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1. Geschichte der Griechen und Römer - S. 388

1858 - Hannover : Hahn
388 §. 190. Bürgerkrieg zwischen Cäsar und Pom-ejus. 1) Unterdessen suchte Po mp ejus, der zu Rom geblieben war, und von dort aus seine Provinzen durch Legaten verwalten ließ, der republikanischen Partei, die vorzüglich noch im Mittel- stand ihre Stärke hatte, entgegenzuarbeiten und seine eigene Macht durch Ränke zu vermehren. Unter blutigen Unordnungen wurden zweimal die Consulwahlen verhindert, weil republikanische Kandidaten, unter diesen der energische Titus Annius Milo, Aussicht hatten obzusiegen, und Pom pejus die Dictatur für sich nothwendig machen wollte, ein Plan, der vorzüglich an Ca- t o's kräftigem Widerstand scheiterte. Fast täglich kam es in die- ser Zeit auf dem Markte und in den Straßen Roms zu gewalt- thätigen Auftritten. Da geschah es, daß der Pöbelanführer Clo- dius auf der appischen Straße in der Nähe Roms bei einem zu- fälligen Zusammentreffen mit Milo, welcher der Senatspartei war, was Clodius den Triumvirn, in einem Handgemenge ver- wundet und nachher in dem Hause, wohin man ihn gebracht, von Milo's Leuten getodtct ward (13. Jan. 52). Der Pöbel über den Tod seines Führers erbittert trug den Leichnam des Clodius in die Curia Hostilia und verbrannte ihn hier sammt dem Gebäude. Po mp ejus zog jetzt Truppen in die Stadt, be- setzte das Capitolium und zwang den Senat, ihn zum alleini- gen Konsul zu ernennen. Als solcher eigentlich im Besitze diktatorischer Gewalt stellte er mit Nachdruck die Ordnung wieder her, und suchte durch Gesetze wider Gewaltthat scks vi) und wider Amtserschleichung (äs ambitu) den innern Unruhen vorzubeugen. Die Vorfälle auf der appischen Straße und die damit zusammen- hängenden Verbrechen wurden einem Specialgerichtshof K über- wiesen und die Schuldigen beider Parteien strenge bestraft, unter ihnen auch Milo, der nach Massilia in die Verbannung ging. Erst nach sieben Monaten hatte der Konsul Pomp ejus sich einen Kollegen in dem von ihm ganz abhängigen Q. Metellus Scipio für den Rest des Jahres 52 ernannt. Cicero war in demselben Jahre wider seinen Willen als Proconsul nach Cilicien 0 Nach den Bestiminnngen dieses Ausnahmegesetzes sollte nicht einer der Prätoren, sondern ein besonders gewählter Untersuchungsrichter (gnaesitor) dem Gerichte Vorsitzen; die Mitglieder des Gerichtshofes ernannte P o ñi- pes us selbst, der "dabei mit lobenswerther Unparteilichkeit verfuhr, indem er die achtbarsten Männer beider Parteien, unter ihnen selbst Cato, auswählte. Nebrigens waren der Redefreiheit einige Gränzen gesetzt; die Anklagerede sollte nicht über zwei, die Pertheidigung nicht über drei Stun- den dauern dürfen. Die Anklage gegen Milo umfaßte das zweifache Verbrechen, Wahlumtriebe und Gewaltthat. Die Dertheidigung führte Cicero; die uns erhaltene oratio pro Milone wurde von diesem später ausgearbeitet.

