getriebene Druck des römischen

10. Der allgemeine Geschichtsunterricht - S. 61

1873 - Berlin : Gaertner
Kampf hörten alle Widerstandsversuche auf. In Spanien kämpfte Karl gegen die Mauren und gründete zwischen Pyrenäen und Ebro die spanische Mark (Roland t bei Roncevalles). Baiern, dessen Herzog Thassil-o sich gegen ihn empörte, und die östliche Mark (Österreich), die den tartarischen Avaren gehörte, wurden ebenfalls dem Frankenreiche einverleibt. Im Kampf gegen die Slaven, die bis zur Elbe hin wohnten, legte er den Grund zu der Mark Brandenburg. Am ^ahre 800 wurde er von dem Papste Leo Iii. zum römischen Kaiser gekrönt; von nun an sollte die ganze abendländische Christenheit unter einem weltlichen und einem geistlichen Oberhaupte vereinigt sein. Karls Regierung ist nicht minder ausgezeichnet durch innere staatliche Einrichtungen und durch seine Sorge für geistige Bildung des Volks, als durch die Ausdehnung, die er feinem Reiche gab. Namentlich ordnete er das Rechtswesen; Cent grasen hielten wöchentlich ein Gemeindegericht, Gaugrafen monatlich ein Gaugericht, und vierteljährlich bereisten Sendboten größere Distrikte, um das Ganze zu prüfen. Die Gesetze wurden von einer Versammlung aller Freien (Maifeld) bestätigt. Die Kammerboten hatten die Kron-güter zu verwalten und die Lehen zu beaufsichtigen. Die Lehnsverfafsung (Feudalwesen, Lehnsherr, Vasall), allmählich aus den alten germanischen Einrichtungen entstanden, beruhte darauf, dass der König einen Theil seiner Domänen hervorragenden Adeligen auf Lebenszeit als Lehen gab; dies geschah vielfach auch von kleinern Besitzern und von geistlichen Machthabern, ja selbst ein Theil der Lehen wurde nicht selten wieder zu Lehen gegeben (Afterlehen); durch das Band der Treue waren so alle Freien unter einander verknüpft, und der Genuss eines Lehens wurde mit der Zeit wichtiger, als der freie Grundbesitz. Nach Karls Tode wurden aber die Vasallen immer unabhängiger, indem sie die Erblichkeit ihrer Lehnsgüter ertrotzten. Durch Verbesserung der Kirchenmusik, durch Klosterschulen und Domstifter,° durch Verbreitung der altrömischen Bildung, durch Sammlung der deutschen Heldenlieder und durch Bauten im römisch-byzantinischen Stil machte sich Karl nach allen Seiten hin um höhere Bildung verdient; nicht minder gedieh das materielle Wohlsein der von ihm beherrschten Völker. Er starb 814. §. 51. Auflösung -es Fraukenreiches. Ludwig der Fromme, Karls d. Gr. Sohn (814— 840), verlor das Reich durch die Schwäche, die er gegen seine undankbaren Söhne bewies; diese theilten sich in die Herrschaft durch den Vertrag zu Verdun (843), fodafs Ludwig der Deutsche (843—876) Deutschland, Karl der Kahle Frankreich, Lothar Italien, Burgund, Lothringen und die Kaiserwürde erhielt. Unter Karl dem Dicken, einem trägen Fürsten (876—887) ward das Frankenreich noch einmal zu einem Ganzen vereint. Weder er noch sein Vorgänger Ludwig konnten das Frankenreich vor den Angriffen der Normannen (§. 52) und der immer mehr erstarkenden Macht der Großen beschützen; darum setzten ihn die deutschen Fürsten ab und wählten Arnulf von Kärnthen (887—898) an seiner statt. Dieser kämpfte siegreich gegen die übermütigen Fürsten, gegen Normannen und Slaven, zag aber die Magyaren oder Ungarn, ein sinnt)ches, vom Ural nach dem heutigen Ungarn gewandertes Volk, in die deutschen Verhältnisse hinein. Mit Arnulfs Sohne, Ludwig dem Kinde (898—911), starben die Karolinger in Deutschland aus. Die Herzoge von Sachsen, Franken, Lothringen, Schwaben, Baiern, Kärnthen und andere Mächtige wählten Ko^rrad von Franken zum König. So ward Deutschland ein Wahlreich. In Italien hörten
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