2. Geschichte der Griechen und Römer - S. 389

1858 - Hannover : Hahn
389 gesendet worden, wo er nach einem gegen die räuberischen Be- wohner des Amanusgebirges unternommenen Streifzug von sei- nen Truppen, wie dies bereits gewöhnlich war, als Imperator begrüßt wurde. 2) Seit dem Tode der Julia (54, Casars geliebter Toch- ter und des Po mp ejus Gemahlin) und dem kläglichen Unter- gänge des Crassus (53), stieg die Entfremdung und damit die Eifersucht zwischen jenen beiden Machthabern. Ein unvermeid- licher Entscheidungskampf zwischen den Militärchefs um den Allein- besitz der Gewalt bereitete sich immer offener vor. Während Cä- sar auf die demokratische Partei, die übrigens durch des Clo- dius Wühlereien um alles Ansehen gekommen war, und auf sein überlegenes, ihm ganz ergebenes Heer (er hatte es durch Recrutirung in seinen Provinzen auf zehn Legionen erhöht) sich stützte, schloß sich Po mp ejus jetzt offen an den Senat an und wollte als Stütze der bestehenden Verfassung gelten. Er verstän- digte sich daher mit der streng republikanischen Partei, namentlich mit den beiden entschlossensten Führern derselben, mit Cato und Marcus Claudius Marcellus, die mit Grund Cäsar mehr als Pompejus fürchteten. 3) Während indeß Po mp ejus nach seiner Weise zauderte und Cäsar sich noch mit diesem zu vergleichen hoffte, war es die Verfassungspartei, die den Bruch beschleunigte. Sie wider- setzte sich der Absicht Cäsar's, abwesend um das Consulat sich zu bewerben, als verfassungswidrig, und stellte durch den Consul Marcus Marcellus im I. 51 im Senat das Verlangen, daß da der gallische Krieg beendigt sei, der Proconsul Cajus Cäsar die ausgedienten Soldaten entlassen und sein außeror- dentliches Commando niederlegen solle. Die Verhandlungen über diese Anträge zogen sich übrigens längere Zeit hin, da die Ma- jorität des Senats aus Furcht vor dem Bürgerkrieg, Cäsar aber durch wiederholte Vergleichsvorschläge die Entscheidung hinaus- zuschieben suchten. In Rom wurde Cäsars Sache durch seine Anhänger und erkauften Agenten mit viel Geschick betrieben. Weit der fähigste unter diesen war Cajus Curio, Volkstribun im I. 50, ein Mann ohne allen sittlichen Charakter, den Cä- sar durch Zahlung seiner durch wüstes Leben aufgehäuften Schuldenmasse (gegen 60 Milt. Sestert.) ganz an sein Interesse gebunden hatte. Dieser stellte im Senat den Antrag, daß beiden Statthaltern zugleich die Niederlegung ihres Heerbefehls aufgege- den werden solle, ein Vorschlag, mit dem Cäsar sich einverstan- den erklärte, während Po mp ejus zwar versprach folgen zu wollen, ohne jedoch einen bestimmten Zeitpunkt hierfür festzusetzen. Auch der Senat hatte den Antrag mit großer Majorität ange- nommen. Ebenso fügte sich Cäsar dem Beschlüsse des Senats, zwei Legionen für den parthischen Krieg abzugeben, die aber statt

3. Geschichte der Griechen und Römer - S. 390

1858 - Hannover : Hahn
390 nach Syrien eingeschifft zu werden, vorerst in Italien für Pom- pejus zurückgehalten wurden. — Es stellte sich immer deutlicher heraus, daß "die beiden militärischen Machthaber der Regierung in Rom nur zum Scheine sich fügten, nebenbei aber ihre Kriegs- vorbereitungen im Stillen betrieben. Auf das Gerücht, daß Ca- sar Truppen aus dem jenseitigen Gallien in das diesseitige ziehe, forderte der Cónsul Cajus Marcellus (ein Vetter des Mar- cus Marcellus) in Verbindung mit den beiden defignirten Con- suln des nächsten Jahres den Pom pejus auf, zur Vertheidigung der Republik in Italien die wehrpflichtige Mannschaft zu den Waffen zu rufen. So war man auf beiden Seiten bereits zu weit gegangen, als Cäsar am 1. Januar 49 in einem durch Curio dem Senat überbrachten Schreiben seinen letzten wohl nicht ernstlich gemeinten Vergleichungsvorschlag machte, wornach er das Heer bis auf zwei Legionen entlassen und sich mit der Statthalterschaft des diesseitigen Galliens bis zu seinem Consulat begnügen wollte. Der entscheidende Senatsbeschluß ging vielmehr dahin: „daß Cäsar, wenn er nicht bis zu einem be- stimmten Termin sein Heer entlasse, als Hochverräther erachtet werden solle." C In einer folgenden Sitzung (am 7. Januar) wurde sodann in den üblichen Formens der Kriegsstand erklärt, indem die Consuln und alle Magistrate angewiesen wurden, Für- sorge zu treffen, damit der Staat keinen Schaden nehme. Ver- gebens hatten die Tribunen von Cäsar's Partei (M. Antonius und Q. Cassius) gegen dies Vorschreiten ihr Veto eingelegt und entflohen angeblich wegen drohender Gewaltthat als Sklaven verkleidet zu Cäsar nach Ravenna. Jetzt berief dieser die Sol- daten der dreizehnten Legion, die er bereits bis Ravenna vorge- schoben hatte, zusammen, setzte ihnen die Lage der Dinge aus- einander, und forderte sie auf ihm zu folgen, um das verletzte Volks- tribunat und ihren Feldherrn gegen den Adel zu vertheidigen. Er selbst überschritt noch am Abende des Tages nur von weni- gen Freunden begleitet das Flüßchen Rubico, die Gränze seiner Provinz gegen Italien, mit den Worten: „Die Würfel sind ge- worfen" (jacta est alea) ein Beginnen bezeichnend, das für ihn wie für sein Vaterland gleich verhängnisvoll werden sollte. §. 191. Fortsetzung. 1) Cäsar hatte beim Beginne des Bürgerkrieges neun Le- gionen (etwa 50,000 Mann), die er in den" gallischen Kriegen 1 2 1) — uti ante certam diem Caesar exercitum demittat; si non faciat, eum adversus rempublicam facturum videri. (Caes. bell. civ. I. 2.) 2) ,,Dent operam Cónsules, Praetores, Tribuni plebis, quique consulares sunt ad urbem, ne quid respublica detrimenti capiat.“

4. Geschichte der Griechen und Römer - S. 364

1858 - Hannover : Hahn
364 trotz des Widerstandes der Aristokratie zum erstenmal wieder als liomo novus mit der höchsten Magistratur bekleidet, auch mit dem Oberbefehl in Afrika betraut. Marius schlug den Ju- gurtha und dessen Verbündeten, den König Bochus von Mau- retanien, bei Cirta (107). Iugurtha wurde darauf von Bo- chus an Sulla, des Marius Quästor, ausgeliefert 106, und starb, nachdem er in Rom beim Triumphzuge des Marius im königlichen Gewände und gefesselt aufgeführt worden, im unter- irdischen Stadtgefängniß (dem Tullianum) den Hungertod. — Das Ende dieses Krieges wurde der Anfang der verderbenvollen Eifersucht zwischen Marius und Sullas) §. 178. Krieg gegen Kimbern und Teutonen. 1) Nördlich von den Alpen im Thule der Mittlern Donau erschien um die Mitte des zweiten Jahrhunderts v. Ehr. ein wandernder Volksstamm, die Kimbrer (d. i. Kempen) genannt, die vom Norden herkamen mit Weib und Kind, um neue Wohn- sitze zu suchen. Mit ihnen vereinigten sich, jedoch wie scheint erst später in Gallien, die Teutonen, die ebenfalls von den Ufern der Ostsee ausgegangen waren. Beide Völker waren, wie ihre Namen, ihr Körperbau und ihre Sitten andeuten, wohl germa- nische Stämme, denen sich später auf ihren südlichen Wanderun- gen auch keltische Schaaren angeschlossen haben mögen. — Die Kimbrer näherten sich gegen 113 von der Donau aus der rö- mischen Nordgränze, und schlugen den Consul Papirius Carbo bei Noreja im heutigen Kärnthen (113). Die Kim- brer, ohne hier ihren Sieg weiter zu verfolgen, wandten sich west- wärts, und drangen durch das Gebiet der Helvetier, mit Tigori- nern und Ambronen verbunden, nach Gallien bis Spanien vor, furchtbar durch ihre riesenmäßige Gestalt, wilde Tapferkeit und ungewöhnliche Fechtart (Wagenburgen). Die Römer erlitten in i) C. Marius, von armen Landleuten bei Arpinum, einem Municipium abstammend, hatte sich von den dürftigsten Verhältnissen zunächst im Heere durch Tapferkeit und militärisches Talent zu höhern Ofsicierstellen und später trotz des Widerstandes der Aristokratie und wiederholter Zu- rückweisungen auch in der politischen Laufbahn emporgeschwungen. Ohne gelehrte Bildung, rauh und einfach in seinen Sitten, wurde er durch seine Verdienste als Krieger hochgeehrt und durch seine persönliche Uneigen- nützigkeit und strenge Gerechtigkeit der Liebling des Volkes und die mächtige Stütze der'volkspartei, lieber Marius Charakter Plutarch. Mai°iu5 2. 3. — Sallust, bell. Jugurth. 63. — L. Cornelius Sulla, aus altem patricischen Gcschlechte, durch griechische Wissenschaft gebildet, in Allem fast das Gegentheiü von Marius, wurde die Hauptstütze der Aristokratie. Heber Sulla's Charakter Sallust bell. Jugurth. 95. Plu- tarch. Süll. 1. 2.

5. Geschichte der Griechen und Römer - S. 366

1858 - Hannover : Hahn
366 chischen 9iegiments des Senats mit dem Prätor C. Servi tins Glaucia und L. Apulejus Saturninus, zwei untergeord- neten Führern der Popularpartei, die aber jedes Frevels fähig waren, wenn er für ihre Zwecke dienlich schien. 2) Saturninus, gewaltthätig in demselben Jahre zum Volkstribun erwählt, machte zwei weitgreifende Gesetzesvorschläge, nämlich daß unentgeltliche Kornspenden an die ärmeren Bür- ger verabreicht, und Ländereien in der Provinz Afrika an die Ve- teranen des Marius, in Loosen zu je 100 Morgen für jeden, ausgetheilt werden sollten. Wohl suchte der Senat diese maaß- losen Anträge hartnäckig zu Hintertreiben; sie wurden auf tu- multuarische Weise mit Hilfe der Veteranen des Marius in der Volksversammlung durchgebracht. Der Senat mußte sogar der Bestimmung des Gesetzes, daß jeder Senator bei Verlust sei- ner Stelle binnen fünf Tagen es beschwören solle, sich fügen. Qutittu8 Metellus (Numidicus), der sich solchem zügellosen Treiben widersetzte und allein den Eid verweigerte, ging in das Exil nach Rhodus. 3) Indessen dauerte die Einigkeit unter den Verbündeten nicht lange. Marius, erschrocken" über das gesetzlose Treiben seiner Genossen, zog sich mehr und mehr von diesen zurück, und schloß sich mit allen Wohlhabenden, insbesondere den Rittern, wieder enger an den Senat an. Saturninus und Glaucia beschlossen daher für sich zu handeln und das begonnene Werk fortzuführen. Saturninus, der seinem Verbündeten Glaucia für das Jahr 99 das Consulat verschaffen wollte, ließ dessen Mitbewerber, den Candidaten des Senats, auf dem Forum durch eine Rotte überfallen und mit Knitteln erschlagen. Der Senat beauftragte nun den Consul Marius, gegen Saturninus und seine Anhänger Gewalt zu gebrauchen und gegen sie, als gegen Hochverräther, zu verfahren. Es kam ans dem Forum zu einer förmlichen Schlacht; Saturninus wurde geschlagen und zog sich auf das Capitol zurück. Er mußte sich aber an den Consul Marius, der den Aufrührern das Wasser abschnitt, er- geben, und wurde mit seinen namhaften Anhängern von dem erbitterten Volke erschlagen. Auch Glaucia wurde getödtet. Auf solche Weise hatte der Senat obgestegt. Die saturninischen Gesetze blieben unausgeführt; die Popularpartei, auch durch ge- richtliche Verfolgungen geschreckt, schien vollständig besiegt. Um die legislatorische Gewalt der Tributcomitien einigermaßen zu beschränken und übereilte Volksbeschlüsse in Zukunft zu verhin- dern, wurde, was bisher nur herkömmlich war, nunmehr gesetz- lich festgestellt, daß nämlich jeder Gesetzesvorschlag drei Markt- tage (17 Tage) vorher bekannt gemacht werden sollte, ehe er zur Abstimmung an die Volksgemeinde gebracht werden dürfe; auch

6. Geschichte der Griechen und Römer - S. 368

1858 - Hannover : Hahn
368 nur daß diese im Verhältniß zu den Bürgern meist in doppelter Zahl ausgehoben wurden, so blieben sie auch der äußersten Strenge des römischen Kriegsrechts, insbesondere dem Recht des Feldherrn, Todesstrafen zu verhängen und zu vollstrecken, fort- während unterworfen, während für den Bürgersoldaten allmählig manche Milderungen eingeführt wurden, und das Provocations- recht, seit den Zeiten der Grachen auch auf die Militärgerichts- barkeit ausgedehnt, wenigstens Leib und Leben des römischen Bürgers vor Willkür und Mißhandlung schützte. Eine tiefe Ver- bitterung bemächtigte sich daher der italischen Gemeinden, die jeden Augenblick eine erschütternde Katastrophe über die herrschende Hauptstadt herbeiführen konnte. 2) Schon Cajus Grachus wollte den drohenden Sturm beschwören. Aber in der kurzsichtigen Engherzigkeit, die Bundes- genossen von einer gleichberechtigten bürgerlichen Stellung ferne zu halten, gingen in Rom alle Parteien, Senat und Bürgerschaft, stets einmüthig mit einander, und vereitelten gemeinsam die dahin zielenden Bestrebungen einzelner erleuchteter Staatsmänner. Als daher die Lex Licinia Mucia1) die Erlangung des römischen Bürgerrechts noch erschwerte, und mit dem gewaltsamen Tode des Volkstribunen Livius Drusu s (91) die letzte Hoffnung der Bundesgenossen schwand, auf friedlichem Wege zu einer Gleich- berechtigung zu gelangen, so ergriffen viele derselben die Waffen gegen Rom, besonders im südlichen und mittlern Italien, voran die Marser, daher der ganze Krieg auch der mar fische ge- nannt wird, dann die Samniten, Peligner, Maruciner, Bestiner, Lucaner u. A. 3) Der Aufstand nahm zu Asculum seinen Anfang, als hier der römische Prätor C. Servil ins erschien, und an das im Theater versammelte Volk wegen seines den Römern verdäch- tigen Benehmens eine drohende Strafrede hielt. Der Prätor wurde von der wüthenden Menge ergriffen und sammt allen übrigen in der Stadt befindlichen Römern ermordet (91). Schnell verbreitete sich der Aufruhr über einen großen Theil Italiens. Doch hielten die latinischen und griechischen Städte wenigstens in ihrer Mehrzahl, ferner die meisten Etrusker treu zu Rom. — Nach dem Plane der Verbündeten sollte die Stadt der Peligner, Corfinium (unter dem Namen Jtalica) die Bundesstadt für ganz Italien, und ein Senat von fünfhundert Mitgliedern, zwei Consuln und zwei Prätoren an der Spitze des italischen Bundes- staates stehen. — Der Kampf selbst wurde mit abwechselndem 9 Die Lex Licinia Mucia de civibus redigundis, von den Consuln L. Li- cinius Crassus und Q. Mucius Scävola im I. 95 durchgebracht, bedrohte Nichtbürger mit strengen Strafen, die sich das römische Bürgerrecht an- maßten, und bewirkte die Austreibung vieler Italer aus Roin.

7. Geschichte der Griechen und Römer - S. 397

1858 - Hannover : Hahn
397 Die birecten Abgaben wurden überall in bestimmte Natural- lieferungen oder feste Geldansätze verwandelt, die unmittelbar an die Staatskasse abzuliefern und deren Erhebung den einzelnen Steuerdistricten selbst überlassen war. Nur bei den indirecten Gefallen blieb der Uebersichtlichkeit wegen das bisherige System der Verpachtung beibehalten. — Insbesondere wurde auf die bei- den Provinzen Sardinien und Afrika die Del- und Kornlieferung für die Hauptstadt überwiesen, jene für den unentgeltlichen Ver- brauch in den zahlreich eingerichteten öffentlichen Badeanstalten, diese zur Bestreitung der herkömmlichen Getreidespenden. Letztere, die bei ihrer verderblichen Ausdehnung in den letzten Zeiten alles arbeitsscheue Gesindel aus ganz Italien nach Rom zogen und für die Staatskasse eine fast unerträgliche Last geworden waren, wurden durch Cäsar in eine Ar men Versorgung verwandelt, indem er verordnet, daß nur an wirklich Dürftige Freikorn ver- theilt und in den jährlich zu revidirenden Listen die Zahl von 150,000 Individuen nicht überschritten werden solle. — Noch wirksamer sollte durch eine ausgedehnte überseeische Eolonisation, zu welchem Zwecke auch Korinth und Karthago wiederhergestellt wurden, der Zunahme des Proletariats entgegen gewirkt werden. Cäsar hat über 80,000 Colonisten aus Italien in den Provin- zen angesiedelt. — Ein neues sehr umfassendes Luxusgesetz, das unter anderm ein Maximum für den Tafelaufwand festsetzte und den Gebrauch von Purpurgewändern und Perlen auf gewisse Alters- und Rangklassen beschränkte, sollte der unglaublich entar- teten Genußsucht und Verschwendung der Römer wenigstens einige Schranken setzen. Ein neues Schuldgesetz, nach welchem die bereits gezahlten Zinsen vom Capitol abgezogen und die Gläubiger genöthigt wurden, die verfallene Habe des Schuldners zu dem Werthe anzunehmen, welchen die Sachen vor dem Bürgerkriege hatten, war eine Maaßregel Eä sar's, die seine An- hänger, welche gleich den Catilinariern völlige Tilgung der Schulden (tabulae novae)' verlangten, einigermaßen befriedigen sollte. 2) Wohlthätiger und weitgreifender waren die Reformen, durch welche Cäsar das Municipalwesen und die Lage der bis- her schrecklich mißhandelten Provinzen zu ordnen und zu verbessern suchte. Seine beiden Gemeindeordnungen für das cisalpinische Gallien und Italien gewährten den Gemeinden auch fernerhin eine möglichst unbeschränkte Selbstverwaltung durch freie Wahl ihrer Beamten und Überlassung der niedern Civil- und Crimi- nalgerichtsbarkeit. Die Provinzialbeamten, nun Legaten und Die- ner des Imperators, wurden jetzt diesem persönlich verantwort- lich, der mit aller Strenge die von ihm noch verschärften Gesetze über Erprelsungen an Statthaltern und Steuerbeamten hand- habte. Die Abgaben wurden theilweise ermäßigt und fixirt. —

8. Geschichte der Griechen und Römer - S. 371

1858 - Hannover : Hahn
371 Doch die römischen Großen waren bereits gewöhnt, den Staat als ihre Beute zu betrachten, und die Befriedigung ihres Ehr- geizes jeder rechtlichen und sittlichen Rücksicht hintanzusetzen. Als der Eonsul Sulla, der nach dem Herkommen zunächst die An- wartschaft auf Führung des asiatischen Krieges zu haben glaubte, im Lager vor Nola durch zwei Volkstribunen von dem Beschlüsse der höchsten Staatsgewalt in Rom in Kenntniß gesetzt wurde, weigerte er sich dieser zu gehorchen. Er versammelte das Heer und gewann die Soldaten, welche die unbedingte Scheu vor der Heiligkeit des Gesetzes, wodurch römische Bürgerheere in früher» Zeiten sich stets auszeichneten, nicht mehr kannten, ganz für sich, besonders durch die Aussicht auf reiche Beute iu Asien, und die sittliche Zügellosigkeit, die er den Soldaten zu gestatten gewöhnt war. Er zog mit 6 Legionen gegen Rom — nur die höher» Offiziere weigerten sich, an dem aufrührerischen Zuge Theil zu nehmen — und drang nach heftigem Kampfe in die Stadt. Sulpicius und Marius wurden mit 12 ihrer Anhänger als Feinde des Staates geächtet; Sulpicius wurde bei Laureatuni ergriffen und getödtet, und sein Kopf an der Rednerbühne auf dem Markte aufgesteckt. Der greise Marius entkam unter abenteuerlichen Schicksalen (Minturnä) nach Afrika. 5) So hatte die aristokratische Partei zuerst durch das Schwert die Verfassung Roms thatsächlich umgestürzt. Sulla, der factische Inhaber der Gewalt,*) beschränkte nun in Rom die Volksmacht durch neue Gesetze: Kein Gesetzesvorschlag solle an die Volks- versammlung kommen ohne vorhergehende Billigung des Senates; es sollen in den Centuriatcomitien, welche die Wahl der höhern Magistrate hatten, die Centurien nicht nach Tribus, sondern wie- der nach den alten servianischen Vermögensklaffen stimmen. Die sulpicischen Gesetze hatte man beseitigt. ' 6) Darauf ging Sulla nach Griechenland 87, wo Mithri- dates, der mit den Griechen Verbindungen angeknüpft hatte, durch seinen besten Feldherrn Archelaos bereits Athen und den Piräeus besetzt-hielt. Sulla eroberte unter blutigen Käm- pfen die Stadt 86, schlug im folgenden Jahr den Archelaos bei Ehäronea und Orchomenos in Böotien, ging dann im Frühjahr 84 nach Asien und zwang den durch den Marianer Fimbria bereits hart bedrängten Mithridates zum Friedem^-^, 84. Dieser, auf sein väterliches Reich beschränkt, zahlte 3000 Talente als Ersatz der Kriegskosten, und lieferte 80 Kriegsschiffe aus. Die Provinz Asien ward mit einer Geldstrafe von 20,000 Talenten (34 Mill. Thlr.) gebüßt. Ferner mußte sie die von den letzten Jahren rückständigen Steuern nachträglich bezah- *) K. F. Zachariä: Lucius Cornelius Sulla, genannt der Glückliche, als Ordner des römischen Freistaats. 1834. 2 Bde.' 24

9. Geschichte der Griechen und Römer - S. 372

1858 - Hannover : Hahn
372 len; auch wurden die vornehmsten Anhänger des Mithridates, besonders die an der Ermordung der Italiker betheiligten, mit dem Tode bestraft. Dem Urheber des Frevels selbst aber hatte Sulla einen unerwartet günstigen Frieden bewilligt; hauptsäch- lich wohl weil ein neuer Umsturz der Dinge in Rom seine Rück- kehr nach Italien nothwendig machte. §. 182. Fortsetzung. 1) Sulla hatte zu Rom bei seinem Zuge gegen Mithri- dates den En. Octavius und den Lucius Cornelius Cinna als Consuln für das I. 87 zurücklassen müssen. Nur der erstere gehörte der Optimatenpartei an; Cinna, ein ent- schiedener Bolksfreund, war trotz der neuen Wahlordnung Sul- las von der Mehrheit der Centnrien gewählt worden. Als Cinna gleich nach der Abfahrt Sulla's das Gesetz des Sul- picius über die Aenderung der Tribus erneuerte, widersetztesich Octavius. Cinna, nach blutigem Kampfe in der Stadt ge- schlagen und vom Senat seines Amtes entsetzt, floh zu den rö- mischen Legionen in Campanien, die dort gegen die noch nicht beruhigten Italiker standen. 2) Bon jenen und einem großen Theil der Italiker als wah- rer Consul anerkannt, rückte Cinna mit dem von ihm zurück- gerufenen Marius, der in Etrurien gelandet war, verbunden, gegen Rom, das sich durch Hunger gezwungen ergeben mußte. Cinna zog ein mit seinen Legionen; Marius aber weigerte sich, die Stadt zu betreten, bis die gegen ihn ausgesprochene Acht durch Bolksbeschluß zurückgenommen wäre. Mit seinem Einzug begann dann eine Zeit des Schreckens; wüthend war die Rache des wilden Marius. Wem er seinen Gruß verweigerte, wurde niedergestoßen. Die angesehensten Männer der Senatspartei, unter ihnen der Consul Octavius, Quin tu s Catulus u. a., erlagen der politischen Rache ihrer Gegner. Endlich wurde die Mörderrotte des Marius von dem mildern Cinna und dem vortrefflichen Sertorins überfallen und getodtet (4000 an der Zahl). 3) Marius aber sah seinen lang gehegten Wunsch und eine ihm gewordene Weissagung erfüllt; er wurde zum siebenten- mal Consul neben Cinna. Doch starb er bald nach dem Antritt seines Consulats (13. Jan. 86) an einem hitzigen Fieber, indem der mehr als siebenzigjährige einst wackere Mann zuletzt über- mäßigem Weingennß sich ergab, um die quälende Unruhe seines Innern zu betäuben. Cinna hielt sich besonders mit Hilfe der italischen Neubürger, die man sämmtlich in die 35 Tribus ver- theilt hatte, noch längere Zeit im Besitze der Gewalt, wurde aber

10. Geschichte der Griechen und Römer - S. 373

1858 - Hannover : Hahn
373 später in einem Aufruhr der Soldaten, als er sie gegeir Sulla nach Griechenland führen wollte,, erschlagen (84). Dieser kam im Frühjahr 83 nach Italien zurück, und besiegte, nachdem Q. Metellus und der junge Cn. Pompejusz) der im Piceni- schen, wo er reich begütert war, Truppen gesammelt, zu ihm ge- stoßen waren, überall die Marianer (des Marius Sohn in Prä- neste, den Samniter Pontius Telesinus vor den Thoren Roms). 4) Bald nach Beginn dieses blutigen Bürgerkrieges in Ita- lien war der ehrwürdige Tempel des römischen Jupiter auf dem Capitolium abgebrannt (in der Nacht des 6. Juli 83); es war das Anzeichen, daß die Zeit des alten Noms und seiner Verfassung vorüber sei. — Nachdem Sulla die Volkspartei in Italien niedergeworfen, ließ er sich durch den Senat unter dem Namen Dictator unnmschränkte Machtfülle „zur Abfassung von Gesetzen und znr Ordnung des Gemeinwesens" auf unbestimmte Zeit übertragen. Vorerst sollten alle Feinde des Vaterlandes, d. i. die Anhänger der Volkspartei, bestraft werden. So begann Sulla des Beglückten (Felix, wie er sich gerne selbst nannte) S cb recken s- regierung 82. Durch die sogenannten Proscripttonen, indem man die Namen der zu Tödtenden auf öffentlich aufgestellten Ta- feln bekannt machte, wurden viele Tausende gemordet und ihre Güter eingezogen. Wer einen Geächteten tödtete, war nicht nur straflos, sondern erhielt auch eine Belohnung von 12,000 De- naren (etwa 3400 Thlr.). Die Kinder der Geächteten verlo- ren nicht nur das väterliche Erbe, sondern auch das Recht, um öffentliche Armier sich zu bewerben. Sulla's Mordsystem er- scheint um so schrecklicher, als es nicht ans leidenschaftlicher Rach- sucht, wie bei dem alten Marius, sondern aus kalter politischer Berechnung hervorging. — Zu seiner persönlichen Sicherung gab Sulla zehntausend Sklaven der Geächteten das Bürgerrecht; diese sogenannten Cornelier, deren politische Existenz mit den Interessen ihres Patrons enge verknüpft war, sollte eine Art Leibwache des Gewalthabers in Rom bilden. Vielen Städten, namentlich in Etrurien, wurde das Bürgerrecht entzogen und ihre Gemarkungen an Sulla's Veteranen vertheilt. — Sulla suchte durch seine leges Corneliae eine streng aristokratische Form der Verfassung wiederherzustellen, besonders durch - Ein- 0 Cii. Pompejus, Sohn des Pompejus Strabo, von Sulla Im- perator und Magnus genannt, gelangte schon frühzeitig mehr durch Gunst des Glücks und durch kluge Benutzung der Umstände, als durch wahrhaft große Eigenschaften zu ungewöhnlichem Ansehen und Einfluß; gerecht und wohldenkend, wo nicht seine Eitelkeit, die keinen Gleichen neben sich dul- den kann, in Widerspruch kam. Civis in toga, nisi ubi vereretur, ne quem haberet parem, modestissimus. Vellej. Pater cui. Ii. 29.
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